Die zeitliche Synchronisierung zwischen dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netzentwicklung ist ein anspruchsvolles Unterfangen. Während wir beim Netzanschluss von Offshore-Windparks schon parallel arbeiten und Projekte zeitgleich abschließen, ist es bei Erneuerbaren-Anlagen an Land herausfordernder. Und so kann das Netz nicht zu jeder Zeit im Jahr den produzierten Grünstrom komplett aufnehmen. Dann müssen auch Erneuerbaren-Anlagen gedrosselt werden – Energie kann nicht genutzt werden. Deshalb halten wir die im Energiewirtschaftsgesetz (§13 Abs. 6a EnWG) vorgesehene Möglichkeit, den Strom nutzen statt abregeln zu können, für einen guten Ansatz: In bestimmten Gebieten in Deutschland (dem sogenannten Netzausbaugebiet) ist vorgesehen, dass Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) bis zu 2.000 Megawatt überschüssigen Strom in Wärme umwandeln (Power2Heat) können. Basis sind individuelle Verträge mit einzelnen Anbietern. Die Bundesnetzagentur hat als Regulierungsbehörde das Verfahren bestätigt. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2023.
Verfahren zur Interessenbekundung
Zur Umsetzung hat 50Hertz ein Verfahren zur Interessenbekundung gestartet. Dies ermöglicht Betreibern von KWK-Anlagen, ihr Interesse am Abschluss eines Vertrages gegenüber 50Hertz anzuzeigen. Im Rahmen des Verfahrens prüft 50Hertz, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zum Abschluss eines Vertrages gegeben sind. Hierfür benötigen wir vom Interessenten eine Reihe von Angaben. Das Verfahren sowie die notwendigen Angaben sind im Dokument "Interessenbekundung Nutzen statt Abregeln" unten erläutert.
Vertragsabschluss
Sofern im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bietet 50Hertz dem Interessenten den Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit einer Laufzeit von fünf Jahren an. Den Vertragstext finden Sie im Mustervertrag unten.