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19.12.2019

Warum Systemdienstleistungen im Blickpunkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stehen

Maßnahmen zusammengefasst, die Stromnetzbetreiber ergreifen, um Frequenz und Spannung ihren Netzen sowie die Belastung ihrer Leitungen, Transformatoren und anderen Anlagen innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte zu halten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) befasst sich derzeit verstärkt mit Systemdienstleistungen. Unter diesem Begriff sind Maßnahmen zusammengefasst, die Stromnetzbetreiber ergreifen, um Frequenz und Spannung ihren Netzen sowie die Belastung ihrer Leitungen, Transformatoren und anderen Anlagen innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte zu halten.

Gründe für das Engagement des BMWi sind:

1. das EU-Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ (Clean Energy Package/CEP), das am 5. Juni 2019 in Kraft getreten ist. Eine der Verordnungen dieses Pakets ist die Strom-Binnenmarkt-Richtlinie, die EU-Mitgliedsstaaten bis 31. Dezember 2020 in nationales Recht umsetzen müssen.

2. die bundeseigene Deutsche Energie-Agentur (Dena), die 2013 eine Plattform Systemdienstleistungen ins Leben gerufen hat. Die Plattform fördert die Kommunikation zwischen Experten sowie Akteuren am Strommarkt, die Systemdienstleistungen einerseits benötigen und andererseits bereitstellen oder dies beabsichtigen. Angesprochen werden insbesondere Betreiber oder Vermarkter von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speichern sowie anderer alternativen Einspeisern für Systemdienstleistungen.

Die Strom-Binnenmarkt-Richtlinie verlangt, dass „nicht frequenzgebundene“ Systemdienstleistungen grundsätzlich gemäß eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens am Markt zu beschaffen sind. Ausnahmen können durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden, wenn die Beschaffung am Markt wirtschaftlich nicht effizient ist oder Netzbetreiber vollständig integrierte Netzkomponenten nutzen.

In einem ersten Schritt hatte das BMWi eine Blindleistungskommission eingesetzt, um zunächst für die Systemdienstleistung Spannungshaltung die Beschaffung von Blindleistung zu untersuchen. Anfang Oktober 2019 wurde der Endbericht der Kommission mit mehreren Begleitdokumenten veröffentlicht. Darunter ist ein Begleitdokument des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Hinweisen der Netzbetreiber.

An die Veröffentlichung des Endberichts schloss sich eine Konsultationsphase bis Mitte November 2019 an. Die Verteilnetzbetreiber und die Übertragungsnetzbetreiber haben sich an den Stellungnahmen des BDEW, des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und des Forums Netztechnik Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE/FNN) beteiligt. Außerdem haben die Netzbetreiber(ÜNB/VNB) eine eigene gemeinsame Stellungnahme abgegeben. 50Hertz und die anderen deutschen Übertragungsnetzbetreiber unterstützen diese Stellungnahmen ausdrücklich. Zusätzlich haben die Übertragungsnetzbetreiber eine separate Stellungnahme erarbeitet, die ihre speziellen Belange wie die Systemsicherheit oder die Höherauslastung der Netze erläutert. Diese Stellungnahme finden Sie hier.

Stichwort: Was sind Systemdienstleistungen?

Systemdienstleistungen sind unbedingt erforderlich, damit Strom sicher und zuverlässig jederzeit übertragen und verteilt werden kann. Mit Systemdienstleistungen regulieren Netzbetreiber ständig Frequenz und Spannung und verhindern eine Belastung ihrer Netzbetriebsmittel, die über die zulässigen Grenzwerte hinausgeht. Außerdem nutzen Netzbetreiber Systemdienstleistungen, um nach einer Störung ihr Netz in den Normalbetrieb zurückzuführen.

Es wird zwischen den Systemdienstleistungen Betriebsführung, Frequenzhaltung, Spannungshaltung und Netz-/Versorgungswiederaufbau unterschieden. Die Netzbetreiber greifen dazu auf etablierte Prozesse zurück. Sie nutzen Vorleistungen, die sie entweder selbst mit ihren Betriebsmitteln erbringen oder bei Netznutzern einkaufen. Dazu gehören etwa Erzeuger oder Betreiber flexibler Lasten.

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