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Start/Markt/Bilanzkreisprozesse

Bilanzkreisprozesse

Die besondere Verantwortung von 50Hertz

In der besonderen Verantwortung für die Netzstabilität und Versorgungssicherheit setzt 50Hertz Ausgleichsenergie für den energetischen Ausgleich von über- und unterdeckten Bilanzkreisen ein. Dieser energetische Ausgleich wird durch eine Differenz zwischen Prognosen und dem tatsächlichen Bedarf in der 50Hertz Regelzone erforderlich und dient der Sicherung der Netzfrequenz.
Als Übertragungsnetzbetreiber führt 50Hertz die regelzonenbezogene Rolle des Bilanzkreiskoordinators (BIKO) aus. Der BIKO einer Regelzone ist dabei für den finanziellen und energetischen Ausgleich unter sämtlichen Marktteilnehmern verantwortlich.
Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zurDigitalisierung der Energiewende ist die Marktrolle Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) definiert worden, diese übernimmt die bilanzierungsrelevante Aggregation von Energiemengen aus intelligenten Messsystemen (iMSys) der Regelzone.

Marktrollen

Marktprozesse dienen der Einhaltung gesetzlicher sowie regulatorischer Vorgaben durch Ausgestaltung und Festlegung einheitlicher Prozesse und Datenformate. Sie ermöglichen einen standardisierten und automatisierten Austausch von Massendaten, tragen zum diskriminierungsfreien Marktzugang für alle Marktakteure bei und bilden die Grundlage zur Abrechnung und Bilanzierung von Energiemengen im deutschen Energiemarkt.

Marktrollen von 50Hertz

Das Rollenmodell für die Marktkommunikation wurde auf europäischer Ebene gemeinsam von ENTSO-E, ebIX und EFET mit dem Ziel entwickelt, die Kommunikation zwischen den Marktpartnern der Energiewirtschaft im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs zu erleichtern.

In einem Rollenmodell werden Rollen, Gebiete und Objekte definiert, die typischerweise ihre Anwendung in der Marktkommunikation des Energiemarktes finden, und deren Beziehungen untereinander dargestellt.

50Hertz führt die im Rollenmodell definierten Marktrollen des Bilanzkreiskoordinators (BIKO) und Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) für die gesamte Regelzone sowie die Marktrollen Netzbetreiber (NB) für direkt an das 50Hertz angeschlossene Netzkunden aus. Darüber hinaus ist 50Hertz grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) und übt zur Netzbewirtschaftung die Marktrollen, Lieferant (LF) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) aus.

Marktprozesse und Festlegungen im Überblick

Grundlage der definierten Marktprozesse bilden folgende, durch die Bundesnetzagentur festgelegten, Regelungen zur „Marktkommunikation 2020" (MaKo 2020).

MaBiS

Mit den „Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom“ (MaBiS) sind die einzuhaltenden Marktregeln bei der Bilanzkreisabrechnung Strom durch die Bundesnetzagentur festgeschrieben. Die MaBiS regelt dabei den Austausch der bilanzierungsrelevanten Stamm- und Bewegungsdaten sowie die dabei einzuhaltenden Fristen.

MPES

Die Festlegungen „Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom)” (MPES) regeln die Abwicklung der Marktprozesse für Energieproduzenten der Sparte Strom. Die Regelung definiert die für die Erzeugungsanlagen erforderlichen Datenaustauschprozesse zwischen den Marktrollen Netzbetreiber (NB) und Lieferant (LF). Grundlage hierfür bilden die Regelungen der „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“.

Bundeseinheitliches An- und Abmeldeformular

Das ausgefüllte Formular übermitteln Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: Wechsel-Einspeiser@50hertz.com.

GPKE

Mit der Festlegung der „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (GPKE) wurde durch die Bundesnetzagentur ein einheitliches Regelwerk zur Kundenbelieferung mit Elektrizität geschaffen. Dieses Regelwerk senkt die Markteintrittshürde und definiert einheitliche Prozesse für alle betroffenen Marktakteure.

WiM

Die „Wechselprozesse im Messwesen“ (WiM) definieren einheitliche Vorgaben zur Abwicklung von Markt- und Datenaustauschprozessen im Zusammenhang mit der Durchführung von Messstellenbetrieb und Messung bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Strom.

Informationen zur Marktkommunikation finden Sie hier.

Digitalisierung der Energiewende

Um die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben, arbeitet 50Hertz stetig daran, die Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Energiemarkt zu schaffen.
Das am 2. September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende definiert den Rollout intelligenter Messsysteme („Smart Meter“) in Deutschland sowie den Zugang und die Nutzung der Daten aus diesen Messsystemen.
Das Gesetz enthält unter anderem das Messstellenbetriebsgesetz, welchen den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation von intelligenten Messsystemen regelt. Als Kommunikationskonzept ist eine sternförmige Verteilung der Daten vorgesehen (sogenannte “Sternförmige Kommunikation”). Das bedeutet, die Daten werden zukünftig von intelligenten Zählern über ein Gateway direkt an die berechtigten Marktteilnehmer übertragen.

Informationen zur Marktkommunikation finden Sie hier.

