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Start/Netz/Netzentwicklung/Projekte an Land/Uckermarkleitung

Uckermarkleitung

50Hertz plant den Ersatz-Neubau einer bestehenden Höchstspannungsleitung aus dem Raum Prenzlau nach Neuenhagen bei Berlin. Mit diesem Projekt trägt 50Hertz der wachsenden Bedeutung von Erneuerbaren Energien in Brandenburg Rechnung. Die "Uckermarkleitung" wird 115 Kilometer lang sein und die Umspannwerke Bertikow bei Prenzlau, Vierraden bei Schwedt und Neuenhagen im Norden Berlins verbinden. Dafür wird 50Hertz rund 230 Millionen Euro in das Projekt investieren.

Während die 1958 in Betrieb genommene Bestandsleitung aktuell durch das 1990 begründete Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin verläuft, wird der Ersatzneubau in diesem Bereich nach Osten ausweichen. Die nationale Bedeutung der Uckermarkleitung wurde 2009 im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vom Bundestag festgestellt. Als Vorhaben Nummer 3 wird die Uckermarkleitung dort unter dem Namen „Neubau Höchstspannungsleitung Neuenhagen – Bertikow/Vierraden – Krajnik (PL), Nennspannung 380 kV“ geführt. Mit der Energiewende 2011 und dem unverzichtbaren Ausbau der Erneuerbaren Energien hat ihre Bedeutung für die Energiewende in Deutschland noch einmal zugenommen.

Formal gliedert sich die Uckermarkleitung in drei Leitungsabschnitte mit eigenständigen Genehmigungsverfahren: Für den Verlauf zwischen den Umspannwerken Bertikow und Neuenhagen ist das Genehmigungsverfahren nicht abgeschlossen. Ein zweiter Leitungsabschnitt ist die Anbindung des Umspannwerkes Vierraden bei Schwedt mit einer 380-kV-Freileitung. Die Trasse ist ca. 5,5 Kilometer lang und wird auch als „380-kV-Einschleifung UW Vierraden“ bezeichnet. Die Trasse verbindet sich nördlich der PCK Raffinerie GmbH bei Schwedt mit der Haupttrasse Bertikow - Neuenhagen. Dritter Leitungsabschnitt ist die Weiterführung der Freileitung von Vierraden als Interconnector zum polnischen Krajnik. Dieser Leitungsabschnitt inklusive der Phasenschieber-Transformatoren wurde von der Europäischen Union als „Projekt von gemeinsamem Interesse“ (englisch: project of common interest, PCI) gemäß EU-Verordnung Nr. 347/2013 eingestuft. Dies unterstreicht die Bedeutung des Vorhabens für den europäischen Binnenmarkt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen: PCI-Projekte bei 50Hertz.

Aktuelle Meldung

Die bestehende Freileitung wurde 1958 in Betrieb genommen und wird durch einen leistungsstärkeren Neubau ersetzt. Foto: 50Hertz
03.02.2021 |
Pressemitteilung
Uckermarkleitung: Waldeinschlag und Gründungsarbeiten im Südabschnitt

Mit dem Beginn des Jahres sind die Bauarbeiten an der Uckermarkleitung vollends angelaufen. Nach den bauvorbereitenden Maßnahmen zum Ende des Jahres 2020 führt 50Hertz jetzt Gründungsarbeiten an elf Maststandorten zwischen Bernau und Biesenthal durch.

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Dirk Manthey
ANSPRECHPARTNER

Dr. Dirk Manthey

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3419
  • E-Mail:
    dirk.manthey@50hertz.com

Status

Bedarf
Die bestehende 220-kV-Freileitung zwischen Bertikow und Neuenhagen wurde 1958 in Betrieb genommen. Foto: 50Hertz

Die Planung der Uckermarkleitung reicht bis 2005 zurück. Sie war schon Bestandteil der Netzstudie dena 1 und des Verbundplans transeuropäischer Energienetze 2006/2007. Die Netzstudie dena 1 aus dem Jahr 2005 stellte für Deutschland einen Netzausbaubedarf von 850 Trassenkilometern fest. Ein Bedarf, der bis 2015 realisiert werden sollte, bislang aber nur sehr schleppend realisiert werden konnte. 2009 verabschiedete der Bundestag dann das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Das Gesetz stellt für 24 Netzprojekte mit 380 kV einen vordringlichen Bedarf fest. Darunter ist auch die Uckermarkleitung als Vorhaben 3 (Neubau Höchstspannungsleitung Neuenhagen – Bertikow/Vierraden – Krajnik (PL), Nennspannung 380 kV).

