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Start/Markt/Regelenergie

Regelenergie

Regelenergie wird von Übertragungsnetzbetreibern zum Ausgleich von unvorhergesehenen Schwankungen in der Stromerzeugung bzw. der Energielast eingesetzt.

Um jederzeit über genügend Kapazität verfügen zu können, wird Regelleistung über eine Beschaffungsplattform ausgeschrieben und von qualifizierten Anbietern vorgehalten. Im Bedarfsfall wird die reservierte Regelenergie abgerufen.

Um den Einsatz von Regelenergie möglichst gering zu halten, werden die Ungleichgewichte zwischen Erzeugung und Verbrauch zunächst zwischen Übertragungsnetzbetreibern untereinander ausgeregelt (imbalance netting). Die danach noch vorhandene Summe von Abweichungen muss mit dem Einsatz von Regelenergie ausgeglichen werden.

KONTAKT

50Hertz Transmission GmbH

Team Balancing - Heidestraße 2 | 10557 Berlin
  • E-Mail:
    balancing@50hertz.com

Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz

Elektrische Energie lässt sich nicht in großen Mengen speichern. Daher muss zu jedem Zeitpunkt exakt so viel elektrische Energie erzeugt werden, wie verbraucht wird. Das erfordert eine möglichst genaue Prognose des Verbrauches, damit die nach einem Fahrplan gesteuerte Erzeugung dem später eintretenden Verbrauch möglichst entspricht. Jeder Erzeuger und jeder Verbraucher ist deshalb einem Bilanzkreis zugeordnet. Der Bilanzkreisverantwortliche muss dafür Sorge tragen, dass es keine Abweichungen zwischen Erzeugung und Verbrauch in seinem Bilanzkreis gibt. Andernfalls entstehen Frequenzabweichungen, die die Stabilität des Energieversorgungssystems beeinträchtigen.

Ungleichgewichte zwischen Stromeinspeisung und Stromentnahme können z. B. durch Prognosefehler, Abweichung zwischen geplantem und tatsächlichem Strom-Import/Export oder durch unvorhergesehene Kraftwerksausfälle auftreten.

Saldierung in Regelzone und Netzregelverbund

Die Saldierung (Verrechnung) von Ungleichgewichten zwischen Erzeugung und Verbrauch geschieht auf mehreren Ebenen:

  • zwischen deutschen ÜNB (pre-netting im deutschen Netzregelverbund)
  • zwischen europäischen ÜNB (IGCC – International Grid Control Cooperation)

Der verbleibende Saldo wird mit dem Einsatz von Regelenergie ausgeglichen.

Regelzonensaldo

In einzelnen Bilanzkreisen können Abweichungen zwischen Prognose/Fahrplan und tatsächlichem Stromverbrauch sowie tatsächlicher Einspeisung entstehen. Die Abweichungen verschiedener Bilanzkreise gleichen sich untereinander aus. Die verbleibende Abweichung wird durch die ÜNB ausgeglichen.
Dazu wird der sogenannte Regelzonensaldo berechnet, die Summe aller Abweichungen. Ein positiver Regelzonensaldo bedeutet dabei eine defizitäre Energiebilanz der Regelzone (Unterdeckung). Ein negativer Regelzonensaldo stellt eine überschießende Energiebilanz der Regelzone dar (Überdeckung).
Nur dieser verbleibende Rest, also der Saldo aller Bilanzkreisabweichungen, macht den Einsatz von Regelenergie notwendig. Die Kosten für deren Bereitstellung werden über die Netzentgelte refinanziert. Die Kosten des Einsatzes werden im Zuge der Bilanzkreisabrechnung auf die Bilanzkreise umgelegt.
Detaillierte Informationen zum Bilanzkreismanagement und der Bilanzkreisabrechnung finden Bilanzkreiskunden hier. 

Netzregelverbund (NRV)

 

Grid Control Cooperation (GCC)

In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die in ihren jeweiligen Netzgebieten für das Gleichgewicht von Stromeinspeisung und Stromentnahme verantwortlich sind. Seit dem 1. Mai 2010 arbeiten diese vier Übertragungsnetzbetreiber im Netzregelverbund (NRV) zusammen. Gab es vorher Situationen, in denen Leistungsüberschüsse in dem einen Netzgebiet und Leistungsdefizite in einem anderen Netzgebiet unabhängig voneinander ausgeregelt wurden, werden die Ungleichgewichte heute gebietsübergreifend saldiert und nur die Summe der Abweichungen ausgeregelt, sofern die notwendige Übertragungskapazität verfügbar ist.
Die Saldierung im NRV spart also den Einsatz von Regelenergie und reduziert damit Kosten.

