50hertz.com
50hertz.com
Suchen-Icon
  • DE
  • EN
  • Medien
    • Pressemitteilungen
    • Kontakte
    • Mediathek
    • Sichere Versorgung
  • Karriere
    • Stellenangebote
    • Über 50Hertz
    • Bewerbungsprozess
    • Job-Abo
  • Investoren
  • Vertragspartner
    • Netzkunden
      • Netzzugang
      • Netzanschluss
    • Bilanzkreiskunden
    • Marktkommunikation
      • Bilanzkreiskoordinator
      • Übertragungsnetzbetreiber
      • Netzbetreiber
      • Messstellenbetreiber
      • Bilanzkreisverantwortlicher / Lieferant
    • Systemdienstleistungen
      • Nutzen statt Abregeln
      • Netzreserve
      • Spannungshaltung
    • Lieferanten
      • SAP Business Network
      • FAQ SAP Business Network
      • Downloads
        • Grundsätze
        • Ältere Versionen der Einkaufsbedingungen
      • Instandhaltungs-Portal
    • EEG-Anmeldung
    • Musterverträge
    • Leitungsauskunft und Schachtscheine
    • Beschaffung von grünem Betriebsverbrauch
    • Strompreisbremse (EVU)
  • Unternehmen
    • Struktur
      • Geschäftsführung
      • Aufsichtsrat
    • Strategie
      • Initiative Gemeinsam. Schneller. Klimaneutral.
      • Zukunft. erneuerbar.
      • Zukunft. wirtschaftlich.
      • Zukunft. digital.
      • Zukunft. durchdacht.
      • Meilensteine: Power-to-heat
      • Meilensteine: Phasenschieber in Hamburg Ost
    • Aufgaben
    • Standorte
    • Leitungsauskunft und Schachtscheine
    • Nachhaltigkeit
      • CSR Portal
      • Arbeitssicherheit
      • Engagement
      • Governance
    • Innovation
    • Partnerschaften
      • Scientific Advisory & Project Board (SAPB)
    • Historie
  • Netz
    • Netzausbau
      • Projekte an Land
        • SuedOstLink
          • Abschnitt A1
          • Abschnitt A2
          • Abschnitt B
          • Konverter
          • Arbeiten vor Ort
          • Bodenschutz
        • SuedOstLink Plus
        • NordOstLink
        • Netzanbindung Südharz
          • Karten
          • Umspannwerke
          • Informationen zur Bundesfachplanung
          • Infoletter
          • Videos
        • Kabeldiagonale Berlin
        • Pulgar – Vieselbach
        • Mecklar – Vieselbach
        • Helmstedt – Wolmirstedt
        • Röhrsdorf – Weida – Remptendorf
        • Bertikow – Pasewalk
          • Umspannwerke
        • Güstrow – Parchim Süd – Perleberg
        • Perleberg – Wolmirstedt
        • Nordring Berlin
        • Preilack – Streumen
        • Uckermarkleitung
        • Umspannwerk Beetzsee Nord
        • Umspannwerk Hamburg Ost
        • Dritter Interkonnektor
        • Umspannwerk Güstrow
        • Umspannwerk Eulenberg
        • Netzverstärkung Region Rostock
        • Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow
        • Vorhaben 51
      • Projekte auf See
        • Netzanschluss OST-6-1
        • Hansa PowerBridge
        • 400-kV-Netzverbindung KONTEK
        • Ostwind 2
        • Ostwind 3
          • Umspannwerke Land/See
      • Interkonnektoren und Phasenschieber
      • Realisierte Projekte seit 2012
        • Ostwind 1
        • Combined Grid Solution – Kriegers Flak (CGS)
        • 380-kV-Leitung Bärwalde – Schmölln
        • 380-kV-Netzanschluss Umspannwerk Förderstedt
        • Baltic 1
        • Baltic 2
        • Windsammelschiene
        • Südwest-Kuppelleitung
        • Netzanschluss Jessen/Nord
      • Leitlinien der Planung
      • Genehmigungsverfahren
        • Netzentwicklungsplan (NEP) und Bundesbedarfsplan
        • Planung und Genehmigung
        • Transparenz und Bürgerbeteiligung
      • Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI)
      • Netzanschluss
      • BESTGRID
        • 50Hertz-Pilotprojekt
        • Publikationen
      • compactLine
      • Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb (WAFB)
      • Netzplanungsgrundsätze der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber
    • Netzbetrieb
    • Systemführung
      • Freiwillige Lastreduktion
      • Netzführung
      • Netzverfügbarkeit
      • Redispatch
      • Systembilanzierung
    • Strukturmerkmale
    • Leitungsauskunft und Schachtscheine
    • Netzanschluss
    • MCCS Next Gen
  • Markt
    • EU-Strombinnenmarkt
    • Netznutzung und Engpassmanagement
      • Nutzung der Interkonnektoren
      • Nutzung 50Hertz-Netz
      • Engpassmanagement international
      • Engpassmanagement national
    • Regelenergie
    • Bilanzkreisprozesse
    • EEG/KWK-G
      • Sektorkopplung
  • Transparenz
    • Kennzahlen
      • Installierte Leistung
        • Windenergie
        • Photovoltaik
      • Erzeugung & Einspeisung
        • Erzeugung
        • Netzeinspeisung
        • Einspeisung aus Windenergie
        • Einspeisung aus Photovoltaik
      • Veröffentlichungen zum EEG
        • Jahresabrechnung
        • EEG-Bilanzkreis
      • Netzdaten
        • Gesamtlast
        • Vertikale Netzlast
        • Hochlastzeitfenster
        • Entnommene Jahresarbeit
        • Netzbelastung
        • Statisches Netzmodell
        • Netzverluste
      • Engpassmanagement
        • Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 EnWG (konventionelle Kraftwerke)
        • Maßnahmen nach 13 Abs. 1 EnWG (EE und Abrufe beim VNB)
        • Maßnahmen nach § 13 Abs. 2 EnWG
        • Handelsgeschäfte zum Ausgleich des Redispatch-Bilanzkreises
        • Archiv Maßnahmen nach § 13 EnWG
        • Countertrading
        • Störung und Wartung
      • Regelenergie
        • Regelleistung (Leistungsvorhaltung)
        • Regelarbeit (eingesetzte Regelleistung)
    • Positionen und Kontakte
  • Netzausbau
    • Projekte an Land
    • Projekte auf See
      • Netzanschluss OST-6-1
      • Hansa PowerBridge
      • 400-kV-Netzverbindung KONTEK
      • Ostwind 2
      • Ostwind 3
    • Interkonnektoren und Phasenschieber
    • Realisierte Projekte seit 2012
    • Leitlinien der Planung
    • Genehmigungsverfahren
    • Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI)
    • Netzanschluss
    • BESTGRID
    • compactLine
    • Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb (WAFB)
    • Netzplanungsgrundsätze der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber
  • Netzbetrieb
  • Systemführung
  • Strukturmerkmale
  • Leitungsauskunft und Schachtscheine
  • Netzanschluss
  • MCCS Next Gen
Start/Netz/Netzausbau/Projekte auf See/Netzanschluss OST-6-1

