Für den Abschnitt West zwischen Bad Sulza und Erfurt-Vieselbach hat das 50Hertz-Planungsteam den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG erarbeitet und im April bei der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht. Die Vollständigkeit der Unterlagen wurde nun bestätigt – sie können auf der Seite der Bundesnetzagentur (hier) eingesehen werden. Sie beschreiben und begründen den genauen Trassenverlauf, den das Planungsteam vorschlägt. Bei Buttelstedt wie auch bei Stedten führt der Antrag jeweils zwei mögliche Trassenbandalternativen auf, die vor einer abschließenden Entscheidung durch die Genehmigungsbehörde in den kommenden Monaten einer detaillierten Prüfung unterzogen werden. Eine Überblickskarte finden Sie hier. Detailliertes Kartenmaterial ist in den oben verlinkten Antragsunterlagen zu finden.
Vorgeschichte
Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur über den 1000 Meter breiten Korridor, innerhalb dessen der genaue Trassenverlauf und die Maststandorte nun zu ermitteln sind, endete die Bundesfachplanung im Dezember 2019. Vorschläge für den künftigen Leitungsverlauf waren daraufhin bei 50Hertz erarbeitet worden.
Zur Einbindung der Gemeinden und Träger öffentlicher Belange hatten im Januar Kreis- und Ämterkonferenzen stattgefunden, auf denen diese ersten Entwürfe vorgestellt und diskutiert wurden. Vorgesehen war zudem eine Infotour im März, um das Vorhaben mit Anwohner*innen und Grundstückseigentümer*innen zu diskutieren. Aufgrund der Corona-Vorsichtsmaßnahmen mussten die entsprechenden Veranstaltungen kurzfristig ins Internet verlagert werden. Dort wurden Informationen zur Verfügung gestellt und es bestand die Möglichkeit, Hinweise auf einer digitalen Plattform zu hinterlassen. Zudem fanden Telefonsprechstunden statt, in denen das Planungsteam Interessierten Rede und Antwort stand. Die so eingegangenen Anregungen finden sich im nun veröffentlichten Antrag auf Planfeststellung wieder.
Die Antragskonferenz findet als schriftliches Verfahren statt
Als Auftakt des Planfeststellungsverfahrens wird die Bundesnetzagentur im nächsten Schritt den Umfang der Untersuchungen festlegen, die 50Hertz durchführen muss, bevor der Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung genehmigt wird. Bevor jedoch über diesen sogenannten Untersuchungsrahmen entschieden wird, haben Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen Gelegenheit, Hinweise zum Verfahren einzubringen. Aber auch alle Bürgerinnen und Bürger können zu den veröffentlichten Unterlagen, dem darin vorgeschlagenen Trassenverlauf der Leitung sowie dem Umfang der vorzunehmenden Untersuchungen Stellung nehmen.
Einsendungen bei der Bundesnetzagentur können ab sofort per Post (an: Bundesnetzagentur, Referat 805, Postfach 8001, 53105 Bonn) oder Email (an: vorhaben13@bnetza.de) erfolgen. Die Bekanntmachung der schriftlich durchgeführten Antragskonferenz finden Sie hier. Dieses Verfahren ist erst seit Kurzem möglich. Bisher lud die Bundesnetzagentur für diesen Verfahrensschritt zu Veranstaltungen ein, auf denen Stellungnahmen mündlich vorgetragen wurden. Anlässlich der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber mit dem Planungssicherstellungsgesetz im Mai die gesetzliche Grundlage geschaffen, die Antragskonferenzen schriftlich bzw. elektronisch durchzuführen. So können sich die Betroffenen in das Verfahren einbringen, ohne sich und andere einer Ansteckungsgefahr auszusetzen.
Wortmeldungen der Behörden und aus der Öffentlichkeit sind eine wichtige Grundlage, um im weiteren Verfahren aus den bestehenden Alternativen die aus Sicht aller Beteiligten bestmögliche auszuwählen. Insbesondere entlang der Leitungsabschnitte, in denen zwei Alternativen geprüft werden, sind Stellungnahmen aus der Region für den weiteren Planungsprozess wichtig. Bis zum 13. Juli 2020 nimmt die Bundesnetzagentur Eingaben zu den Antragsunterlagen entgegen.
„Nicht zuletzt mit Blick auf die Leitungsabschnitte bei Buttelstedt und Stedten, in denen jeweils alternative Trassenverläufe zur Diskussion stehen, sehen wir den Hinweisen der Anwohnerinnen und Anwohner mit Interesse entgegen“, betont Projektsprecherin Marie Bartels von 50Hertz. „Denn uns ist bewusst, dass einige sich bisher möglicherweise nur deshalb nicht geäußert haben, weil bei ihnen in den vergangenen Wochen aufgrund von Corona andere Themen im Mittelpunkt standen. Wir hoffen, dass sie in den kommenden Wochen die Gelegenheit nutzen, ihre Perspektive auf unser Vorhaben einzubringen.“
Sollten Fragen und Probleme beim Einsenden einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur auftreten, sind entsprechende Ansprechpartner der Behörde auf ihrer Homepage zu finden. Verständnisfragen mit Blick auf die Antragsunterlagen können gerne auch an 50Hertz gerichtet werden. Entsprechende Kontaktinformationen finden Sie am Ende dieser Meldung.
Nach Eingang der Stellungnahmen und Festlegung des Untersuchungsrahmens wird 50Hertz einige Monate benötigen, um die vorgeschriebenen Untersuchungen durchzuführen. Die entsprechenden Unterlagen nach §21 NABEG werden nach ihrer Fertigstellung veröffentlicht. Dann bekommen Sie noch einmal Gelegenheit, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen, bevor die Bundesnetzagentur abschließend über das Vorhaben entscheidet. Mit dem Abschluss des Verfahrens und damit dem Baurecht ist nach aktuellem Stand am Ende des Jahres 2022 zu rechnen. Weitere Informationen zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens im Projekt 380-kV-Freileitung Pulgar – Vieselbach finden Sie hier.
Hier geht es zu den Unterlagen nach §19 NABEG auf der Seite der Bundesnetzagentur
Hier geht es zur Bekanntmachung der Bundesnetzagentur zur Antragskonferenz im schriftlichen Verfahren
Hier geht es zur Überblickskarte des Abschnitt West