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Positionen und Kontakte

Transparente politische Kommunikation

50Hertz legt seine Interessen und Positionen gegenüber politischen Stakeholdern offen. Denn wir verstehen die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im konstruktiven Dialog mit allen Akteuren der Gesellschaft erfolgreich gemeistert werden kann.

In diesem Kontext spricht 50Hertz regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Verwaltung und der Behörden sowohl auf EU-, Bundes- und Länderebene wie auch auf Landkreis- und kommunaler Ebene. Themen wie die grundsätzliche Ausgestaltung der Energiewende, die sichere Stromversorgung bei gleichzeitig steigendem Anteil Erneuerbarer Energien sowie der Netzausbau vor Ort stehen dabei im Fokus.

Brigita Jeroncic
ANSPRECHPARTNERIN

Brigita Jeroncic

Leiterin Kommunikation, Politik & Reputationsmanagement
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    +49 (0) 30 5150-0
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    politik@50hertz.com
ANSPRECHPARTNER

Alexander Sewohl

Fachgebietsleiter Energiepolitik
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    +49 (0) 30 5150-0
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    politik@50hertz.com
Ullrich Rehder
ANSPRECHPARTNER

Ullrich Rehder

Senior Policy Advisor
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    +49 (0) 30 5150-0
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Christina Meinshausen
ANSPRECHPARTNERIN

Christina Meinshausen

Senior Policy Advisor
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Max Lohse
ANSPRECHPARTNER

Malte Hentschke-Kemper 

Senior Policy Advisor
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ANSPRECHPARTNERIN

Céline Najdawi

Policy Advisor
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Max Lohse
ANSPRECHPARTNER

Max Lohse

Policy Advisor
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Max Lohse
ANSPRECHPARTNER

Konstantin von Pogrell

Policy Advisor
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Max Lohse
ANSPRECHPARTNER

Andreas Twachtmann

Policy Advisor
  • Tel:
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  • E-Mail:
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Lobbyregister

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 50Hertz, die Unternehmensinteressen im Dialog mit der Politik vertreten, sind im  Lobbyregister beim Deutschen Bundestag eingetragen.

Positionspapiere

Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zu den BNetzA-Eckpunkten zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. März 2025 ein Eckpunktepapier zur Regulierung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ab 2029 veröffentlicht. Die vier deutschen ÜNB haben hierzu am 17. April 2025 eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die ÜNB weisen darauf hin, dass das Regulierungssystem entscheidend ist für den erforderlichen Netzausbau und das Gelingen der Energiewende. Empfehlungen für Konkretisierungen und für Anpassungen können der Stellungnahme entnommen werden.

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Sicher, bezahlbar, klimaneutral: Energie für einen starken Wirtschaftsstandort                            

Deutschland hat gewählt und auch in der neuen Legislaturperiode bleiben die Herausforderungen in der Energiewende groß. 50Hertz hat darum eine Bestandsaufnahme durchgeführt und daraus zentrale Maßnahmen abgeleitet, die in der kommenden Legislaturperiode angegangen werden müssen, um den Energieinfrastrukturausbau und damit die Energiewende auf den richtigen Kurs zu bringen.

ZUR BROSCHÜRE

Stellungnahme zum Konsultationsdokument der Eckpunkte zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) „Ausschreibungen für einen Beitrag zur Versorgungssicherheit"

Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart, 22.10.2024. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgelegt. Das BMWK hat die Konsultationsdokumente zur Umsetzung dieser Einigung am 11.09.2024 veröffentlicht. Das Konsultationsdokument "Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten für einen Beitrag zur Versorgungssicherheit" beschreibt die Eckpunkte eines vorgezogenen Kapazitätsmechanismus. Mit der Maßnahme sollen weitere 5 GW Kraftwerkskapazität ausgeschrieben werden. Mit technischen Anforderungen an einen flexiblen und robusten Anlagenbetrieb sollen die Anlagen gleichzeitig einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonen die 4-ÜNB, dass die die Maßnahme angemessen ist, um den im Hinblick auf die Versorgungssicherheit dringend benötigten Zubau steuerbarer Kapazitäten zügig zu erreichen. Zudem handelt es sich aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber um eine wettbewerbliche Ausschreibung mit einheitlichen Mindestvoraussetzungen, bei der die volkswirtschaftlich effizientesten Anlagen bezuschlagt werden. Auch die Ergänzung der Ausschreibung um eine regionale Steuerung in Form eines Südbonus ist aus ÜNB-Sicht angemessen, da eine systemdienliche Verteilung des Neubaus neuer Kraftwerke mit Blick auf die Systemsicherheit von herausragender Bedeutung ist.