Seit 2012 wird der Netzausbaubedarf in einem nationalen konsultativen Verfahren ermittelt und fortgeschrieben. Das Verfahren mit Ausgangsbedingungen (Szenariorahmen), Bedarfsermittlung (Netzentwicklungsplan) zur Festlegung des Ausbaubedarfs (Bundesbedarfsplan) ist in Teil 3 des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Die Uckermarkleitung wird seitdem als Teil des sogenannten Startnetzes betrachtet. Darunter werden das betriebene Ist-Netz, alle EnLAG-Maßnahmen, Maßnahmen in Realisierung und auf Basis von Anschlusspflichten gefasst.

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gehören zu den bevorzugten Standorten in Deutschland für die Produktion regenerativer Energien, vor allem Windkraft. Ende 2016 war dort eine Leistung von EE-Erzeugungsanlagen von mehr als 11.400 MW installiert. Für diese Regionen wird gemäß NEP 2030, Version 2017 (B2030) ein Zubau von EE-Erzeugungsanlagen auf insgesamt rd. 17.800 MW bis zum Jahr 2030 prognostiziert.

Trassenverlauf

Drei Umspannwerke wird die Uckermarkleitung miteinander verbinden. Der erste Leitungsabschnitt soll von Bertikow bei Prenzlau im Norden zunächst südöstlich Richtung Schwedt und von dort weiter im Bogen südwestlich Richtung Angermünde verlaufen. Hier wird sie entlang der bestehenden Trasse einer 110-kV-Leitung durch den östlichen Randbereich des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin geführt. Von Golzow an verläuft die Trasse dann südlich und entlang der aktuell betriebenen Bestandsleitung über Eberswalde und Bernau zum Umspannwerk in Neuenhagen.

Bei einer Gesamtlänge von 115 Kilometern verläuft die Trasse über 102 Kilometer parallel zu bestehenden Freileitungen. Fünf Kilometer folgt die Trassenführung einer Bahnlinie. Damit orientiert sie sich in hohem Maße an dem Prinzip, Infrastruktureinrichtungen möglichst auf gebündelten Trassen und in vorbelasteten Räumen zu errichten.
Im Laufe des Verfahrens wurden eine ganze Reihe von Trassenalternativen diskutiert, die aber jeweils unterschiedliche Schwächen aufweisen. Unter anderem werden durch die anderen Varianten auf längeren Abschnitten eher wertvolle Schutzgebiete betroffen bzw. bislang unbelastete Landschaftsräume in Anspruch genommen als durch die dann im Raumordnungsverfahren ermittelte Trasse, die jetzt im Planfeststellungsverfahren durch die Detailplanung realisiert wird.

Der zweite Leitungsabschnitt sorgt für die Netzanbindung des Umspannwerks Vierraden bei Schwedt. Die Trasse setzt die Linie des südöstlich auf Schwedt zulaufenden ersten Leitungsabschnitts in östlicher Richtung fort. Die Leitung verläuft nördöstlich entlang des Geländes der PCK Raffinerie und bindet dann von Norden in das Umspannwerk Vierraden ein..

Der dritte Leitungsabschnitt – die Verbindung vom Umspannwerk Vierraden ins polnische Übertragungsnetz nach Krajnik – verläuft vom UW Vierraden in nördliche Richtung, passiert östlich Hohenfelde und schwenkt dann nordwestlich von Friedrichsthal nach Osten zur Oder.

Trassenverlauf

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Anpassung der Trassierung seit 2007

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Genehmigungsverfahren

Leitungsabschnitt 1: Bertikow – Neuenhagen

Gegen den Planergänzungsbeschluss wird geklagt. Der Antrag der Klägerseite auf Erlass einer Zwischenentscheidung über einen sofortigen Baustopp wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 13. November 2020 abgelehnt.