Bilanzkreise in der Regelzone von 50Hertz

Die Regelzonen sind in Bilanzkreise unterteilt. Bilanzkreise sind virtuelle Energiemengenkonten, die den Strommarkt (virtuelle Welt) mit dem Energiefluss in den Stromnetzen (physikalische Welt) verknüpfen. Sie geben den Teilnehmern am Strommarkt die Möglichkeit, alle ihnen zugeordneten tatsächlichen Einspeisungen und Entnahmen innerhalb einer Regelzone zu saldieren und ausgeglichen zu halten.

Die Bewirtschaftung der Bilanzkreise liegt hierbei in der Verantwortung der Bilanzkreisverantwortlichen. Diese verpflichten sich, ihr Bilanzkreissaldo durch physikalische Erzeugung und Entnahmen sowie den virtuellen Energiefluss zwischen Bilanzkreisen (Handelsgeschäfte) ausgeglichen zu halten. Für eine korrekte Bewirtschaftung müssen Bilanzkreisverantwortliche beim Übertragungsnetzbetreiber mittels eines Fahrplans ihre prognostizierten Entnahmen und Einspeisungen abgeben. Die Abweichungen zwischen der Einspeisung auf Basis des prognostizierten Abnahmeverhaltens in den Bilanzkreis und der tatsächlichen Abnahme der Kunden aus dem Bilanzkreis werden von 50Hertz durch Ausgleichsenergie ausgeglichen. Die vom Bilanzkreiseverantwortlichen in Anspruch genommene Ausgleichsenergie rechnet 50Hertz monatlich entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur (MaBiS - Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom) ab.
Den vertraglichen Rahmen für die Bewirtschaftung von Bilanzkreisen bildet der durch die Bundesnetzagentur veröffentlichte Standard-Bilanzkreisvertrag, den die Bilanzkreisverantwortlichen mit 50Hertz abschließen. 

Weitere Informationen für Bilanzkreisverantwortliche finden Sie hier.

Weitere Informationen für die Fahrplanmeldung finden Sie hier.

Regelzone

Regelzonen sind geografisch abgegrenzte Gebiete, in denen jeweils ein Übertragungsnetzbetreiber agiert. Dieser ist dort für den Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz durch den Einsatz von Regelenergie zuständig und verantwortet einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Netzes. Zudem sorgt jeder Übertragungsnetzbetreiber in seiner Regelzone für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen, die die Versorgungszuverlässigkeit sicherstellen.

Bilanzierungsgebiete

In der Regel stellt das Netz eines VNB genau ein Bilanzierungsgebiet dar. Ein VNB-Bilanzierungsgebiet kann auch mehrere zähltechnisch abgrenzbare Netze eines (aber nicht mehrerer!) VNB umfassen. Der Bilanzkoordinator, also der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), vergibt EIC-Identifikatoren für die VNB-Bilanzierungsgebiete an die VNB und führt die VNB-Bilanzierungsgebietsstruktur einer Regelzone zur Plausibilisierung der Netzbilanzen. Hierbei handelt ein jeder ÜNB für seine Regelzone als Beauftragter der nationalen EIC-Vergabestelle.

VNB Bilanzierungsgebiete EIC 50HZT Stand 15.02.2024

Download als Excel-Datei (21 KB)

Download als PDF (28 KB)

Die Bilanzierungsgebiete der Regelzone 50Hertz werden hier mit ihrer EIC-Identifikation, der zugeordneten VNB (ILN/BDEW-Code-Nr.) und dem Gültigkeitsbereich durch 50Hertz als Bilanzkoordinator (ÜNB) veröffentlicht.

Zusätzlich stellt der BDEW eine zusammengeführte Liste aller ÜNB zur Verfügung:

EIC-Codes für VNB-Bilanzierungsgebiete

Ausgleichsenergie

Die Bewirtschaftung der Bilanzkreise durch die Bilanzkreisverantwortlichen hat einen 15 minütigen Bilanzkreissaldo aus eingespeister und entnommener Energie von 0 kWh zum Ziel. Prognosefehler oder mangelhafte Bewirtschaftung führen zu Über- oder Unterspeisungen der Bilanzkreise. In der Folge kommt es zu ausgleichenden Energieflüssen aus überspeisten in unterspeiste Bilanzkreise. 

Der Saldo der Ausgleichsenergie über alle Bilanzkreise führt zur Überspeisung oder Unterspeisung der Regelzone und ist damit dem Regelzonensaldo gleichzusetzen. Der Regelzonensaldo wird zunächst durch ungewollten Austausch mit den Verbundpartnern egalisiert und mit möglichst geringer zeitlicher Verzögerung durch den Einsatz von Regelenergie ausgeglichen.

In Deutschland wird die in der Regelzone eingesetzte Regelenergie (Energie aus dem optimierten Netzregelverbund sowie SRL und MRL) rechnerisch dem Regelzonensaldo gleichgesetzt (Die unter dem Begriff des Regelzonensaldos veröffentlichten Angaben entsprechen dem Saldo der eingesetzten Regelenergie). 

Die eingesetzte Regelenergie und deren Kosten bilden die Grundlage der Ausgleichsenergiepreisberechnung.

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