Nächste Schritte
Aktuell beginnt 50Hertz die Arbeit an den Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Diese sollen 2028 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburgs (LBGR) als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Damit steht das Vorhaben noch ganz am Anfang des Planungs- und Genehmigungsverfahrens. Die Inbetriebnahme des Kabeltunnels ist 2038 geplant.
Vorprüfung Umweltverträglichkeitspflicht
Als ersten formellen Schritt beabsichtigt 50Hertz einen Antrag auf Umweltverträglichkeitsvorprüfung beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) (gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EnWG bzw. § 7 Abs. 1 UVPG). 50Hertz erarbeitet hierfür aktuell die entsprechenden Unterlagen. Im Rahmen dieser Vorprüfung wird behördlich geklärt, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und damit eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Wird das Bestehen dieser Pflicht bejaht, erfolgt im nächsten Schritt ein sog. Scopingverfahren (§ 15 UVPG) und das LBGR unterrichtet 50Hertz über den Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Angaben im Umweltverträglichkeitsbericht. Das LBGR wird in diesem Fall voraussichtlich auch die betroffenen Fachbehörden informieren und zu einem gemeinsamen Termin über Gegenstand, Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung einladen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Vor Einreichung der Scoping-Unterlagen wird 50Hertz im Mai 2025 erste Informationsveranstaltungen vor Ort anbieten – sowohl für die betroffenen Behörden als auch für interessierte Bürger*innen. Informationen dazu werden via Projektwebsite, Zeitungsanzeigen, Postwurfsendungen und dem unten angebotenen Newsletter rechtzeitig bekannt gegeben.
Baugrunduntersuchung
Um den neuen Kabeltunnel im Detail planen zu können, sind verschiedene Vorarbeiten notwendig. Dies umfasst z.B. Kampfmittelerkundungen, Vermessungen und archäologische Voruntersuchungen. 2025 stehen nun umfassende Untersuchungen des Baugrunds an, die sowohl private als auch städtische Grundstücke betreffen können. Die entsprechenden Probebohrungen sind notwendig, um den Untergrund in bis zu 40 Metern Tiefe, an geplanten Schachtstandorten auch tiefer, auf seine Struktur und Baueignung hin zu untersuchen. Nur so lässt sich ein realistischer Trassenverlauf ermitteln.
Die Baugrunduntersuchungen werden von spezialisierten Firmen im Auftrag von 50Hertz durchgeführt. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie ggfs. wald- und landwirtschaftliche Wege im Projektraum befahren. Betroffene Grundstückseigentümer*innen werden schriftlich vorab kontaktiert.
Eine entsprechende Probebohrung für einen solchen Kabeltunnel dauert im Regelfall ein bis zwei Wochen. Grundsätzlich planen 50Hertz und die beauftragten Firmen Bohrpunkte und erforderliche Anfahrtswege so, dass Beeinträchtigungen der betroffenen Grundstücke möglichst gering ausfallen. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flur- oder Aufwuchsschäden kommen, werden diese entschädigt.