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50Hertz hat ein ambitioniertes Ziel: Bis 2032 wollen wir den Stromverbrauch in unserem Netzgebiet rein rechnerisch zu 100% aus Erneuerbaren Energien decken. Das ist für alle Stromverbraucher wie Rechenzentren, Chemie-, Metall-, Papier- und Glasindustrie oder Automobilwerke wichtig, die ihre Prozesse und Produktion zügig dekarbonisieren möchten und dafür verlässlich Strom aus Erneuerbaren Energien benötigen. Und damit ausreichend Strom aus Erneuerbaren Energien verfügbar ist, unterstützen wir Vorhabenträger großer PV- und Windparks dabei, sich an unser Netz anzuschließen.
Erfahren Sie das Wichtigste rund um Grünen Strom im 50Hertz-Netz.
Der erste Schritt, um einen Netzanschluss bei 50Hertz zu realisieren, ist normalerweise das gesetzlich geforderte sogenannte Netzanschlussbegehren. Wir empfehlen Ihnen bereits vor der formellen Anfrage unser Online-Formular zu nutzen. Unsere Experten nehmen dann persönlich Kontakt mit Ihnen auf und erörtern gemeinsam die Möglichkeiten Ihres Netzanschlusses bei 50Hertz.
Im Rahmen des technischen Abstimmungsgesprächs freuen sich unsere technischen Experten über eine möglichst detaillierte Erörterung Ihres Anschlussvorhabens - auch in einem frühen Planungsstadium. Unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen und der regionalen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten für Ihren Netzanschluss bei 50Hertz auf. Sollten Sie bisher nur eine informelle Anfrage gestellt haben, haben Sie im Anschluss an das Abstimmungsgespräch jederzeit die Möglichkeit, eine formelle Netzanschlussanfrage zu stellen.
Nach dem Eingang Ihrer Anfrage geben wir Ihnen Rückmeldung zur weiteren Bearbeitung und informieren Sie, welche Informationen wir ggf. noch von Ihnen benötigen. Liegen alle benötigten Informationen vor, prüfen wir Ihre Anfrage schnellstmöglich. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob ein Anschluss technisch/wirtschaftlich sinnvoll möglich ist und benennen einen Netzverknüpfungspunkt für Ihr Vorhaben.
Im Rahmen von weiteren Abstimmungsgesprächen werden weitere Details Ihres Netzanschlusses diskutiert, detailliert und im Rahmen von Vertragsverhandlungen (Anschlusserrichtungsvertrag, Netzanschlussvertrag, Netznutzungsvertrag - für eine Übersicht vgl. hier) festgehalten. Bereits parallel bzw. kurz nach Beginn dieser Abstimmungen und Verhandlungen werden die Genehmigungseinholung (Schritt 5), die Planung des Netzanschlusses (Schritt 6) sowie die Vorbereitung der Inbetriebnahme (Schritt 7) angestoßen.
Voraussetzung für den Baubeginn Ihres Netzanschlusses ist der Erhalt der relevanten Genehmigungen. Deren Umfang und Dauer sind abhängig von den in Frage kommenden technischen Anschlusslösungen (Neubau/Erweiterung eines Umspannwerks, Anschluss an bestehende Freileitung möglich etc.) und unterliegen weiteren möglichen Einflussfaktoren (Entfernung zur Infrastruktur von 50Hertz, naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen etc.).
Die Planung des Netzanschlusses erfolgt in der Regel parallel zum Genehmigungsprozess sowie den finalen Vertragsverhandlungen. Nach Abschluss der Planungen, der Unterzeichnung der relevanten Verträge sowie dem Erhalt der Genehmigung kann mit dem Bau des Netzanschlusses begonnen werden. Umfang und Dauer von Planung und Bau sind abhängig von der gewählten Anschlusslösung sowie weiteren standortspezifischen und technischen Voraussetzungen.
Die Vorbereitung der Inbetriebnahme erfolgt bereits nach den ersten Abstimmungsgesprächen und Vertragsverhandlungen. Sie beauftragen hierzu einen Gutachter bzw. eine Zertifizierungsstelle. Nach dem Abschluss des Baus sowie der Zertifizierung und der Zustimmung durch 50Hertz kann eine Inbetriebnahme Ihres Anschlusses erfolgen.
Der erste Schritt, um einen Netzanschluss bei 50Hertz zu realisieren, ist normalerweise das gesetzlich geforderte sogenannte Netzanschlussbegehren gemäß § 8 EEG 2021. Wir empfehlen Ihnen bereits vor der formellen Anfrage unser Online-Formular zu nutzen. Unsere Experten nehmen dann persönlich Kontakt mit Ihnen auf und erörtern gemeinsam die Möglichkeiten Ihres Netzanschlusses bei 50Hertz.
Im Rahmen des technischen Abstimmungsgesprächs freuen sich unsere technischen Experten über eine möglichst detaillierte Erörterung Ihres Anschlussvorhabens - auch in einem frühen Planungsstadium. Unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen und der regionalen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten für Ihren Netzanschluss bei 50Hertz auf. Sollten Sie bisher nur eine informelle Anfrage gestellt haben, haben Sie im Anschluss an das Abstimmungsgespräch jederzeit die Möglichkeit, eine formelle Netzanschlussanfrage gemäß § 8 EEG 2021 zu stellen.