Netzanschluss OST-6-1

Das Netzanbindungsprojekt OST-6-1 soll einen Offshore-Windpark (OWP) im dafür ausgewiesenen Gebiet O-6 rund 15 Kilometer (km) nördlich der Ostsee-Halbinsel Fischland-Darß-Zingst mit dem landseitigen 50Hertz-Übertragungsnetz verbinden. Im Gebiet O-6 wurde der anzuschließende OWP „Gennaker“ der OWP Gennaker GmbH, eine Tochter der Skyborn Renewables, bereits genehmigt. 


Der neue OWP befindet sich im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern, also innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Die für den Netzanschluss notwendige Kabeltrasse bis zum neu zu errichtenden Umspannwerk (UW) im Suchraum Sanitz / Gnewitz / Dettmannsdorf / Stadt Marlow wird insgesamt rund 90 km lang sein, davon bis zu 54 km in der Ostsee und zirka 35 km landseitig.

Mit dem Anschluss des OWP soll künftig eine Gesamtleistung von zirka 900 Megawatt (MW) abgeführt werden. Dafür plant 50Hertz den Bau von drei Seekabelsystemen auf 220-Kilovolt (kV)-Wechselspannungsebene (alternating current - AC), die über zwei Umspannplattformen den erzeugten Windstrom Richtung Küste transportieren. Die Anbindung an das Übertragungsnetz von 50Hertz erfolgt am Netzverknüpfungspunkt in dem bis dahin neu zu errichtenden UW.