Am 12. August 2020 fasste das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg den Beschluss für das Planergänzungsverfahren. Der Erörterungstermin zu den eingereichten Unterlagen fand am 7. November 2018 in Eberswalde statt. Die dort erörterten Unterlagen für das Planergänzungsverfahren erarbeitete 50Hertz nach der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes (April 2016) und legte diese im November 2017 dem Landesamt vor.

Mit Urteil vom 21. Januar 2016 wurde der Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das urteilende Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Nachbesserungsbedarf beim Vogelschutz: danach ist eine stärker artenspezifische Risikobewertung eines möglichen Kollisionsrisikos für schützenswerte Vogelarten in den Unterlagen vorzunehmen.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 17.07.2014 wurde am 20.09.2014 vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig Klage eingereicht. Kläger waren der NABU-Landesverband Brandenburg und zwei private Kläger.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe im Juli 2014 erteilt. Dieser wurde durch Änderungsbescheid vom 01.10.2015 noch einmal geringfügig angepasst. Der Untersuchungsrahmen für die Unterlagen wurde bei einem Scoping-Termin im Januar 2008 abgesteckt. Das Verfahren wurde im Juni 2010 eröffnet. Öffentlich ausgelegt wurden die Unterlagen im August/September 2010.

Dem Planfeststellungsverfahren vorausgegangen ist ein Raumordnungsverfahren, um einen geeigneten Raumkorridor für die neue Uckermarkleitung zu finden. Es begann 2006 mit der Antragskonferenz. Dabei werden die Behörden und die Öffentlichkeit über die Trassenvarianten informiert und Einwände berücksichtigt. In diesem Zeitraum fanden auch die ersten Untersuchungen zur Eignung des Trassenverlaufs statt. Ende 2007 wurde das Raumordnungsverfahren mit der Landesplanerischen Beurteilung durch die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg abgeschlossen.

Leitungsabschnitt 2: Einschleifung Vierraden

Für die Anbindung des Umspannwerkes Vierraden liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 23.05.2013 vor. Dieser wurde durch Änderungsbescheid vom 12.05.2017 noch einmal geringfügig angepasst.

Der Antrag auf Planfeststellung wurde am 30.11.2011 bei der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eingereicht. Bei dem förmlichen Anhörungsverfahren gingen 33 Stellungnahmen und Einwendungen ein.

Im Februar 2009 wurde die Prüfung auf Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) abgeschlossen. Ergebnis: es besteht keine UVP-Pflicht.

Gemäß Prüfbescheid vom Januar 2009 wurde auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet.

Leitungsabschnitt 3: Interconnector Vierraden – Krajnik

Das Verfahren zum Leitungsabschnitt 3 zwischen Vierraden und der Landesgrenze nach Polen wurde durch Plangenehmigung vom 07.05.2012 abgeschlossen. Das Plangenehmigungsverfahren wurde am 02.01.2012 förmlich eingeleitet.

Der Antrag auf Plangenehmigung an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wurde am 23.02.2011 eingereicht.

Eine UVP-Pflicht wurde nicht festgestellt. Das war das Ergebnis der Vorprüfung, die im Juli 2009 abgeschlossen wurde.

Auf ein Raumordnungsverfahren wurde verzichtet (Bescheid aus dem Mai 2005).

Verfahrensstand

Verlauf des Planungs- und Genehmigungs-verfahrens

Antragsunterlagen einsehen

Planergänzungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen 481/482 der 50Hertz Transmission GmbH – Uckermarkleitung, ergänzendes Verfahren.

  • ZU DEN UNTERLAGEN

Der Link verweist auf die Internetseite der verfahrensführenden Behörde, das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. Die Unterlagen werden im Bereich Genehmigungsverfahren unter Planfeststellungsverfahren eingestellt.

Die öffentliche Auslegung beginnt am 16. Juli 2018 und endet am 15. August 2018. Schriftliche Stellungnahmen zu den Unterlagen können bis einschließlich 17. September 2018 an das LBGR gerichtet werden.

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf der folgenden Seite zur Verfügung.

  • WEITERE INFORMATIONEN
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