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Stellungnahme zum Konsultationsdokument der Eckpunkte zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) „Neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom"

Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart, 22.10.2024. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgelegt. Das BMWK hat die Konsultationsdokumente zur Umsetzung dieser Einigung am 11.09.2024 veröffentlicht. Im Konsultationsdokument "Neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom" skizziert das BMWK, wie in einer Dekarbonisierungsmaßnahme der Bau und die Umrüstung von insgesamt 7 GW Gaskraftwerken ausgeschrieben werden könnte. Die Kraftwerke werden später kurzfristig und mit geringem Aufwand auf 100% Wasserstoffbetrieb umgestellt. Das Dokument enthält zudem die geplanten Rahmenbedingungen der Ausschreibungen für 0,5 GW Wasserstoffsprinterkraftwerke, die direkt mit Wasserstoff betrieben werden sollen, sowie 0,5 GW Langzeitstromspeicher, also Anlagen, die Strom mittels eines Speichermediums über längere Zeit und in großen Mengen kostengünstig speichern können. 

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber den Fokus auf steuerbare Kapazitäten mit technischen Anforderungen an einen flexiblen und robusten Anlagenbetrieb, welche auch einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten sollen und kompatibel mit Klimazielen sind. Eine regionale Steuerung der Kapazitäten zur Stromerzeugung mit zwei Drittel im „netztechnischen“ Süden ist aus unserer Sicht unabdingbar. Die Möglichkeit standortindividueller Lösungen zur Auflösung einer vorliegenden Systemrelevanz bei Netzreservestandorten ist ebenfalls zu begrüßen. Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, ist ein massiver Zubau neuer Kapazitäten erforderlich. Der Kraftwerksneubau über die KWSG-Ausschreibungen ist daher nur ein erster Schritt. Um auch den darüber hinaus erforderlichen Neubau ebenfalls zügig anzureizen, ist dringend eine rasche Entscheidung über die Einführung eines Kapazitätsmechanismus zu erreichen, damit dessen Implementierung zeitnah beginnen kann. Um den Zubaueffekt durch Modernisierung zu gewährleisten ist sicherzustellen, dass vorranging Anlagen, die vor 2031 stillgelegt werden würden, modernisiert werden. Falls neuere Gaskraftwerke modernisiert werden, nimmt trotz der Effizienzsteigerung die Gesamtsumme der steuerbaren Erzeugungsleistung nicht in ausreichendem Maße zu. Aus Sicht der 4-ÜNB gibt es darüber hinaus einige Anpassungsvorschläge, die in der Stellungnahme näher ausgeführt sind.

STELLUNGNAHME LESEN

Anforderungen an die Weiterentwicklung der Methodik des Eigenkapitalzinssatzes für Netzbetreiber, Gutachten im Auftrag von 50Hertz Transmission GmbH, Berlin

Eine seit vielen Jahren strittige Frage zwischen Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde ist die Ermittlungsweise des Eigenkapitalzinssatzes für Netzbetreiber. Mit der aktuell anstehenden Reform der Vorgaben der Regulierung, die durch die Bundesnetzagentur im Februar diesen Jahres durch die Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers unter dem Titel „Netze.Effizient.Sicher.Transformiert“ (NEST) gestartet wurde, ist auch die Ermittlungsweise des Eigenkapitalzinssatzes als Fragestellung adressiert. Das Thema ist für 50Hertz als einem der großen deutschen Netzbetreiber von besonderer Bedeutung und erfordert unserer Ansicht nach eine breitere Auseinandersetzung der Ermittlungsanforderungen aus wissenschaftlicher Sicht. Zu diesem Zweck hat 50Hertz Prof. Dirk Hachmeister (Universität Hohenheim) und Prof. Burkhard Pedell (Universität Stuttgart) mit der Weiterentwicklung der Ermittlungsmethodik des Eigenkapitalzinssatzes aus wissenschaftlicher Sicht beauftragt. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass erstens eine Anpassung bei der Bestimmung der Einzelparameter des Eigenkapitalzinssatzes notwendig ist. Zweitens muss der Eigenkapitalzinssatz durch ergänzende Methoden plausibilisiert und durch die Einführung von Zuschlägen oder Mindestwerten abgesichert werden. Diese Anpassungen sind dringend erforderlich, um das Zielniveau eines international wettbewerbsfähigen EK-Zinssatzes zu erreichen. Die durchgeführten Untersuchungen und die Ergebnisse sind dem Gutachten „Anforderungen an die Weiterentwicklung der Methodik des Eigenkapitalzinssatzes für Netzbetreiber“ zu entnehmen. 

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Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung vom 10.09.2024

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung begrüßen insb. die Erweiterungen der Möglichkeiten zur Umrüstung stillgelegter Kraftwerke zu rotierenden Phasenschiebern. Diese Erweiterungen sollten zusätzlich auch für Braunkohleanlagen gelten. Vorwiegend positiv beurteilen sie auch die Weiterentwicklung des Redispatch 2.0. Dringenden Ergänzungsbedarf sehen die ÜNB bei der Ergänzung von Regelungen zum Thema Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen und EEG-Förderung bei negativen Preisen.

