Im Winter sind Baumhöhlen leichter zu finden, Foto: Myotis
Um die Netzverstärkung Mecklar - Vieselbach auch für Tiere und Pflanzen möglichst verträglich zu gestalten, ist es notwendig, die Bestände entlang des Leitungsverlaufs zu kennen. Die sogenannten Biotopkartierungen und faunistischen Erfassungen beginnen in Kürze und werden sich bis in das Jahr 2022 erstrecken. Das Büro Myotis aus Halle (Saale) wurde mit den Arbeiten beauftragt. Einerseits wird die Beschaffenheit der Flächen kartiert - wie landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzflächen, Gewässer und Ufer, Feuchtwiesen und vieles mehr, andererseits gilt es, nach bestimmten Tier- und Pflanzenarten Ausschau zu halten. Sie werden bei Begehungen gesichtet und ihre Anzahl vermerkt.
Bereits in diesem Januar starten die Vorbereitungen. Im Winter werden zunächst Baumhöhlen identifiziert, die sich als Quartiere u.a. für Fledermäuse eignen könnten. In den kommenden Monaten wird regelmäßig geprüft, ob sie tatsächlich besucht werden oder gar zur Aufzucht des Nachwuchses dienen.
Die Aufenthalte der Fachleute von Myotis im Gelände sind teilweise in der Dämmerung oder nachts erforderlich, z. B. wenn Eulen oder Fledermäuse erfasst werden. Die Kartierer*innen tragen ein Beauftragungsschreiben von 50Hertz und einen Ausweis bei sich. Ihre Fahrzeuge sind i. d. R. an dem Kfz-Kennzeichen HAL-MY erkennbar. Für die Erfassung einiger Artengruppen wird zeitweise Hilfsmaterial im Gelände ausgebracht, beispielsweise für die Haselmäuse sogenannte Bilchtuben (kleine Röhren) an Gehölzen, Versteckmöglichkeiten für Reptilien oder Amphibien auf dem Boden sowie Geräte zur Erfassung von Fledermäusen an Bäumen - alles ist entsprechend von Myotis gekennzeichnet. Das Vorgehen wurde mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt. Die Arbeiten werden zudem in den örtlichen Amts- und Mitteilungsblättern bekanntgegeben.
Die Ergebnisse der Kartierungen fließen in die weitere technische Planung ein und werden bei den Bauabläufen berücksichtigt. Als Teil der bei der Bundesnetzagentur einzureichenden Unterlagen nach § 21 NABEG sind diese für die Öffentlichkeit zugänglich. Eine daraus abgeleitete Konsequenz kann beispielsweise sein, dass in Abschnitten mit Brutvögeln die Bauarbeiten ausschließlich in für die Tiere unkritischen Zeiten zugelassen sind. Oder Baustellenflächen werden dort eingerichtet, wo keine auf und im Boden vorkommenden Arten wie Amphibien verbreitet sind. Derartige Maßnahmen zum Naturschutz werden im Planfeststellungsbeschluss aufgeführt und sind damit für 50Hertz bindend.
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, finden Sie unten die Kontaktdaten von Marie Bartels. Für fachliche oder organisatorische Hinweise zu den Kartierungen erreichen Sie das Büro Myotis unter 0345 - 122 76 78-0 und info@myotis-halle.de.