Überblick über die Abschnitte des SuedOstLinks
Im Abschnitt A2 des SuedOstLinks sollen die Leitungen von zwei Gleichstromverbindungen realisiert werden: Eine Verbindung soll Strom von Wolmirstedt nach Isar bringen. Sie wird im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nr. 5 geführt. Eine weitere Verbindung transportiert Strom von Klein Rogahn, westlich von Schwerin, bis nach Isar. Diese Leitung soll im Landkreis Börde auf den SuedOstLink stoßen. Sie wird im Gesetz als Vorhaben Nr. 5a geführt.
Das Planungsteam von 50Hertz sucht geeignete Leitungsverläufe innerhalb eines 1.000 Meter breiten Korridors. Diesen Korridor hatte die Bundesnetzagentur am 2. April 2020 in ihrer Entscheidung zur Bundesfachplanung verbindlich festgelegt. Ende Juli 2023 reicht 50Hertz den vollständigen Antrag auf Planfeststellung ein, den 50Hertz nach Abwägung aller Faktoren als bestgeeigneten Verlauf im Abschnitt A2 realisieren will.
Information zur Planung in Abschnitt A2, Stand 07/2021
Überblickskarte zum SuedOstLink, Abschnitt A2
Stand von Vorhaben Nr. 5 (Wolmirstedt – Isar)
Der Abschnitt A2 des Vorhabens 5 ist seit Anfang Juni 2020 im Planfeststellungsverfahren. Der Ende April 2020 eingereichte Antrag enthielt eine sogenannte Vorschlagstrasse und Alternativen. Diese ist Ausgangspunkt der weiteren Detailplanung. Der am 15. September 2020 von der Bundesnetzagentur erlassene Untersuchungsrahmen gab 50Hertz als Vorhabenträger vor, wie die Planfeststellungsunterlagen weiter zu detaillieren waren.
Stand von Vorhaben Nr. 5a (Klein Rogahn – Isar)
Für den Abschnitt A2 des Vorhabens 5a hat 50Hertz den Antrag auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens (§ 19 NABEG) am 6. August 2021 bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
Die Antragsinhalte zielen darauf ab, die Leitungen von Vorhaben Nr. 5a in der bereits im Planfeststellungsverfahren für Vorhaben Nr. 5 entwickelten Trasse zu verlegen. Um Doppelarbeiten zu vermeiden und die Planungen bestmöglich aufeinander abzustimmen, hat 50Hertz bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Genehmigungsverfahren der Vorhaben Nr. 5 und Vorhaben Nr. 5a zu verbinden. Diesem Antrag ist die Bundesnetzagentur mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens am 29. Oktober 2021 für den Abschnitt A2 gefolgt.