Genehmigungsverfahren
Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie informiert auf ihrer Seite ebenfalls laufend über den Stand des Verfahrens: www.netzausbau.de/Vorhaben12
Bundesfachplanung
Am 15.03.2021 wurde der Antrag auf Bundesfachplanungsverzicht nach §5a NABEG genehmigt, den 50Hertz im Januar 2021 eingereicht hatte. Die Bundesfachplanung entfällt, weil das Vorhaben nur geringe Änderungen gegenüber der bereits bestehenden Leitung vorsieht. Damit ist der nächste Schritt im Genehmigungsverfahren die Planfeststellung.
Planfeststellung
50Hertz hat den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss am 27. August 2021 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Unterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft und sind seit dem 13. Oktober 2021 auf der Webseite der Behörde und auf dieser 50Hertz-Projektwebseite unter dem Reiter Antragsunterlagen online verfügbar.
Die Bundesnetzagentur hat am 9. November 2021 in Erfurt eine Antragskonferenz durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Hinweise zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen sowie sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen vorgetragen. Auf Grundlage des Antrags und der auf der Antragskonferenz vorgebrachten Informationen hat die Bundesnetzagentur am 28. Januar 2022 einen Untersuchungsrahmen festgelegt. Sie gab damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger nach § 21 NABEG vorzulegen hat. Diese Unterlagen hat der Vorhabenträger anschließend erarbeitet und der Behörde am 31. Juli 2023 übergeben. Seit dem 18. September sind sie online veröffentlicht. Hinweise zu den Planungen nahm die Bundesnetzagentur bis zum 17. November 2023 entgegen, führte in Gotha einen Erörterungstermin durch und erließ schließlich am 14. August 2024 den Planfeststellungsbeschluss. Hinweise zum Beteiligungsverfahren und den Beschluss finden Sie auf der Seite der verfahrensführenden Behörde.
Planänderung
50Hertz hat am 30. Juni 2025 eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt. Die Umsetzungsplanung vor Baubeginn hatte ergeben, dass entgegen ursprünglichen Annahmen punktuell weitere Masten durch neue sogenannte Fluchtabspannmasten zu ersetzen sind. Andere Masttausche können hingegen entfallen. Weiterhin werden zusätzliche temporäre Flächen benötigt, insbesondere für voraussichtlich notwendige Verstärkungsmaßnahmen an Bestandsmasten. Die Behörde hat ein Verfahren zur Beteiligung derjenigen begonnen, die von den Änderungen berührt sind. Die Frist zur Einreichung von Hinweisen endet am 15. Oktober 2025.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Es ist etablierte Praxis bei 50Hertz, nicht nur über Planungsstände zu informieren, sondern die Beteiligten möglichst frühzeitig in das Verfahren einzubinden. Der Dialog mit politischen Vertreter*innen, Fachverwaltungen und Anwohner*innen aus der Projektregion trägt dazu bei, bessere Planungen vorzulegen und in Konfliktsituationen tragfähige Lösungen zu finden.
Bereits vor der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens hat 50Hertz in verschiedenen Veranstaltungen Hinweise der der lokalen Verwaltungen und Fachbehörden sowie Anlieger*innen gesammelt. Sofern dies planerisch möglich war, wurden die Hinweise bei der Erstellung der Unterlagen berücksichtigt. Zu den Dialogveranstaltungen gehörten insbesondere Konferenzen mit den Verwaltungen der sechs berührten Kreise und Städte im Mai 2021 und öffentliche Infoveranstaltung in den Gemeinden vom 6. bis zum 14. Juli 2021. Stopps dieser DialogMobil-Tour fanden in Erfurt-Hochstedt, Obernissa, Elxleben, Erfurt-Molsdorf, Friemar, Ebenheim, Großenlupnitz, Eisenach-Neukirchen und Krauthausen statt. Umweltverbände und Umweltbehörden waren zudem in die Entwicklung der Untersuchungsmethodik und des Kartierkonzepts eingebunden. Auf Länderebene besteht eine Arbeitsgruppe zum regelmäßigen Austausch mit den Thüringer Fachministerien.
Zudem hatte die Öffentlichkeit auf dieser Webseite frühzeitig und laufend Gelegenheit, Einblick in die Planungen zu nehmen. Hinweise wurden telefonisch, per E-Mail oder über eine elektronische Hinweisplattform entgegengenommen.