Mehr zum Projekt und dem aktuellen Planungsstand finden Sie im Abschnitt Status.

Überblick zur Netzanbindung
Lage des OWP
rund 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst bzw. 24 km westlich der Insel Hiddensee, innerhalb der 12-Seemeilen-Zone
Leistung
zirka 900 MW
Wechselspannungsebene
220 kV
Trassenlänge See / Land
rund 37 bis 54 km / rund 35 km
Netzverknüpfungspunkt an Land
neu zu errichtendes UW im Suchraum Sanitz/Gnewitz/Dettmannsdorf/Stadt Marlow (Mecklenburg-Vorpommern)
Betreiber der Netzanbindung
50Hertz Transmission GmbH
Genehmigungsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status der Genehmigungsverfahren
derzeit in Vorbereitung

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNERIN

Yvonne Post

Offshore-Projekte
  • Tel:
    +49 30 5150-3093
  • E-Mail:
    yvonne.post@50hertz.com

Status Netzanschluss OST-6-1

Trassenverlauf

In der Regel soll eine neue Trasse in Umsetzung des sogenannten Bündelungsprinzips so weit wie möglich parallel zu bereits in Betrieb befindlichen oder geplanten Leitungsvorhaben von 50Hertz oder Drittleitungsbetreibern verlaufen.

Die Kabeltrasse für den Netzanschluss OST-6-1 verläuft rund 54 km von der östlich gelegenen Offshore-Umspannplattform über die westlich gelegene Offshore-Umspannplattform bis zum geplanten Anlandungsbereich im Gemeindegebiet Dierhagen. Von dort führt die rund 35 km lange Landtrasse bis zum neu zu errichtenden Umspannwerk (UW) im Suchraum Sanitz/Gnewitz/Dettmannsdorf/Stadt Marlow.

Verlauf auf See

Um den Eingriff in Umwelt und Natur möglichst gering zu halten, ist es wichtig, die Trasse optimal zu planen. Das heißt, die Länge der Kabeltrasse so kurz wie möglich zu halten und möglichst in Bündelung mit vorhandenen beziehungsweise geplanten Kabelprojekten zu legen. Aus diesem Grund plant 50Hertz den seeseitigen Trassenkorridor vom Anlandungsbereich bis ins Küstenmeer mehrheitlich in einem bereits raumgeordneten Kabelkorridor sowie in Bündelung mit vorhandenen und geplanten Seekabeln. Der verbleibende Teil der Offshore-Trasse verläuft im Wesentlichen im Schutzstreifen des Offshore-Windparks (OWP). Insgesamt werden drei Seekabelsysteme errichtet, um die zirka 900 MW des OWP abzuführen.

Kartenausschnitt Offshore inkl. Anlandung

Anlandungsbereich

Der Anlandungsbereich ist im Gemeindegebiet Dierhagen geplant. Da der bereits vorhandene raumgeordnete Korridor hier durch andere Kabelprojekte bereits vollständig beansprucht ist, wird für OST-6-1 ein anderer Anlandungsbereich benötigt. Für die Prüfung eines geeigneten Anlandungsbereiches spielt nicht nur die technische Machbarkeit eine Rolle, sondern auch die größtmögliche Minimierung der potenziellen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Verlauf an Land

Vom geplanten Anlandungsbereich der Seekabel im Gemeindegebiet Dierhagen wird der auf See erzeugte Strom per Erdkabel über rund 35 km zum neu zu errichtenden Umspannwerk transportiert. Landseitig werden drei 220-kV-Wechselstrom-Erdkabelsysteme errichtet, die auf den ersten zirka 12-15 km in einem bereits raumgeordneten Kabelkorridor verlaufen. Um einer weiteren bereits absehbaren Ausbauperspektive in der Ostsee gerecht zu werden, ist zudem die Errichtung eines hierfür benötigten Leer- bzw. Schutzrohrsystems im Trassenverlauf geplant.

Der Verlauf der Erdkabeltrasse – dessen Planung noch nicht abgeschlossen ist – soll möglichst geradlinig erfolgen und unterliegt einer Reihe von raumordnerischen, umweltfachlichen und sonstigen Kriterien. Beispielsweise sollten Kreuzungen zu anderen Leitungen, Bebauungen, Siedlungsgebiete, Straßen und Gasleitungen möglichst vermieden werden. Naturschutzgebiete und Wälder sollten ebenso umgangen werden.

