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Start/Netz/Netzausbau/Projekte auf See/Ostwind 3

Ostwind 3

Ostwind 3 ist das dritte Offshore-Projekt zum Netzanschluss der Windparkflächen nordöstlich von Rügen (siehe auch Ostwind 1 und Ostwind 2). Das sogenannte Gebiet Westlich Adlergrund wurde 2005 vom Bundesamt für Hydrographie und Seeschifffahrt (BSH) als besonderes Eignungsgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen. Es hat eine Fläche von 109,2 Quadratkilometern und befindet sich in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee, also jenseits der als Küstenmeer bezeichneten 12-Seemeilen-Zone. Bis zur nächstgelegenen Küste Rügens sind es rund 42 Kilometer, bis zum Übergang vom Seekabel zum Landkabel im Hafengebiet von Vierow nahe Lubmin etwa 100 Kilometer.

Die ausgewiesene Windparkfläche O-1.3 liegt im Gebiet Westlich Adlergrund, nördlich der sich in Betrieb befindlichen Windparks Wikinger und Arkona aus dem 50Hertz-Netzanschlussprojekt Ostwind 1. Die Windparkfläche Windanker ist 25 Quadratkilometer groß und soll vom spanischen Unternehmen Iberdrola Renovables mit seinem deutschen Tochterunternehmen Windanker GmbH errichtet und betrieben werden.

Mit dem Anschluss des Windparks Windanker soll künftig eine Leistung von 300 Megawatt (MW) abgeführt werden. Dafür wird bei Ostwind 3 nur ein Netzanbindungssystem (OST-1-4 siehe Karte) installiert. Das ist ausreichend Strom für rund 260.000 Haushalte. Anders als bei den bisherigen 50Hertz-Netzanschlussprojekten wird neben der Anbindung auch die Offshore-Plattform durch 50Hertz geplant, errichtet und betrieben.

Mehr zum Projekt und den Aktivitäten finden Sie weiter unten im Abschnitt Meldungen bzw. Status.

Überblick zur Netzanbindung
Lage des Gebiet Westlich Adlergrundzirka 42 Kilometer nordöstlich von Rügen
Leistung
Wechselspannungsebene
300 Megawatt (MW)
220 Kilovolt (kV)
Kabellänge See/Landzirka 100 Kilometer/zirka 5 Kilometer
Netzverknüpfungspunkt an Landneu zu errichtendes Umspannwerk  (voraussichtlich in Stilow)
Betreiber der Kabel und der Offshore-Umspannplattform50Hertz Transmission GmbH
Status der GenehmigungsverfahrenInsgesamt drei Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Je eines für die Kabelabschnitte in der (1) deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone AWZ (inkl. Umspannplattform), (2) im Küstenmeer und (3) an Land (inkl. Umspannwerk und Einschleifung);

Zu (1) Einreichung der Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in der AWZ im Juni 2022 (inkl. Umspannplattform), zu (2) und (3) Start der weiteren Verfahren noch in Vorbereitung
voraussichtlicher Fertigstellungstermin/i. S. d. § 17d Abs. 2 S. 1 EnWG30.09.2026

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNERIN

Yvonne Post

Offshore-Projekte
  • Tel:
    +49 30 5150-3093
  • E-Mail:
    yvonne.post@50hertz.com

Status Ostwind 3

Trassenverlauf

Von einem neu zu errichtenden Umspannwerk im Suchraum Lubmin/Brünzow/Wusterhusen und Kemnitz soll ein zirka fünf Kilometer langes Landkabelsystem südlich der Stadt Lubmin zum Anlandungspunkt im Hafengebiet von Vierow verlaufen. Von dort aus ist ein zirka 100 Kilometer langes Seekabel vorgesehen, das bis zur Offshore-Umspannplattform in den Windpark Windanker führt. Mehr zur 50Hertz Offshore-Umspannplattform finden Sie hier.