Nach dem Eingang Ihrer Anfrage geben wir Ihnen Rückmeldung zur weiteren Bearbeitung und informieren Sie, welche Informationen wir ggf. noch von Ihnen benötigen. Liegen alle benötigten Informationen vor, erhalten Sie innerhalb von acht Wochen von uns die netztechnische Stellungnahme sowie die Benennung des Netzverknüpfungspunkts im Sinne des § 8 EEG 2021.
Es ist es uns wichtig, den Netzanschluss für Ihr Vorhaben so schnell wie möglich zu planen und umzusetzen. Dafür stellen wir Ihnen als Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung oder beim Ausbau der Erneuerbaren Energien alle notwendigen Informationen rund um den Netzanschluss bei 50Hertz zur Verfügung: Welche Schritte sind zu gehen? Was muss ich als Verbraucher oder Erzeuger von Erneuerbaren Energien an Informationen mitbringen, wenn ich mich an das 50Hertz-Netz anschließen möchte? Welche technischen Voraussetzungen sind zu berücksichtigen? Wo ist es grundsätzlich möglich, sich an das 50Hertz-Netz anzuschließen? Außerdem stellen wir wichtige Dokumente, etwa Musterverträge für Erzeugungsanlagen und Verteilnetzbetreiber zur Verfügung. Wir bei 50Hertz wollen Partner für Sie sein!
Wir schaffen mehr Transparenz für alle, die den Ausbau der Erneuerbaren voranbringen oder Grünen Strom nachfragen für ihr Vorhaben. Auf unserer interaktiven Karte sehen Sie, wo ein Anschluss an das 50Hertz-Netz möglich ist und wo die Anforderungen und Vorklärungen etwas umfassender sind und deshalb etwas mehr Zeit benötigen.
Mit Hilfe der Karte können Sie bereits vorab von unseren internen Analysen profitieren und verbringen weniger Zeit mit der Suche nach dem geeigneten Standort für Ihr Entwicklungsprojekt mit Grünem Strombedarf oder zur Stromerzeugung Erneuerbarer Energien.
ungeeignet
bedingt geeignet
geeignetü>
besonders geeignet
Anlage 50Hertz
Anlage nicht 50Hertz
In Planung
In Betrieb
* Indikative Einschätzung des Potenzials zum Anschluss von Erzeugern bzw. Verbrauchern mit einer Anschlussleistung >100 MW auf der Höchstspannungsebene (380 kV, 220 kV). Die Anschlussprüfung erfolgt durch uns entlang der vollständigen Antragsunterlagen sowie der Anschlusssituation vor Ort - nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine schematische Karte handelt.
Wir möchten Sie bitten, uns einige Fragen rund um Ihr Vorhaben zu beantworten. So können wir Sie bestmöglich und auch zügig bei der weiteren Bearbeitung unterstützen.
Über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten habe ich mich in der Datenschutzinformation informiert.
Ich willige ebenfalls ein, dass ich zu meinem Anliegen (z. B. Bestätigungsmail oder weitere Kontaktaufnahmen) per E-Mail informiert werden darf.
Um Sie bestmöglich darin unterstützen zu können, wie ein Anschluss an unser Stromnetz für Sie umgesetzt werden kann, benötigen wir einige Informationen von Ihnen.
Was für einen Anschluss planen Sie?
Was ist die geplante Anschlussleistung im Erstausbau?
Auch, wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt keine größere Anschlussleistung benötigen, lohnt sich der gemeinsame Blick in die Zukunft: Gehen Sie davon aus, in den kommenden Jahren weitere Leistung über den Anschluss einzuspeisen oder zu nutzen?
Eine möglichst präzise Angabe hilft unseren Experten dabei Ihre Anfrage bestmöglich zu beantworten und Ihnen eine möglichst genaue Auskunft zum für Sie in Frage kommenden Anschluss geben zu können.
Wo genau planen Sie Ihr Vorhaben?
Geplante Inbetriebnahme
Aktueller Projektstand
Angabe von Kontaktdaten
Sie können uns gerne weitere Informationen zu Ihrem Vorhaben erläutern. Bitte nutzen Sie auch die Karte unserer Umspannwerke und Leitungen.
Die von Ihnen angefragte Anschlussleistung ist typischerweise zu gering für einen Anschluss bei 50Hertz (Übertragungsnetz).
Daher empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich eines Anschlusses <100 MW zunächst einmal mit Ihrem regionalen Verteilnetzbetreiber in Verbindung zu setzen. Natürlich überlegen wir auch gerne gemeinsam mit Ihnen, wie wir gemeinsam mit Ihnen den Ausbau der Erneuerbaren oder die Versorgung mit grünem Strom für Ihr Vorhaben unterstützen können.
Kontaktieren Sie uns gerne unter netzanschluss-anfragen-antraege@50hertz.com
Da lohnt ein Gespräch mit uns!