Kartenausschnitt Anlandung und Onshore
Genehmigung

50Hertz ist zur Anbindung der Windparks in der Ostsee und zur Führung des elektrischen Gesamtsystems auf den Gebieten der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gesetzlich verpflichtet. Die Realisierung der Netzanbindung für sogenannte Küstenmeerprojekte, in diesem Fall des Offshore Windparks Gennaker, erfolgt gemäß § 17d Abs. 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Genehmigung der Seetrasse und Offshore-Umspannplattformen

Die Seetrasse und Offshore-Umspannplattformen befinden sich im Küstenmeer und liegen somit in der Zuständigkeit des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Für die Seekabel und die beiden Umspannplattformen ist ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Die verfahrensführende Behörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (WM M-V).

Um den Eingriff in die Umwelt möglichst gering zu halten, plant 50Hertz den seeseitigen Trassenkorridor zu großen Teilen in einem bereits raumordnerisch untersuchten Korridor sowie in Bündelung zu vorhandenen und geplanten Seekabeln. Der verbleibende Teil der Offshore-Trasse verläuft im Schutzstreifen des Offshore-Windparks.

Für Infrastrukturprojekte, wie den Netzanschluss OST-6-1, wird als erster Planungsschritt die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens (ROV) geprüft. Da der Netzanschluss OST-6-1 weitestgehend in einem bereits raumgeordneten Kabelkorridor verlaufen soll, ist dies aus Sicht von 50Hertz nicht der Fall und wird dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (WM M-V) gemäß § 15 Abs.5 Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) angezeigt.

Sieht auch die Behörde keine Notwendigkeit zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, wird im nächsten Schritt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Das Planfeststellungsverfahren ist eine umfassende und detaillierte Genehmigungsprüfung, in der u.a. auch die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wo“ und „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens. Während des Genehmigungsverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände sowie die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt zudem unterstützend eine sogenannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – noch vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens durch (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).

Genehmigung Landtrasse

Der Bereich, an dem die Seekabel erstmalig auf Land treffen, wird Anlandungsbereich genannt. Der Übergang von See zu Land wird damit markiert. Von hier aus wird der auf See erzeugte Strom per Erdkabel auf der Landtrasse zum Netzverknüpfungspunkt in ein landseitiges noch zu errichtendes Umspannwerk (UW) transportiert.

Da die Landtrasse ebenfalls zu großen Teilen in einem bereits raumgeordneten Kabelkorridor verlaufen soll, plant 50Hertz auch hier für das Vorhaben OST-6-1 eine Anzeige auf Verzicht auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 15 Abs. 5 Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (WM M-V) zu stellen.

Sieht auch die Behörde keine Notwendigkeit zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, wird im nächsten Schritt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Das Planfeststellungsverfahren ist eine umfassende und detaillierte Genehmigungsprüfung, in der u.a. die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wo“ und „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens.

Während des Genehmigungsverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände sowie die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt zudem unterstützend eine sogenannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – noch vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens durch (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).

Genehmigung Umspannwerk (UW)

Die 220-Kilovolt (kV)-Wechselstrom-Kabel werden in einem Umspannwerk – dem sogenannten Netzverknüpfungspunkt – an das deutsche Höchstspannungsübertragungsnetz angebunden. Im Umspannwerk erfolgt die erforderliche Transformation der Spannungsebene von 220 auf 380 kV.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau von 220-kV-Freileitungen in der Region zu 380-kV-Freileitungen ist auch der Neubau eines Umspannwerks im Suchraum Sanitz/Gnewitz/Dettmannsdorf/Stadt Marlow vorgesehen. Das gesamte Vorhaben „Netzverstärkung Region Rostock“ ist seit 2021 im Bundesbedarfsplangesetz bestätigt. Das Umspannwerk wird in einem separaten Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Besuchen Sie die Hinweisplattform zum Netzanschluss OST-6-1 für den Offshore-Windpark Gennaker und geben Sie dort Ihre Anmerkungen ab. Wir werden diese für die weitere Planung prüfen.

Später können Sie Ihre Hinweise im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens an die zuständige Behörde, das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (WM M-V) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, richten.

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Newsletter
  • Sitemap
  • per E-Mail teilen auf Facebook teilen auf Twitter teilen
anmelden