STELLUNGNAHME LESEN

Stellungnahme von 50Hertz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vom 10.09.2024

Grundsätzlich begrüßt 50Hertz die vorgeschlagene Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes. Vor allem regt 50Hertz im Sinne der Kosteneffizienz des Netzausbaus an, den östlichen Endpunkt des Vorhabens 100 vom Umspannwerk Streumen zum Umspannwerk Klostermansfeld in Sachsen-Anhalt zu ändern. Dies entlastet nicht allein Lieferketten und Dienstleister, sondern auch die Netzkundinnen und Netzkunden, da sich das erforderliche Investitionsvolumen von Vorhaben 100 um ca. 1,2 Mrd. € reduziert.

STELLUNGNAHME LESEN

Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Optionenpapier „Strommarktdesign der Zukunft“ vom 06.09.2024

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begrüßen das BMWK-Optionenpapier, in dem zentrale Elemente eines zukünftigen Marktdesigns berücksichtigt sind: Vorschläge zum Anreiz zusätzlicher steuerbarer Kapazitäten, zur weiteren Integration der erneuerbaren Energien, lokale Standortsignale zur systemdienlichen Verortung und zum Betrieb von Erzeugung und Verbrauch und die Flexibilisierung der Nachfrageseite. Es müssen nun zügig politische Entscheidungen getroffen werden.

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Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze vom 27.03.2024

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung begrüßen ausdrücklich die Erleichterungen und die damit zu erwartenden Beschleunigungen der Netzausbauvorhaben, die sich mit der nationalen Umsetzung von Artikel 15e der RED III ergeben werden. Mit der vorgesehenen Regelung wird zudem die nationale Umsetzung von Artikel 6 der Notfallverordnung grundsätzlich verstetigt und insbesondere um Erleichterungen beim Gebietsschutz erweitert. Um den erwünschten Beschleunigungseffekt bestmöglich zu erzielen, möchten die ÜNB auf erforderliche Nachschärfungen und Klarstellungen hinweisen.

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STELLUNGNAHME LESEN (LANGVERSION)

Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Referentenentwurf des BWMK für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze vom 01.02.2024

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung begrüßen ausdrücklich die Erleichterungen und die damit zu erwartenden Beschleunigungen der Netzausbauvorhaben, die sich gem. Entwurf des Artikelgesetzes zur Umsetzung der novellierten EU-Erneuerbaren-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III) für die Bereiche Wind auf See und Stromnetze (Umsetzung von Artikel 15e der RED III) ergeben. Mit der vorgesehenen Regelung wird zudem die nationale Umsetzung von Artikel 6 der Notfallverordnung grundsätzlich verstetigt und insbesondere um Erleichterungen beim Gebietsschutz erweitert. Um den erwünschten Beschleunigungseffekt bestmöglich zu erzielen, weisen die ÜNB in ihrer Stellungnahme auf Nachschärfungen und Klarstellungen hin.

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Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 24.05.2023 einschließlich der Formulierungshilfe vom 13.09.2023

Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart, 22.09.2023. Das Bundeskabinett hat am 13. September 2023 eine Formulierungshilfe für die für einen Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften beschlossen. Die vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben hierzu gemeinsam eine Stellungnahme veröffentlicht. U.a. wird auf notwendige Klarstellungen in Bezug auf die Planung und Genehmigung von Höchstspannungsleitungen hingewiesen, um die beabsichtigten Beschleunigungspotenziale zu gewährleisten.

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Stellungnahme der vier Übertragungsnetzbetreiber zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zu Stärkung der Resilienz Kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) 

Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart, 24.08.2023. Am 27. Juli 2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den Entwurf der Novelle des Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG) übersandt. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung begrüßen ausdrücklich die im Referentenentwurf aufgegriffenen Punkte zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen. Empfehlungen für Konkretisierungen und für Anpassungen können der Stellungnahme entnommen werden.

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Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWG-Novelle)

Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart, 03.07.2023. Das Bundeskabinett brachte im Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes an unionsrechtliche Vorgaben (EnWG-Novelle) auf den Weg. Die vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben zu Beginn des parlamentarischen Verfahrens gemeinsam eine Stellungnahme veröffentlicht. Es wird begrüßt, dass der Gesetzesentwurf bereits zahlreiche Punkte enthält, die in dem zukünftigen Regulierungsregime unerlässlich sein werden. Empfehlungen für Konkretisierungen und für Anpassungen können der Stellungnahme entnommen werden.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes an unionsrechtliche Vorgaben

Berlin, 5.5.2023. Als einer der vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bringt 50Hertz eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes an unionsrechtliche Vorgaben (EnWG-Novelle) ein. Mit der Novelle werden eine umfassende Reform des Regulierungsrahmens und weitere Änderungen des Energiewirtschaftsrechts angestrebt. 50Hertz begrüßt, dass der Gesetzesentwurf bereits zahlreiche Punkte enthält, die in dem zukünftigen Regulierungsregime unerlässlich sein werden. Gleichzeitig wird mit der Stellungnahme darauf hingewiesen, die verfassungsrechtlichen Grenzen mit Blick auf die gebotenen Checks & Balances bei der europarechtlich verordneten Stärkung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zu beachten. Weitere gesetzliche Änderungen des Referentenentwurfs insbesondere zur Vereinfachung in Planungs- und Genehmigungsverfahren werden ausdrücklich begrüßt, da sie der Beschleunigung der Vorhabenumsetzung im Sinne der Energiewende dienen.

