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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Berliner Projekte/Kabeldiagonale Berlin: Reuter – Teufelsbruch

380kV-Kabeldiagonale Berlin: Reuter – Teufelsbruch

Im Zuge der Energiewende verändern sich die Stromflüsse und erhöhen die Anforderungen an die Übertragungsnetze, die den Strom von den Erzeugungs- zu den Verbrauchszentren transportieren. Dies gilt auch für die Hauptstadt, vor allem mit Blick auf den bis 2045 prognostizierten, steigenden Energiebedarf. Mit dem Ausbau und der Ertüchtigung des Übertragungsnetzes im Ballungsraum Berlins erfüllt 50Hertz seinen gesellschaftlichen Auftrag, die Energieversorgung auch künftig zu sichern.

Lag der Bedarf an Energie 2023 noch bei 2.072 Megawatt (MW) pro Jahr in Berlin, wird er sich bis 2028 auf 3.186 MW und bis 2045 auf 7.057 MW entwickeln. Diese Lastprognose hat 50Hertz gemeinsam mit dem Verteilnetzbetreiber Stromnetz Berlin ermittelt. Dieser prognostizierte, steigende Strombedarf in Berlin erfordert eine umfassende Anpassung und Modernisierung des Übertragungsnetzes und somit den Ausbau der Netzkapazität. Um den zuverlässigen Transport von Strom aus den Erzeugungsgebieten zu den Verbrauchszentren zu gewährleisten, lässt sich der Aus- und Neubau von Höchstspannungsleitungen nicht vermeiden.

Dementsprechend der gesetzliche Auftrag: Das im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ausgewiesene Vorhaben 87 besteht aus mehreren Einzelmaßnahmen im Großraum Berlin-Brandenburg. Alle mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit der Region in Zeiten einer sich ändernden Energielandschaft und steigendem Strombedarf zu erhöhen. Das Kabeltunnelvorhaben zwischen Reuter und Teufelsbruch im Berliner Bezirk Spandau ist Teil dieses gesetzlichen Maßnahmenpakets.

Projektübersicht

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Leitungsverlauf

Das Vorhaben zwischen Reuter und Teufelsbruch umfasst circa sechs Kilometer Trassenlänge und ist vorrangig als Kabeltunnel geplant. In bis zu 40 Metern Tiefe gilt es, einen Kabeltunnel mit circa vier Meter Innendurchmesser zu planen und zu errichten. Dazu braucht es als oberirdische Baustellen drei Spandauer Schachtstandorte, die restlichen Tiefbauarbeiten erfolgen unterirdisch:

  • Ein Anfangsschacht, an dem die Bauarbeiten beginnen und die Tunnelvortriebsmaschine unterirdisch errichtet wird. Dieser Schacht (stets samt Baueinrichtungsflächen) wird am Heizkraftwerksstandort Reuter gesucht. Rund um den dortigen Umspannwerksstandort erfolgen ebenfalls Neu- und Ausbauten, um die Anlagen für das künftige Übertragungsnetz zu ertüchtigen.
  • Ein Zwischenschacht, um die Arbeitssicherheit und Versorgung des eingesetzten Personals zu garantieren. Diesen gilt es auf circa halber Strecke im Bereich der Wasserstadtbrücke / Daumstraße zu finden.
  • Am Endschacht findet der Kabeltunnel dann sein Ziel am bestehenden Umspannwerk Teufelsbruch.

Der neue Kabeltunnel soll die Bestandsleitung ersetzen, die als Erdkabel in circa zwei Meter Tiefe im Spandauer Boden verlegt ist. 1994 im Kontext der Wiedervereinigung Deutschlands kurzfristig gebaut, reicht die Stromtragfähigkeit dieses Kabels nicht mehr aus, um die zukünftige Stromversorgung Berlins zu gewährleisten. Diese Bestandsleitung muss bis zur Inbetriebnahme des neuen Kabeltunnels am Netz bleiben, um den laufenden Betrieb des Berliner Übertragungsnetzes nicht zu riskieren.

Nächste Schritte

Aktuell beginnt 50Hertz die Arbeit an den Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Diese sollen 2028 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburgs (LBGR) als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Damit steht das Vorhaben noch ganz am Anfang des Planungs- und Genehmigungsverfahrens. Die Inbetriebnahme des Kabeltunnels ist 2038 geplant.