Verlauf auf See

Um den Eingriff in die Umwelt möglichst gering zu halten, ist es wichtig, die Länge des Kabels so kurz wie möglich zu halten und möglichst im Bündel mit vorhandenen Kabeln zu legen. Aus diesem Grund plant 50Hertz das Seekabelsystem zu gut zwei Dritteln parallel zu den bestehenden Leitungen der Projekte Ostwind 1 und 2 zu legen. Das 220-kV-Seekabel transportiert den im Windpark erzeugten Strom von der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch das Küstenmeer und den Greifswalder Bodden zur sogenannten Anlandestelle im Hafengebiet um Vierow. Das Hafengebiet Vierow liegt in der Gemeinde Brünzow im Landkreis Vorpommern-Greifswald des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Anlandestelle ist der Punkt, an dem das Seekabel auf Land trifft.

Verlauf an Land

Vom Anlandepunkt – im Hafengebiet Vierow – aus wird der auf See erzeugte Strom weiter per Landkabel zum landseitigen Umspannwerk transportiert. Das zirka fünf Kilometer lange Landkabel wird als Erdkabel gelegt. Der Verlauf der Erdkabeltrasse soll möglichst geradlinig erfolgen, unterliegt dabei jedoch einer Reihe von raumordnerischen Kriterien. Beispielsweise sollten Kreuzungen zu anderen Leitungen, Bebauungen, Siedlungsgebiete, Straßen und Gasleitungen möglichst vermieden werden. Naturschutzgebiete und Wälder sollten ebenso umgangen werden.

Mehr Informationen zur Bauweise finden Sie hier. 

Umspannwerk an Land

Für das Netzanknüpfungsprojekt Ostwind 3 plant 50Hertz ein neues Umspannwerk (UW) in Stilow zu bauen, in dem der Strom von 220 Kilovolt (kV) auf 380 kV transformiert wird. Das bestehende Umspannwerk in der Nachbargemeinde Lubmin bietet aus Platzgründen keine Möglichkeit mehr, noch weitere Seekabel anzubinden. Zusätzlich spielen hier netztechnische Aspekte eine wichtige Rolle, nach denen die Anbindung eines weiteren Systems an diesem Standort mit bereits zwei Offshore-Netzanschlüssen eine erheblich größere Gefahr für Störungen und Systemausfälle birgt.

Nach eingehender Prüfung wird daher zur Anbindung des Netzanschlusses ein neues Umspannwerk für Ostwind 3 errichtet. Für die landseitige Netzanbindung ist im Netzentwicklungsplan 2030 (2019) der Suchraum in den Gemeinden Lubmin/Brünzow/Wusterhusen und Kemnitz vorgegeben. Vor einer Standortentscheidung erfolgt in diesem Bereich eine umfangreiche und sorgfältige Prüfung zahlreicher Kriterien. Beispielsweise sollte der Standort möglichst außerhalb von Naturschutzgebieten und Trinkwasserschutzzonen liegen. Der Abstand zu Wohn- und Siedlungsflächen ist ebenfalls zu beachten. Die verkehrliche Anbindung des UW sollte über geeignete Straßen und Schienen möglich sein. Außerdem sollte sich das bestehende 50Hertz-Höchstspannungsnetz, hier eine 380-kV-Freileitung, in der Nähe befinden, damit das Umspannwerk mit dem 50Hertz-Netz verbunden werden kann. Die Anbindung weiterer Leitungen wird somit vermieden.

Genehmigung

Der Bau, Aus- und Umbau von Stromleitungen sind Infrastrukturmaßnahmen, die in ihrem Verlauf viele Interessen wie Landwirtschaft oder Naturschutz betreffen. Daher hat der Gesetzgeber die Prozesse bei der Planung und Genehmigung, zum Beispiel mit dem Energiewirtschaftsgesetz, klar geregelt. Das Netzanschlussprojekt Ostwind 3 wurde erstmals im Flächenentwicklungsplan 2020 (FEP) nach den Bestimmungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und im Netzentwicklungsplan Strom 2030 (NEP 2019-2030) sowie seither fortlaufend bestätigt. Ostwind 3 unterteilt sich in drei Genehmigungsabschnitte, für die eigenständige Genehmigungen einzuholen sind.