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Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Entwurf einer „Windenergie-an-Land-Strategie“

Berlin, 6.4.2023. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf von Eckpunkten für eine „Windenergie-an-Land-Strategie“ zur Konsultation gestellt. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen die vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) Amprion, TenneT, TransnetBW und 50Hertz die Initiative des BMWK. Insbesondere sprechen sich die vier ÜNB dafür aus, verschiedene Erleichterungen für den Ausbau der Windkraft analog auch für den Ausbau des Übertragungsnetzes zu ermöglichen, der zur Integration der Erneuerbaren Energien essentiell ist.

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Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende

Berlin, 10.3.2023. Das Bundeskabinett brachte Anfang des Jahres 2023 den Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) auf den Weg. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben während des parlamentarischen Verfahrens dieses Vorschlags eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. Darin begrüßen die vier ÜNB den Vorstoß der Bundesregierung, unter anderem die Digitalisierung in der Messung von Energieverbräuchen voranzubringen. Zur weiteren Verbesserung des Gesetzentwurfs schlagen die ÜNB konkrete Anpassungen vor. Zum Beispiel sollte bei intelligenten Messsystemen, die zu einer viertelstundenscharfen Messung in der Lage sind, diese Funktion auf einen Einzelzählpunkt bezogen sein. So kann die Bewirtschaftung der Bilanzkreise verbessert werden.

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­­­­­Stellungnahme von 50Hertz, TenneT und TransnetBW zur Konsultation zur Transformation des Vergaberechts

Berlin, 10.2.23. Die drei Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, TenneT und TransnetBW beteiligen sich an einer Konsultation zur Transformation des Vergaberechts durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (s.g. „Vergabetransformationspaket“). Darin sprechen sie sich für eine Verschlankung des Vergaberechts aus, da dies einen wichtigen Baustein für die weitere Beschleunigung des Netzausbaus und damit zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele darstellt.

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Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung 

Berlin, 1.2.23. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion, TenneT, TransnetBW und 50Hertz begrüßen die mit einer Formulierungshilfe beabsichtigte Umsetzung der EU-Notfallverordnung. Die Vereinfachung des europäischen Umweltrechts sowie insbesondere die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind ein wesentlicher Baustein hinsichtlich eines beschleunigten Ausbaus von Erneuerbaren Energien und dem hiermit verbundenen und dringend benötigten Ausbau der Stromnetze.

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Stellungnahmen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Ausgestaltung der Strompreisbremse in Deutschland

Berlin, 5.12.2022, Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen der Bundesregierung geht in die heiße Phase der parlamentarischen Beratungen. Aus diesem Anlass veröffentlichten die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW eine Stellungnahme. Die vier Übertragungsnetzbetreiber bekräftigen darin ihre Unterstützungs- sowie Verantwortungsbereitschaft in dieser für den Energiemarkt schwierigen Situation. Zudem werden Anpassungen zu Einzelheiten des Gesetzesentwurfs vorgeschlagen, damit die Strompreisbremse schnell greifen kann.

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Positionspapier der Übertragungsnetzbetreiber zur
F-Gas-Verordnung und Schwefelhexafluorid

Berlin, 19.10.2022. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben im Zuge des aktuell auf EU-Ebene diskutierten Entwurfs der Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-VO) und der Behandlung von Schwefelhexafluorid (SF6) ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Darin bekräftigen die vier Übertragungsnetzbetreiber einerseits, dass die F-Gas-Verordnung ein wichtiges Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität werden kann. Andererseits birgt die Verordnung aufgrund der darin spezifizierten perspektivischen Behandlung von Schwefelhexafluorid (SF6) ein signifikantes Verzögerungs- und Sicherheitsrisiko für den notwendigen Ausbau und störungsfreien Betrieb des Übertragungsnetzes. Daher gilt es, die F-Gas-VO im laufenden Verfahren sachgerecht auszugestalten. Zudem streben die vier ÜNB einen schnellstmöglichen und flächendeckenden Umstieg auf geeignete SF6–freie Technologien in der Hoch- und Höchstspannungsebene an und haben als Unterstützung der Diskussionen eine gemeinsame kurz- und langfristige Zielsetzung entwickelt.

Um eine schnelle Umsetzung der Energiewende sicherzustellen, müssen die Vorgaben der zukünftigen F-Gas-VO angemessen und eindeutig an die Anforderungen an Übertragungsnetze formuliert werden. In dem Positionspapier sprechen sich die vier ÜNB u. a. für eine Ermöglichung der Beschaffung und Nutzung von Ersatzteilen für Bestandsanlagen, eine angemessene Definition des Begriffs "Inverkehrbringen" (placing on the market, „POM“) für elektrische Schaltgeräte und die Berücksichtigung von Technologiesicherheit und Marktverfügbarkeit für alle technischen Anwendungen aus. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie gern dem gemeinsamen Positionspapier.

