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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Röhrsdorf – Weida – Remptendorf

Netzverstärkung Röhrsdorf – Weida – Remptendorf

Die Energiewende und der Wandel hin zu mehr Erneuerbaren stellen auch neue Anforderungen an das Stromnetz. Der im Norden und Osten produzierte Strom muss in die Verbrauchszentren im Süden transportiert werden. Damit verbunden ist ein höherer Kapazitätsbedarf im Höchstspannungsnetz. Durch den Erweiterungsneubau einer leistungsfähigeren 380-kV-Freileitung zwischen Röhrsdorf im Freistaat Sachsen und Weida sowie Remptendorf im Freistaat Thüringen soll die Stromübertragungsfähigkeit im Süden der 50Hertz-Regelzone erhöht und die Versorgungssicherheit in den Regionen für Unternehmen und Haushalte gewährleistet werden.

Die bestehende, rund 100 km lange 380-kV-Freileitung wird aktuell noch mit 2500 Ampere je Stromkreis betrieben und soll künftig eine Stromtragfähigkeit von 3.600 Ampere erhalten. Damit erhöht sich die Übertragungskapazität um rund 40 Prozent. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende 380-kV-Leitung zurückgebaut. Zusätzlich zum Leitungsneubau müssen die Umspannwerke (UW) in Röhrsdorf, Weida und Remptendorf auf die neue Freileitung vorbereitet werden.

Das Vorhaben wurde gesetzlich im Bundesbedarfsplangesetz bestätigt. Dort wird es als Vorhaben Nr. 14 geführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn.

Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNER

Jan Roessel

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0)30 5150-2542
  • E-Mail:
    jan.roessel@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Das Projekt Netzverstärkung 380-kV-Höchstspannungsleitung Röhrsdorf-Weida-Remptendorf wird im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nr. 14 geführt. Als länderübergreifendes Vorhaben liegt die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur in Bonn.
Das Vorhaben wurde im Netzentwicklungsplan Strom (NEP) als Projekt P39 von der Bundesnetzagentur erstmals 2012 als notwendige Maßnahme bestätigt. Auf dem NEP für das Zieljahr 2022 basiert das im Juli 2013 verabschiedete und im Dezember 2015 aktualisierte Bundesbedarfsplangesetz.

Somit sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs gesetzlich festgestellt.

Trassenverlauf

Die bestehende, rund 100 km lange 380-kV-Freileitung verläuft vom Umspannwerk (UW) Röhrsdorf (Stadt Chemnitz) über das UW Weida (Landkreis Greiz) zum UW Remptendorf (Saale-Orla-Kreis). Ebenfalls werden durch die Bestandsleitung die Landkreise Zwickau, Altenburger Land und die Stadt Gera berührt. Der heutige Verlauf ist relativ geradlinig von Osten nach Südwesten.

Im Nahbereich der Freileitung befinden sich partiell bebaute Gebiete. Vereinzelt werden derzeit sowohl Wohn- als auch Gewerbebebauungen sowie Kleingärten überspannt. Letzteres betrifft vor allem den Abschnitt zwischen Röhrsdorf und Weida. Ansonsten ist das Umfeld der Freileitung überwiegend landwirtschaftlich und durch eingestreute kleinere Waldflächen geprägt. Auf längeren Abschnitten verlaufen mehrere 110-kV-Freileitungen verschiedener Regionalnetzbetreiber sowie der DB Energie GmbH parallel oder in unmittelbarer Nähe der Freileitung.

Planungsziel des Vorhabens war es, den Erweiterungsneubau weitestgehend der bestehenden Leitungsführung folgen zu lassen, soweit dies rechtlich, technisch und umweltplanerisch möglich ist. Abweichungen von der aktuellen Trasse können auftreten, um beispielsweise Abstände zu Siedlungen zu erhöhen oder bestehende Belastungen für den Naturraum zu verringern, großräumig im Bereich von Limbach-Oberfrohna zwischen dem Umspannwerk Röhrsdorf und Mast 39.

