Mindestens alle vier Jahre stimmen Bundestag und Bundesrat über den Bundesbedarfsplan ab, in dem die Maßnahmen für ein stabiles und leistungsfähiges Stromnetz in Deutschland festgelegt werden. Die Netzverstärkung zwischen den Umspannwerken Mecklar und Vieselbach ist als Vorhaben Nr. 12 seit 2013 im Bundesbedarfsplangesetz enthalten und wurde in allen folgenden Versionen bestätigt. Damit sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf rechtswirksam festgelegt.
Grundlage dieser Festlegung ist der regelmäßig erstellte „Netzentwicklungsplan Strom“, der den Ausbaubedarf des deutschen Stromnetzes in den kommenden Jahren darstellt. Diese Planungen werden von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern – also auch 50Hertz – gemeinsam erarbeitet, in einem strukturierten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und schließlich von der Bundesnetzagentur bestätigt.
Im Netzentwicklungsplan Strom 2030 (Version 2019) wird das Projekt Netzverstärkung Mecklar-Vieselbach als Projekt P37 geführt und wie folgt begründet:
„In sämtlichen Szenarien für das Jahr 2030 kommt es zu einem deutlichen Überschuss an Energie in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Dies liegt sowohl am Ausbau Erneuerbarer Energien, als auch daran, dass bestehende Braunkohle-Kraftwerke aufgrund geringer Kosten für Brennstoff und CO2-Emissionszertifikate häufig am Markt teilnehmen. Im Gegensatz dazu sind andere Bundesländer, wie z. B. Baden-Württemberg und Bayern von Erzeugungsdefiziten geprägt und importieren Strom. Der wesentliche Grund dafür ist der Ausstieg aus der Kernenergie.
Historisch bedingt sind die Neuen Bundesländer netztechnisch nicht ausreichend mit den Alten Bundesländern verbunden, was einen weiteren Ausbau der Netzinfrastruktur zwischen den beiden Gebieten notwendig macht.
Eine der wesentlichen Maßnahmen zum sinnvollen Umgang mit der beschriebenen Situation ist das Projekt P37, da es im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen in der Region die benötigte Übertragungskapazität für die Hauptflussrichtung von Nordosten/Osten nach Südwesten/Westen (aus der 50Hertz-Regelzone in Richtung der TenneT-Regelzone) sicherstellt.“