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Plädoyer für europäische Zusammenarbeit zur Erschließung aller Offshore-Potenziale in der Ostsee

Berlin, 12.9.2022 Zum Diskurs darüber, wie das große Offshore-Windenergiepotenzial der Ostsee mit einer Größenordnung von über 90 Gigawatt möglichst effizient erschlossen werden kann, veröffentlicht 50Hertz ein Positionspapier im Zeichen der politischen, wirtschaftlichen und technischen „Vernetzung“. Sogenannte „vermaschte“ Gleichstromnetze bieten durch eine effizientere Nutzung von Material und Technik erhebliche Einsparpotenziale für Kosten sowie Emissionen und belasten zugleich den Meeresraum wesentlich weniger als Doppelstrukturen. Der Weg zu diesen Systemen ist jedoch weder technisch noch regulatorisch noch politisch leicht.

Mit dem Positionspapier „Vorteile eines vermaschten Offshore-Netzes in der Ostsee“ leistet 50Hertz einen Beitrag zur Diskussion über dessen Erfolg. Darin präsentiert 50Hertz einige Vorschläge, unter anderem rechtliche Regelungen für hybride Offshore-Anlagen, eine stärkere Standardisierung bei der Technik, mehr Flexibilität bei Planungs- und Genehmigungsverfahren und die Berücksichtigung einer vorausschauenden Investitionsplanung in den nationalen und europäischen Regulierungssystemen.

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Langfassung Sonderanalysen Winter 2022/23 online verfügbar

Berlin, 5.9.2022, Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Sonderanalysen zur Stromversorgungssituation im Winter 2022/23 durchgeführt. Ziel der Analysen war es zu überprüfen, ob zu jeder Stunde des kommenden Winters die Stromnachfrage in Deutschland insgesamt gedeckt (Leistungsbilanz) und die Netzsicherheit (Transmission Adequacy) gewährleistet ist.

In der Analyse wurden drei verschiedene Szenarien mit zunehmend kritischen Prämissen untersucht (Szenario +, ++, +++). Die Sonderanalysen kommen zu dem Ergebnis, dass in allen drei Szenarien die Versorgungssituation im kommenden Winter angespannt sein wird und die benötigte Last am europäischen Strommarkt nicht immer vollständig gedeckt werden kann. In den beiden kritischeren Szenarien (++) und (+++) treten in einigen Stunden Lastunterdeckungen auch in Deutschland auf. Auch die Netzsicherheit wird in den kalten Monaten auf die Probe gestellt. Die Analysen ergaben für alle drei Szenarien, dass fürs Management von Netzengpässen die inländischen Redispatch-Potenziale nicht zu jedem Zeitpunkt ausreichen werden.

Sollte es zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität unumgänglich sein, könnte es deshalb im kommenden Winter – als Ultima Ratio – zu kontrollierten, zeitlich und regional begrenzten Abschaltungen der Stromversorgung in einzelnen Regionen Deutschlands kommen. Diese kontrollierten Abschaltungen werden in der Regel angekündigt und erfolgen diskriminierungsfrei. Sie betreffen somit potentiell sowohl Unternehmen als auch Privathaushalte.

Um das Risiko für mögliche zeitweilige Lastabschaltungen zu reduzieren, haben die ÜNB der Bundesregierung im Rahmen der Sonderanalysen ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur Erhöhung der Stromerzeugungs- und Stromtransportkapazität vorgeschlagen. Dazu zählen unter anderem: die Leitungen höher auslasten, eine ausreichende Versorgung mit Brennstoffen organisieren, alle Erzeugungskapazitäten nutzen und die noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke in den Streckbetrieb überführen. Je mehr der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, umso positiver wirkt sich dies auf die Versorgungssituation im kommenden Winter aus.

Für alle Empfehlungen sind kurzfristig gesetzgeberische Tätigkeiten oder hoheitliches Handeln erforderlich. Die ÜNB stehen im engen Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der Bundesnetzagentur (BNetzA) und bringen weiterhin ihre fachliche Expertise ein.

DOWNLOAD „Sonderanalysen Winter 2022/2023 – Ergebnisse & Empfehlungen“

DOWNLOAD „Sonderanalysen Winter 2022/2023 – Ergebnisse & Empfehlungen“ (Englische Version)

DOWNLOAD „Abschlussbericht Sonderanalysen Winter 2022/2023 (Langfassung)“

50Hertz zeigt konkrete
Beschleunigungsmöglichkeiten für Netzausbau auf

Berlin, 17.5.2022, Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung geht in die heiße Phase der parlamentarischen Beratungen. Aus diesem Anlass veröffentlicht 50Hertz eine Stellungnahme. 50Hertz begrüßt die Ausrichtung des Gesetzes auf das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Netzausbau beschleunigt werden. 50Hertz schlägt unter anderem vor, dass Genehmigungsbehörden in der Verfahrensprüfung verstärkt auf den Einsatz von externen Projektmanagerinnen und –managern zurückgreifen können, mehr Hochtemperatur-Beseilung bei Freileitungen zuzulassen, um eine höhere Netzauslastung zu ermöglichen und auch unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Baubeginn für bereits in der Planung befindliche Projekte zu ermöglichen.

