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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Netzanbindung Südharz/Informationen zur Bundesfachplanung/Verfahren

Schritte des Genehmigungsverfahrens

Die Vorbereitung

Das Projektteam von 50Hertz ist bereits in der Vorbereitung auf das Genehmigungsverfahren in der Region aktiv gewesen. Unter anderem wurden die Fachministerien in Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Landräte und kreisangehörigen Gemeinden über das Projekt informiert.

Wichtig war 50Hertz in dieser Phase eine Abstimmung über die Vorgehensweise bei der frühen Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Dies fand schon unter dem Eindruck der ersten Welle der Corona-Pandemie teilweise in digitalen Webkonferenzen statt. Glücklicherweise konnte die Tour mit unserem Dialogmobil Ende Juni 2020 doch stattfinden.

Der Antrag auf Bundesfachplanung

Mit den Hinweisen aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgestattet, haben wir den Antrag auf Bundesfachplanung fertig gestellt. Er enthält als wichtigstes Ergebnis verschiedene Korridorvarianten, in denen aus heutiger Sicht eine Freileitung realisierbar sein könnte. Mit 1.000 Metern Breite weisen sie ausreichend Spielraum auf, um kleinräumig sensiblen Bereichen ausweichen zu können.

Mit dem Antrag auf Bundesfachplanung startete das formale Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn. Die Bundesbehörde ist zuständig, weil das Vorhaben mehrere Bundesländer berührt.

Das nachfolgende Schaubild zeigt noch einmal den Verfahrensgang in der Übersicht: Auf den Antrag von 50Hertz folgt – gesetzlich vorgeschrieben – eine Antragskonferenz der Genehmigungsbehörde. Ziel dieser Konferenz ist es, einen Untersuchungsrahmen (blauer Pfeil) festzulegen. Dazu sammelt die BNetzA aus den Stellungnahmen der Landesbehörden, der Kreise und Gemeinden, der Verbände und von Privatpersonen Hinweise auf mögliche Hinderungsgründe oder weitere Lösungen ein.

Nun tritt an die Stelle der Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren, weil die Pandemie keine Versammlung zulässt. Rechtlich hat dafür der Bundestag mit seinem Planungssicherstellungsgesetz Klarheit geschaffen. Das Ergebnis des schriftlichen Verfahrens ist das gleiche: die Bundesnetzagentur erstellt einen Untersuchungsrahmen. Der wird bestimmen, welche Untersuchungen notwendig sind, um die Realisierung des Projektes genauer beurteilen zu können. Erst wenn diese Ergebnisse alle vorliegen, wird aus den geprüften Korridorvarianten die am besten geeignete ausgewählt.

Schriftliches Verfahren ersetzt Antragskonferenz

Die Bundesnetzagentur ist Herrin des Verfahrens. Sie lädt zur Antragskonferenz ein bzw. nimmt bis zum 11. Dezember 2020 schriftliche Stellungnahmen aus der Region entgegen.

Stellungnahmen können schriftlich und elektronisch eingereicht werden:

  • per E-Mail an vorhaben44@bnetza.de
  • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 805, Postfach 8001, 53105 Bonn

Weitere Möglichkeiten der Beteiligung

Mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens durch die BNetzA beginnt die planerische Feinarbeit von 50Hertz und den Fachgutachtern. Am Ende werden ausführliche Planunterlagen vorgelegt. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Nutzen Sie für Fragen an die Planer in dieser Zeit die Kontaktadresse unten, das Bürgertelefon (von 8-20 Uhr unter 0800-58952472) und den Newsletter, wenn Sie Fragen zum Projekt haben.

Sind die Planunterlagen (Links im Schaubild: Vollständige Unterlagen nach § 8 NABEG) fertig gestellt, wird die BNetzA den nächsten gesetzlich vorgeschriebenen, formalen Beteiligungsschritt einleiten: Sie veröffentlicht die vollständigen Unterlagen. Sie können dann – wieder schriftlich – im Licht dieser neuen Unterlagen eine weitere Stellungnahme abgeben. Gesucht wird eine Antwort auf die Frage: welche Korridorvariante soll endgültig festgelegt werden? Auch darüber halten wir Sie über die Projektwebseite und den Newsletter auf dem Laufenden. Und auch darüber, wie es nach der Korridorentscheidung weitergeht.

Jetzt den Antrag einsehen

  • Bei der BNetzA
  • Bei 50Hertz

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  • 50Herz – das Team – der Übertragungsnetzbetreiber
  • Ergebnisse aus dem Antrag auf Bundesfachplanung
  • Die Korridorvarianten im Überflug
  • Informationen zur Bestandsleitung
  • Technische Merkmale der Freileitung
  • Vorgehensweise bei der Suche nach Korridoren
Dirk Manthey
ANSPRECHPARTNER

Dr. Dirk Manthey

Leiter Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3419
  • E-Mail:
    dirk.manthey@50hertz.com
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