Vorprüfung Umweltverträglichkeitspflicht

Als ersten formellen Schritt beabsichtigt 50Hertz einen Antrag auf Umweltverträglichkeitsvorprüfung beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) (gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EnWG bzw. § 7 Abs. 1 UVPG). 50Hertz erarbeitet hierfür aktuell die entsprechenden Unterlagen. Im Rahmen dieser Vorprüfung wird behördlich geklärt, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und damit eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Wird das Bestehen dieser Pflicht bejaht, erfolgt im nächsten Schritt ein sog. Scopingverfahren (§ 15 UVPG) und das LBGR unterrichtet 50Hertz über den Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Angaben im Umweltverträglichkeitsbericht. Das LBGR wird in diesem Fall voraussichtlich auch die betroffenen Fachbehörden informieren und zu einem gemeinsamen Termin über Gegenstand, Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung  einladen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Vor Einreichung der Scoping-Unterlagen wird 50Hertz im Mai 2025 erste Informationsveranstaltungen vor Ort anbieten – sowohl für die betroffenen Behörden als auch für interessierte Bürger*innen. Informationen dazu werden via Projektwebsite, Zeitungsanzeigen, Postwurfsendungen und dem unten angebotenen Newsletter rechtzeitig bekannt gegeben.

Baugrunduntersuchung

Um den neuen Kabeltunnel im Detail planen zu können, sind verschiedene Vorarbeiten notwendig. Dies umfasst z.B. Kampfmittelerkundungen, Vermessungen und archäologische Voruntersuchungen. 2025 stehen nun umfassende Untersuchungen des Baugrunds an, die sowohl private als auch städtische Grundstücke betreffen können. Die entsprechenden Probebohrungen sind notwendig, um den Untergrund in bis zu 40 Metern Tiefe, an geplanten Schachtstandorten auch tiefer, auf seine Struktur und Baueignung hin zu untersuchen. Nur so lässt sich ein realistischer Trassenverlauf ermitteln.

Die Baugrunduntersuchungen werden von spezialisierten Firmen im Auftrag von 50Hertz durchgeführt. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie ggfs. wald- und landwirtschaftliche Wege im Projektraum befahren. Betroffene Grundstückseigentümer*innen werden schriftlich vorab kontaktiert.

Eine entsprechende Probebohrung für einen solchen Kabeltunnel dauert im Regelfall ein bis zwei Wochen. Grundsätzlich planen 50Hertz und die beauftragten Firmen Bohrpunkte und erforderliche Anfahrtswege so, dass Beeinträchtigungen der betroffenen Grundstücke möglichst gering ausfallen. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flur- oder Aufwuchsschäden kommen, werden diese entschädigt.

Aktuelle Meldungen

ANSPRECHPARTNER

Stefan Tophofen

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-4311
  • E-Mail:
    stefan.tophofen@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Als Ballungsraum und Hauptstadt mit hoher Bevölkerungsdichte stellt die Metropolregion Berlin bereits jetzt hohe Sicherheits- und Zuverlässigkeitsanforderungen an die Netzvorhaltung und den Netzbetrieb durch 50Hertz. Mit Blick auf das Bevölkerungswachstum und die Energiewende Berlins führt diese zu neuen Rahmenbedingungen, die einen Ausbau des Übertragungsnetzes in der Region erforderlich machen.

Die „Kabeldiagonale Berlin: Reuter – Teufelsbruch“ wurde 2021/2022 erstmals als Teil des Vorhabens „P180 - Netzverstärkung: Marzahn – Teufelsbruch (380-kV-Diagonale Berlin)“ im Netzentwicklungsplan 2035 eingeführt. Im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) wurde das Projekt dann als Teil des Vorhabens 87 vom Gesetzgeber beschlossen und muss somit von 50Hertz geplant und umgesetzt werden.

Technik

Der Kabeltunnel wird mit einem Innendurchmesser von circa drei Metern und in bis zu 40 Metern Tiefe unter der Oberfläche gebaut. Im Anfangsschacht wird dazu eine Tunnelvortriebsmaschine errichtet, die sich anschließend auf der geplanten Route durch den Untergrund arbeitet. Aus einzelnen Tübbing-Elementen zusammengesetzt, erfolgt dabei auch in einem Schritt die Tunnelauskleidung. An der Erdoberfläche sind diese Tiefbauarbeiten nicht bemerkbar. Im städtischen Bild sichtbar sind einzig die Schachtbaustellen und späteren -bauwerke entlang der gesamten Trasse. Diese dienen während der Bauphase als Notausstiege, zum Abtransport des Abraums sowie zur unterirdischen Versorgung der Baustellenpersonals und -equipments. Nach Fertigstellung sind sie für die Belüftung des Kabeltunnels und als Ein- und Ausstiegsmöglichkeit erforderlich.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Planungs- und Genehmigungsverfahren sieht das Gesetz bereits weitreichende Maßnahmen zur Einbeziehung der Öffentlichkeit vor. Doch auch darüber hinaus wird 50Hertz tangierte Verwaltungen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Verbände, Naturschutzorganisationen sowie Bürgerinnen und Bürger zu den Meilensteinen des Projekts informieren und um Hinweise zu den Planungen bitten. Dialogangebote werden insbesondere auf dieser Webseite, über örtliche Medien sowie über den Projektnewsletter bekanntgegeben. Letzteren können Sie hier mit wenigen Klicks abonnieren.

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • FLYER
AKTUELL UND UMFASSEND INFORMIERT

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