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Position von 50Hertz, Amprion und TenneT zum Regierungsentwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Berlin, 4.5.2022. Nach Verabschiedung des Kabinettentwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) haben die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion und TenneT die Möglichkeit erneut wahrgenommen, ihre Anmerkungen zur Kabinettfassung des Entwurfes in die Debatte einzubringen. In Ihrer Stellungnahme sprechen sich die drei ÜNB u.a. für ein erhöhtes Maß an Flexibilität der Ausbauziele beim Zeitpunkt der Zielerreichung aus. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie gern der gemeinsamen Stellungnahme.

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50Hertz bezieht Stellung zu Gesetzesänderungen für den Netzausbau

Berlin, 22.3.2022, Die Bundesregierung veröffentlichte Mitte März den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Darin sind einige Maßnahmen zur Änderung der Netzplanung und dem Netzbetrieb, aber insbesondere zur Beschleunigung des Netzausbaus vorgesehen. Diese notwendigen Vorhaben zur Zielerreichung der bundesweiten Klimaneutralität bis 2045 begrüßt 50Hertz in ihrer Stellungnahme ausdrücklich. Zudem werden Anpassungen zu Einzelheiten des Gesetzesänderungsentwurfs vorgeschlagen, um die Energiewende effizient zu beschleunigen.

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50Hertz, Amprion und TenneT beziehen Stellung zum Windenergie-Auf-See-Gesetz

Berlin, 17.3.2022, Zur Erreichung der angestrebten Klima- und Dekarbonisierungsziele ist der Ausbau von Offshore-Wind unerlässlich. Das gerade diskutierte Windenergie-Auf-See-Gesetz (WindSeeG) sieht für die Deutsche Nord- und Ostsee mit Ausbauzielen von mindestens 30 Gigawatt bis 2030, 40 Gigawatt bis 2035 und 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 einen Stufenplan vor. Die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion und TenneT begrüßen in diesem Zusammenhang in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf der geplanten Gesetzesänderung die Bestrebungen der Bundesregierung zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ausdrücklich. Im Sinne einer erfolgreichen Beschleunigung des Offshore-Ausbaus bis 2030 verweisen sie jedoch auch auf die Notwendigkeit von Beschleunigungen insbesondere im Bereich der Genehmigungsverfahren.

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Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum EEG

Berlin, 16.3.22, Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) konkretisiert die Ziele des Koalitionsvertrages. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und Transnet BW begrüßen den vorliegenden Entwurf zum EEG in einer gemeinsamen Stellungnahme. Um die ambitionierten Ausbauziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen, ist es besonders wichtig, dass die neuen Rahmenbedingungen schnell und verlässlich festgelegt werden. Neben einem zügigeren Ausbau der Erneuerbaren Energien muss auch der Netzausbau dringend beschleunigt werden. Deshalb appellieren die vier Übertragungsnetzbetreiber an die Bundesregierung, zeitnah konkrete Vorschläge für eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren im Stromnetzbereich vorzulegen. Nur dann kann der grüne Strom ins Netz integriert und zu den Verbrauchern gebracht werden.

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Initiative "Gemeinsam. Schneller. Klimaneutral." macht Beschleunigungsvorschläge für Erneuerbaren- und Stromnetzausbau

Berlin, 16.12.2021. Über dieInitiative Gemeinsam. Schneller. Klimaneutral. haben wir von 50Hertz gemeinsam mit TenneT, Vattenfall, Wacker, Aurubis, RWE, TÜV Nord und den Unternehmen der Arbeitsgemeinschaft der Flächennetzbetreiber Ost acht konkrete Handlungsstränge definiert, die zum schnelleren Ausbau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und Stromnetzen  beitragen. Mit dem Dokument haben die beteiligten Unternehmen die Dynamik des Koalitionsvertrages aufgenommen und die neue Bundesregierung bei der Umsetzung und Ausgestaltung der Weichenstellungen in Richtung Klimaneutralität unterstützt.

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Tempo für die Klimaziele: 50Hertz schlägt konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende vor

Berlin, 8.10.2021. 50Hertz hat sieben Vorschläge für einen schnelleren Strom-Netzausbau in einem Maßnahmenpaket zusammengefasst. Die EU-Kommission, das Bundesverfassungsgericht und der deutsche Gesetzgeber haben ein deutliches Zeichen gesetzt: Ein „Weiter so“ im Klimaschutz wird es nicht geben. Es muss schneller gehen und Klimaschutz muss Priorität haben. Wer 2045 in einer klimaneutralen Gesellschaft leben will, muss bei der Energiewende Tempo machen. Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien – insbesondere beim Offshore-Wind – Tempo bei der Sektorenkopplung und Tempo beim Ausbau der Stromnetze. Denn die sind der Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Energie- und Klimawende.