Bitte senden Sie uns eine E-Mail damit wir uns bei Ihnen melden können.
Wir sind als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung ab 110 kV nach § 3 Abs. 1 der „Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV)” vom 26. Juni 2007 dazu verpflichtet, Angaben zu unserem Netz zu veröffentlichen.
Gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 17 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07.07.2005) schließen wir unsere Kunden zu technischen und wirtschaftlichen Bedingungen an unser Netz an. In den zum Download bereitgestellten Dokumenten wird der Musterablauf beispielhaft für EEG-Onshore-Anlagen und für konventionelle Kraftwerke mit Inhalten und Fristen dargestellt.
Gleichzeitig wenden sich unsere Kunden und Partner und solche, die es werden könnten, immer häufiger an uns, um gemeinsam den Blick auf einen zukünftigen Markt für Netzdienstleistungen zu richten. Sprechen Sie uns also an, wenn wir Ihnen als Sparringspartner rund um technische, energiewirtschaftliche und regulatorische Fragestellungen sowie rund um Investitions- und Businessplanung zur Verfügung stehen können.
Gemäß § 19 Abs. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 (EnWG) sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, „… unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen und der allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach Absatz 4 für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.“
In Wahrnehmung dieser Pflichten veröffentlicht 50Hertz das vorliegende Dokument „Technische Anschlussbedingungen der 50Hertz Transmission GmbH (TAB 50Hertz Teil A)“.
Der vorliegende Teil A ersetzt gemeinsam mit den anderen Teilen der TAB 50Hertz die „Netzanschluss und Netzzugangsregeln“ vom Mai 2008.
Erzeugungsanlagen gemäß EEG (zum Beispiel: Windparks, Photovoltaik- bzw. Solarparks) & KWKG (zum Beispiel: Gas-und-Dampf-(GuD)-Heizkraftwerk)
Netzanschlussverfahren gemäß EEG (Download PDF)
Anlagen gemäß EnWG § 17 Abs. 1 (zum Beispiel: Verteilungsnetzbetreiber und große industrielle Verbraucher wie etwa Chemie-, Metall-, Papier- und Glasindustrie oder Automobilwerke
Ablauf des Netzanschlussverfahrens für Lastabnehmer (Download PDF)
Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit einem Zugang zu unserem umfangreichen Portfolio an von uns präqualifizierten Dienstleistungsunternehmen. Dies vereinfacht die Zusammenarbeit und schafft Synergien für alle Beteiligte.
Darüber hinaus teilen wir unsere umfangreichen Erfahrungen im Dialog mit zahlreichen relevanten Akteuren wie Behörden und Verteilnetzbetreibern, zu diesen wir bei Bedarf im Sinne des gemeinsamen Projekterfolgs gerne einen Kontakt herstellen.
Als Übertragungsnetzbetreiber mit zahlreichen Ausbauprojekten stehen wir täglich vor der Herausforderung, die Belange des Umwelt- und Naturschutzes mit den Anforderungen unseres Stromnetzes in Einklang zu bringen. So konnten wir umfangreiche Erfahrungen zu Planung und Genehmigung naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen sammeln. Gerne teilen wir unser Wissen, um unser gemeinsames Projekt zu einem Erfolg zu machen.
Mit dem Netzanschluss gehen eine Reihe an technischen Anforderungen einher, die wir hier an dieser Stelle veröffentlichen.
Die vom VDE|FNN erstellte Anwendungsregel VDE‑AR‑N 4130 stellt die nationale Umsetzung der Anforderungen an Erzeugungsanlagen des Typ D aus der Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur „Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger“ (NC RfG) und die Anforderungen an Verbrauchsanlagen aus der Verordnung (EU) 2016/1388 der Kommission vom 17. August 2016 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss (NC DCC) dar.
Die TAB 50Hertz Teil A spezifizieren die Anforderungen der VDE‑AR‑N 4130 für Anschlusskunden bei 50Hertz.
Unsere „Technische Anschlussbedingungen der 50Hertz Transmission GmbH (TAB 50Hertz Teil A)“ gelten sowohl für Netzanschlusskunden, die ihre technischen Anlagen erstmals an das Netz von 50Hertz anschließen, als auch für diejenigen, die ihre bereits angeschlossenen Anlagen ändern. Die Kriterien für eine wesentliche Änderung sind in der TAB 50Hertz Teil A dargestellt.
Technische AnschlussbedingungenDownload PDF (1,1 MB)
Der Anschluss unserer Geschäftspartner und Kunden an das 50Hertz-Netz wird durch einen Vertrag geregelt. Diesen und weitere Unterlagen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Der Netzanschlussvertrag regelt die Anbindung der elektrischen Anlagen des Kunden, egal ob Erzeuger oder Verbrauer, an das Übertragungsnetz von 50Hertz. Die damit einhergehenden Rechten und Pflichten umfassen insbesondere Regelungen hinsichtlich der Betriebssicherheit und des Zustandes der Anlagen, Zugang zu den Anlagen und Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:netzanschluss-anfragen-antraege@50hertz.com
Oder rufen Sie direkt bei uns an:Cornelia Boldt, Telefon: 030 – 5150 2169