Genehmigungen Seetrasse und Offshore-Umspannplattform

Das Seekabel verläuft durch verschiedene Zuständigkeitsbereiche von Genehmigungs- und Fachbehörden. Für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee ist der Bund und damit das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Genehmigungsbehörde zuständig. Als AWZ bezeichnet man die Fläche jenseits des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone) bis hin zu theoretisch maximal 200 Seemeilen. Das Planfeststellungsverfahren (PFV) für die AWZ wird sich auf den dort befindlichen Trassenabschnitt und die Offshore-Umspannplattform erstrecken. In der deutschen AWZ müssen Offshore-Umspannplattformen zudem einen mehrstufigen Zertifizierungsprozess des BSH durchlaufen. Dieser mündet in die vierte und entscheidende Freigabe – die Betriebsfreigabe. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie gibt den genauen Standort der Offshore-Umspannplattform innerhalb der des Windparks Windanker vor. Bei einer Wassertiefe von 42,7 Meter plant, errichtet und betreibt 50Hertz als Vorhabenträgerin die Offshore-Umspannplattform zum ersten Mal selbst. Mehr Informationen zur Bauweise finden Sie hier. 

Die Seetrasse verläuft von der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone in das Küstenmeer. Für das Küstenmeer sind die Bundesländer – in diesem Fall Mecklenburg-Vorpommern – zuständig. Für das Seekabel im Küstenmeer ist ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren (PFV) erforderlich, die zuständige Behörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Um den Eingriff in die Umwelt möglichst gering zu halten, ist es wichtig, die Länge des Kabels so kurz wie möglich zu halten und die neue Trasse mit anderen Leitungen gebündelt zu legen. Aus diesem Grund plant 50Hertz das Seekabelsystem weitestgehend parallel zu den bestehenden Leitungen der Projekte Ostwind 1 und 2 zu legen. Für die jeweils drei Seekabelsysteme im Küstenmeer von Ostwind 1 und Ostwind 2 wurde im Jahr 2015 der Planfeststellungsbeschluss vom damaligen Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg ausgestellt.

Da das Seekabelsystem von Ostwind 3 weitestgehend parallel zu den anderen Netzanbindungssystemen von Ostwind 1 und 2 verlaufen soll, hat 50Hertz beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern dargestellt, dass die Raumverträglichkeit gewahrt wird und ein Raumordnungsverfahren nicht erforderlich ist. Die raumordnerischen Belange können, soweit erforderlich, hinreichend im Planfeststellungsverfahren abgearbeitet werden.

Das Planfeststellungsverfahren ist eine detaillierte Genehmigungsprüfung, in der auch die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens. Während der Genehmigungsverfahren wird die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt unterstützend die informelle Bürgerbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – durch. Der Bürgerdialog beruht auf den eigenen Erfahrungen von 50Hertz und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Bürgerdialog dort aufhört, wo die formale gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).

Genehmigung Offshore-Umspannplattform

Der über den künftigen Offshore-Windpark auf See erzeugte Strom wird auf der Offshore-Umspannplattform gebündelt und mit einem 220-Kilovolt-Wechselstrom-Seekabel zum Festland transportiert.

Erstmalig plant, beantragt und baut 50Hertz als Vorhabenträgerin eine Offshore-Umspannplattform selbst. Der Genehmigungsprozess ist Teil des Planfeststellungsverfahrens zum Seekabel in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Genehmigung liegt in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). In der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone müssen Offshore-Umspannplattformen zudem einen mehrstufigen Zertifizierungsprozess des BSH durchlaufen. Dieser mündet in die vierte und entscheidende Freigabe – die Betriebsfreigabe.

Grundsätzlich beinhaltet der Planfeststellungsbeschluss eine Vielzahl von Nebenbestimmungen, die sicherstellen, dass der Bau und der Betrieb keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der Meeresumwelt sowie des Schiff- und Luftverkehrs haben.