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Resümee der 50Hertz-IG BCE-Roundtable-Initiative „Mit neuer Energie für starke Industriearbeitsplätze“

Berlin, 15.9.2021. In einer gemeinsamen Roundtable-Initiative mit der Industriegewerkschaft IG BCE haben wir von 50Hertz mit einer Vielzahl von Akteur*innen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft darüber diskutiert, wie der Ausstieg aus fossilen Energieträgern und der parallele Einstieg in ein klimaneutrales Wirtschaften gelingen kann. Die Ergebnisse dieser Diskussionen haben wir im Resümee „Mit neuer Energie für starke Industriearbeitsplätze“ zusammengefasst. Wir sind uns einig, dass der Aufbau neuer industrieller Wertschöpfung basierend auf Erneuerbaren Energien und entsprechenden Technologien wesentlich entschlossener und schneller vorangetrieben werden muss, als das bisher der Fall war. Wenn uns dies gelingt, kann Nord-Ostdeutschland zu einem der führenden europäischen Standorte für die Industrie- und Klima-Transformation werden.

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Gemeinsames Positionspapier von Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern: „Netze für die Energiewende“

Berlin, 16.7.2021. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes erfordert eine drastisch beschleunigte Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft bis zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045. Die N8-Runde aus vier großen Verteilnetzbetreibern und den vier Übertragungsnetzbetreibern nimmt ihre Verantwortung im Rahmen dieser Transformation sehr ernst. In ihrem Positionspapier zeigen sie auf, welche Stellschrauben es nach der Bundestagswahl für die notwendige Beschleunigung zu drehen gilt.

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50Hertz-Positionspapier zur Bundestagswahl 2021­ – Schneller mehr vom Richtigen tun!

Berlin, 7.6.2021. Klimaneutralität und zwar schnell – das ist die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Am 26. September 2021 hat Deutschland einen neuen Bundestag gewählt, der die konkreten Weichen im Kampf gegen den Klimawandel und im Einsatz für einen nachhaltigen Industriestandort Deutschland stellen muss.

Schneller mehr vom Richtigen tun! Das ist unser Motto bei 50Hertz und der Titel unseres Positionspapiers zur Bundestagswahl, mit dem wir einen Überblick über die aus Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers dringend notwendigen energiepolitischen Weichenstellungen geben.

Die Ziele sind gesteckt: Die EU-Kommission hat mit dem Green Deal einen verbindlichen Pfad zur europäischen Klimaneutralität bis 2050 vorgegeben. Deutschland nimmt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Klimaneutralität schon 2045 ins Visier.

Das „Wie“ der Erreichung dieser großen Ziele wird nun für die kommende Regierung allerhöchste Priorität haben. Es braucht einen neuen Pragmatismus: Gesetzliche Regelungen und Verordnungen, die auch in der Praxis unkompliziert umgesetzt werden können. Und es braucht einen neuen Gemeinsinn: Denn eine derartige Transformation kann nur gelingen, wenn wir gemeinsam und im demokratischen Diskurs an Lösungen arbeiten: Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

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Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Energiewirtschaftrechtsänderungsgesetz 

Berlin, 12.3.2021. 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW begrüßen die Möglichkeit, zum Regierungsentwurf Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem die EU-Energiebinnenmarktrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und ein rechtlicher Rahmen für ein Wasserstoffnetz geschaffen. In ihrer Stellungnahme zu dem umfassenden Gesetzentwurf machen die Übertragungsnetzbetreiber Anpassungsvorschläge, um unter anderem die Erkenntnisse des Branchendialogs zur Anreizregulierung zu berücksichtigen.

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Offshore-Wind-Potential in der Ostsee voll ausschöpfen

Berlin, 30.10.2020. Zur Erreichung der angestrebten Klima- und Dekarbonisierungsziele ist der Ausbau von Offshore-Wind unerlässlich. Das gerade diskutierte Windenergie-Auf-See-Gesetz (WindSeeG) sieht für die Deutsche Nord- und Ostsee einen Ausbau von mindestens 20 Gigawatt bis 2030 sowie 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 vor. In der praktischen Umsetzung werden allerdings insbesondere in der Ostsee nicht alle Potentiale ausgeschöpft. In diesem Positionspapier zeigt 50Hertz auf, welche Rahmenbedingungen für einen weiteren Ausbau von Offshore-Wind in der Ostsee gesetzt werden müssen, damit der Ausbau nicht bereits im Jahre 2026 zum Erliegen kommt.