International Grid Control Cooperation (IGCC)

Der Netzregelverbund wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich über die Grenzen Deutschlands hinaus erweitert. Mittlerweile sind Dänemark, die Niederlande, die Schweiz, Tschechien, Belgien, Österreich und Frankreich dem IGCC beigetreten. Für den grenzüberschreitenden Energieaustausch werden keine Übertragungskapazitäten an den Grenzen reserviert, sondern nur die nach Abschluss des Intraday-Handels noch zur Verfügung stehenden, freien Kapazitäten genutzt. Durch den IGCC wird weniger Regelarbeit eingesetzt, nicht aber die Regelleistungsvorhaltung reduziert. Dennoch werden durch diese zusätzliche Saldierung jährlich Kosten in zweistelliger Millionenhöhe gespart.

Quelle: IGCC Social Welfare Report Q2 2018 (https://www.entsoe.eu/network_codes/eb/imbalance-netting/)

Ausgleich durch Regelenergie

Um möglichst wenig Regelenergie einsetzen zu müssen, werden wie oben beschrieben zunächst die Systembilanzen der vier deutschen Regelzonen (NRV) saldiert und anschließend im IGCC minimiert. 50Hertz gleicht die resultierenden Differenzen durch den Einsatz von Regelenergie aus.
Die Regelenergie muss sofort abrufbar sein. Deshalb wird deren Vorhaltung ausgeschrieben und bei Regelenergieanbietern, die dafür zugelassen (präqualifiziert) sind, vertraglich gebunden (Regelleistung = Vorhaltung von Regelenergie). Erst, wenn die vorgehaltene Leistung tatsächlich benötigt wird, wird sie aktiviert und es kommt zum Stromfluss (Regelarbeit = Einsatz von Regelenergie).

Die Kosten für die Leistungsvorhaltung sowie unsere Daten zur eingesetzten Regelarbeit veröffentlichen wir hier.

Beschaffung von Regelleistung

Um jederzeit über genügend Kapazität verfügen zu können, wird über eine Beschaffungsplattform Regelleistung ausgeschrieben. 50Hertz betreibt diese Beschaffungsplattform zusammen mit den drei anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern und tritt hier in seiner Marktrolle als Marktplatzbetreiber auf.

Für ein Höchstmaß an Systemsicherheit, Transparenz und Qualität arbeiten wir nur mit qualifizierten Anbietern von Regelleistung zusammen. Voraussetzung für eine Beteiligung an Regelenergie-Ausschreibungen ist eine erfolgreiche Präqualifikation.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen von Regelenergie und zum Präqualifikations-Verfahren finden Sie auf der Beschaffungsplattform regelleistung.net.

Arten von Regelleistung

Um die Systembilanz stets ausgeglichen zu halten, schreiben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verschiedene Qualitäten der Regelleistung aus: 

Primärregelleistung (PRL) ist das am schnellsten aktivierbare Produkt. Der Abruf erfolgt automatisch, dezentral und frequenzgesteuert. Eine Messung und Abrechnung der gelieferten Primärregelarbeit ist nicht vorgesehen. Bei einem Kraftwerksausfall wird ohne Eingreifen der Übertragungsnetzbetreiber im gesamten Synchrongebiet Europas PRL von den entsprechenden Anbietern erbracht. Die Regelzone, in der das Kraftwerk ausgefallen ist, bezieht die fehlende Leistung somit aus den anderen Regelzonen. Dies schlägt sich in der Import/Export-Bilanz (Systembilanz) nieder.

Bei Systembilanzabweichungen wird Sekundärregelleistung (SRL) eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt zentral und automatisiert (Leistungs-Frequenz-Regler) durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Der Einsatz von Sekundärregelenergie muss nicht ausschließlich durch Komplettausfälle von Anlagen hervorgerufen sein. Ständig auftretende Abweichungen zwischen prognostiziertem und tatsächlichem Verbrauch oder Erzeugung werden ebenfalls durch den Einsatz von Sekundärregelenergie abgefangen.
Ist die Auslastung der Sekundärregelleistung zu hoch oder geht diese nicht zurück, wird Minutenreserveleistung (MRL) abgerufen. Die SRL steht dann wieder zur Verfügung.

Das Zusammenspiel der einzelnen Regelleistungsarten ist im Detail auf regelleistung.net  beschrieben.

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