Umweltfachliche Betrachtung
Die Planänderungen müssen auf einer soliden Grundlage stehen. Da die initialen Anträge auf Planfeststellung schon im Jahr 2014 gestellt wurden, hat 50Hertz im letzten noch einmal eine vollständige Kartierung von Flora und Fauna durchführen lassen. Diese Ergebnisse liegen nun vor. Die schaffen die bestmögliche Basis für die Überarbeitung der umweltfachlichen Unterlagen in der Planänderung. 50Hertz hat damit den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den landschaftspflegerischen Begleitplan sowie die Umweltverträglichkeitsstudie noch einmal überarbeitet und den Ergebnissen der Kartierung und der heutigen Erfordernisse angepasst.
Genauen Blick auf die Natur
Auf rund 65 Leitungskilometern der in den Planänderungsunterlagen von 50Hertz beschriebenen Vorschlagstrasse haben die Kartierer bei Tag- und Nachtbegehungen viele verschiedene Arten ausmachen können. Ornithologen haben beispielsweise im laubfreien Frühjahr nach Horsten gesucht und diese möglichen Vogelarten zugeordnet. Bei Kontrollgängen im Frühling und Frühsommer achteten die Vogelkundler insbesondere auf Jungvögel in den Horsten und eine eventuelle Zweitbesetzung. Bei unklarer Belegung wurden vereinzelte Horste noch ein drittes Mal kontrolliert. Um Fledermäuse aufzuspüren, haben die Experten Horchboxen zur Aufzeichnung der Fledermausausrufe aufgestellt. Beim Abhören zeigt sich dann, in welchen Gebieten welche Arten vorkommen. Nach Amphibien und deren Laich und Larven suchten die Biologen in den nahen Gewässern. In den Keschern landeten Erdkröten, Teichmolche und –frösche aber auch Gras-, Laub-, Moor- und Seefrosch. Ganz genau hinschauen mussten die Expertinnen und Experten bei Käfern und Insekten wie der Schmetterlingsart Nachtkerzenschwärmer oder den Käfern Eremit oder Heldbock. Hinweise auf deren Vorkommen fanden sich beispielsweise durch Beschau von Bäumen.
Ausgleich und Ersatz schaffen
Auch die Errichtung eines Ersatzneubaus ist ein Eingriff in die Natur, in die Lebensräume von Tieren und Pflanzen. In den initialen Planfeststellungsanträgen sowie auch in den Planänderungsanträgen sind hierfür Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benannt, die mit Umweltbehörden, Kommunen und anderen naturschutzfachlichen Trägern erdacht und abgestimmt worden sind.