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Das EEG 2021 leitet Schritte in Richtung einer dekarbonisierten Stromversorgung ein

Berlin, 21.10.2020. Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 leitet Schritte ein, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 zu erreichen. Zu diesem Zweck regelt die Novelle des EEG u.a. die Ausschreibungsmengen für die einzelnen Erzeugungstechnologien und soll zudem die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren erhöhen. Die vier Übertragungsnetzbetreiber begrüßen die Intention des Gesetzes, gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung des 2030-Ziels zu schaffen und machen Vorschläge zur Ergänzung bzw. Anpassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

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50Hertz-Stellungnahme zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Berlin, 19.10.2020. Der fortschreitende Ausbau der Erneuerbarer Energien sowie die sukzessive Abschaltung verbleibender Kern- und Kohlekraftwerke erfordern zunehmend den Transport von Strom über weite Strecken. Um Engpässe in der Stromversorgung des deutschen Netzes zu beseitigen und die Voraussetzungen für den zunehmend grenzüberschreitenden Stromhandel zu schaffen, stellt das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) die energiewirtschaftliche Notwenigkeit und den vordringlichen (Ausbau-) Bedarf der in ihm aufgeführten Höchstspannungsleitungen verbindlich fest. Mit der Änderung des BBPlG wird das Gesetz aktualisiert. Es werden u.a. 35 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und acht bisherige Vorhaben geändert. In der Stellungnahme macht 50Hertz Vorschläge für die Ergänzung bzw. Änderung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung.

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Systemdienstleistungen im Blickpunkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Berlin, 19.9.2020. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) befasst sich derzeit verstärkt mit Systemdienstleistungen. Unter diesem Begriff sind Maßnahmen zusammengefasst, die Stromnetzbetreiber ergreifen, um Frequenz und Spannung ihren Netzen sowie die Belastung ihrer Leitungen, Transformatoren und anderen Anlagen innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte zu halten.

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Offshore-Wind-Potentiale in der Ostsee vollständig nutzen!

Berlin, 31.8.2020. Das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) regelt den Ausbau der Windenergie auf See im Interesse des Klimaschutzes. Der Gesetzesentwurf sieht eine kurz- sowie langfristige Anhebung des Offshore-Deckels vor. Außerdem regelt das WindSeeG die Umsetzung der Offshore-Vereinbarung zwischen Bund und Küstenländern und soll zudem ein neues Zuschlagssystem bei der Ausschreibung von Offshore-Windanlagen etablieren. 50Hertz begrüßt insbesondere die im Gesetzesentwurf festgelegten Ausbauziele sowie die geplanten Beschleunigungsmöglichkeiten für Planfeststellungsverfahren und macht darüber hinaus Vorschläge zur Ergänzung bzw. Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

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Kohleausstieg „historischer Schritt hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung“

Berlin, 24.4.2020. 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW begrüßen den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung. In einer gemeinsamen Stellungnahme nennen sie das sogenannte Kohleausstiegsgesetz „eines der bedeutendsten gesellschaftlichen Projekte unserer Zeit“. Es sei ein „historischer Schritt hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung“. In der Stellungnahme machen die ÜNB Vorschläge zur Ergänzung bzw. Änderung des vom Bundeskabinett am 29. Januar 2020 beschlossenen Gesetzentwurfes.

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Gemeinsame Studie von Elia und 50Hertz über die Zukunftssicherung des europäischen Energiesystems bis 2030

Berlin, 12.12.2019. Aus Sicht der beiden Übertragungsnetzbetreiber der Elia Group, 50Hertz (Deutschland) und Elia (Belgien), muss das Bewusstsein für die wachsenden Herausforderungen sowohl an die Netzinfrastruktur (Hardware) als auch an das Marktdesign (Software) des europäischen Verbundnetzes geschärft werden. Die gemeinsame Studie, die unter dem Titel „Future-proofing the EU Energy System towards 2030“ veröffentlicht wurde, schlägt zwei Ansätze zur rechtzeitigen und effizienten Umsetzung der Energiewende mit einem Höchstmaß an Wohlstand für die Gesellschaft vor.

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50Hertz-Debattenbeitrag zur Höherauslastung und Optimierung des Stromnetzes

Berlin, 25.9.2019. In der Diskussion um den Netzausbau in Deutschland leistet 50Hertz mit dem Papier zur „Höherauslastung und Optimierung des Stromnetzes“ einen Beitrag zur Diskussion um den Netzausbau in Deutschland. Darin geht es um Technologien, die zusätzlich zum Netzausbau mehr Transportkapazität bringen. Dabei gelten zwei Prämissen: Die Sicherheit des elektrischen Systems zu jeder Zeit und der eigene Anspruch volkswirtschaftlicher Effizienz. 

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50Hertz-Stellungnahme zum NABEG 2.0

Berlin, 20.2.2019. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2018 ambitionierte Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland gesetzt. Um diese erreichen zu können, ist der synchrone Ausbau von Netzen und Erneuerbaren unerlässlich – was den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, im vergangenen Sommer veranlasst hat, den „Aktionsplan Stromnetz“ vorzustellen.

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