Während der Genehmigungsverfahren wird die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt unterstützend die informelle Bürgerbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – durch. Der Bürgerdialog beruht auf den eigenen Erfahrungen von 50Hertz und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Bürgerdialog dort aufhört, wo die formale gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).

Genehmigung Landtrasse

Der Punkt an dem das Seekabel erstmalig auf Land trifft wird Anlandungspunkt genannt. Vom Anlandungspunkt wird der auf See erzeugte Strom per Erdkabel auf der Landtrasse zum landseitigen Umspannwerk transportiert. Zunächst hat 50Hertz für das Vorhaben Ostwind 3 beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern dargestellt, dass die Raumverträglichkeit gewahrt wird und ein Raumordnungsverfahren nicht erforderlich ist. Die raumordnerischen Belange können, soweit erforderlich, hinreichend im Planfeststellungsverfahren abgearbeitet werden.

Für die Genehmigung der Landtrasse bereitet 50Hertz die Antragsunterlagen für ein Planfeststellungsverfahren beim zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vor. Das Planfeststellungsverfahren ist eine detaillierte Genehmigungsprüfung, in der auch die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens.

Die formale Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich verankert. Träger öffentlicher Belange sind in diesem Fall zu beteiligen. Während der Genehmigungsverfahren wird die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt unterstützend die informelle Bürgerbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – durch. Der Bürgerdialog beruht auf den eigenen Erfahrungen von 50Hertz und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Bürgerdialog dort aufhört, wo die formale gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).

Genehmigung Umspannwerk landseitig

Das 220-Kilovolt (kV) Wechselstromseekabel wird mittels eines Umspannwerks an das deutsche Höchstspannungsübertragungsnetz angebunden. Im Umspannwerk erfolgt die erforderliche Transformation der Spannungsebene von 220 auf 380 kV. Da das Seekabel aus Platz- und netztechnischen Gründen nicht im bestehenden Umspannwerk Lubmin anlanden kann, muss 50Hertz dazu ein neues Umspannwerk bauen. Um dieses mit der bestehenden Freileitung zu verbinden, ist eine sogenannte Doppel-Einschleifung notwendig.

Zunächst hat 50Hertz für das Vorhaben Ostwind 3 beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern dargestellt, dass die Raumverträglichkeit gewahrt wird und ein Raumordnungsverfahren nicht erforderlich ist. Die raumordnerischen Belange können, soweit erforderlich, hinreichend im Planfeststellungsverfahren abgearbeitet werden.

Für den Bau des neuen Umspannwerkes wird 50Hertz in ein Planfeststellungsverfahren bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern eintreten. Das Planfeststellungsverfahren ist eine detaillierte Genehmigungsprüfung, in der auch die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens.

Die formale Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich verankert. Träger öffentlicher Belange, wie beispielsweise das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StaLU Vorpommern) sind in diesem Fall zu beteiligen. Das Planfeststellungsverfahren dauert in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten.

Im Planfeststellungsverfahren muss auch die sogenannte Einschleifung beantragt werden. Die Einschleifung ist erforderlich, um den aus dem Offshore-Windpark erzeugten Strom in das bestehende Übertragungsnetz von 50Hertz einzuspeisen. Sie stellt die Verbindung zwischen dem vorhandenen Freileitungsnetz und dem Umspannwerk her. Die Einschleifung wird als Freileitung installiert. Die Genehmigung erfolgt nach § 43 EnWG.

Während der Genehmigungsverfahren wird die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt unterstützend die informelle Bürgerbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – durch. Der Bürgerdialog beruht auf den eigenen Erfahrungen von 50Hertz und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Bürgerdialog dort aufhört, wo die formale gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
  • ZUR HINWEISPLATTFORM

Besuchen Sie die Hinweisplattform zum Netzanbindungssystem OST-1-4 an die Windparkfläche O-1.3 und geben Sie dort Ihre Anmerkungen ab. Wir werden diese für die weitere Planung prüfen. 

Später können Sie Ihre Hinweise im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens an die zuständige Behörde, das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, richten.

Informationen und Materialien


Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • FLYER
  • UMSPANNWERKE LAND/SEE
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