Genehmigungsverfahren

Das Vorhaben wurde in zwei Genehmigungsabschnitte unterteilt:

Abschnitt Ost: Umspannwerk (UW) Röhrsdorf – UW Weida
Abschnitt West: UW Weida – UW Remptendorf

Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.

Bundesfachplanung

Nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) stellte 50Hertz zunächst einen Antrag auf Bundesfachplanung. Dazu wurde ein Antrag nach §6 NABEG erarbeitet, in dem bereits zahlreiche umweltfachliche und technischen Untersuchungen durchgeführt wurden. Ziel der Bundesfachplanung war es, einen geeigneten Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt mit einer Breite von 500 m bis 1.000 m für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren festzulegen.

Abschnitt Ost

Für den östlichen Abschnitt Röhrsdorf – Weida hat 50Hertz am 19. Dezember 2016 den Antrag nach §6 NABEG auf Bundesfachplanung gestellt. Die Bundesnetzagentur hat anschließend zur öffentlichen Antragskonferenz am 21. Februar 2017 in Altenburg eingeladen. Am 12. April 2017 veröffentlichte die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen.

Die Unterlagen nach §8 NABEG zur Bestimmung eines geeigneten Trassenkorridors legte 50Hertz am 26. März 2019 der Bundesnetzagentur vor. Für die vollständigen Unterlagen nach §8 NABEG erklärte die Bundesnetzagentur am 26. April 2019 die Vollständigkeit und führte dann vom 9. Mai bis 11. Juli 2019 die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§9 NABEG) durch. Im Anschluss fand am 24. September 2019 in Limbach-Oberfrohna ein Erörterungstermin statt.

Mit ihrer Entscheidung vom 28. Februar 2020 gemäß § 12 NABEG stellte die Bundesnetzagentur den für die Planfeststellung relevanten Trassenkorridor fest.

Abschnitt West

Für den westlichen Genehmigungsabschnitt zwischen den Umspannwerken Weida und Remptendorf stellte 50Hertz am 26. September 2016 den Antrag auf Bundesfachplanung. Am 22. November 2016 führte die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz zur Bestimmung des Untersuchungsrahmens durch. Auf der Basis dieser Anhörung legte die Bundesnetzagentur mit Datum vom 19. Dezember 2016 den Untersuchungsrahmen für den Leitungsabschnitt fest. Der Untersuchungsrahmen wurde veröffentlicht.

Für die vollständigen Unterlagen nach §8 NABEG erklärte die Genehmigungsbehörde am 27. April 2018 die Vollständigkeit und führte dann vom 9. Mai bis 9. Juli 2018 die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§9 NABEG) durch. Im Rahmen dieser formalen Beteiligungsphase gingen 63 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen ein. Der folgende Erörterungstermin fand am 25. September 2018 in Schleiz statt.

Am 19. Dezember 2018 traf die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung zum Trassenkorridor (§12 NABEG) im Abschnitt West und schloss damit die Bundesfachplanung in diesem Abschnitt ab.

Planfeststellung

Abschnitt West

Für den Abschnitt West stellte 50Hertz am 18. Oktober 2019 den Antrag auf Planfeststellung bei der Bundesnetzagentur, die den Antrag am 31. Oktober 2019 für vollständig erklärte.

Die Antragskonferenz  fand am 11. Dezember 2019 in Zeulenroda-Triebes statt. Den Untersuchungsrahmen stellte die Bundesnetzagentur zum 31. März 2020 fest.

Die Unterlagen nach §21 NABEG reichte 50Hertz am 30. Juli 2021 bei der Bundesnetzagentur ein. Die erklärte am 30. August 2021 die Unterlagen für vollständig. Zwischen dem 27. September 2021 und dem 26. Oktober 2021 erfolgt die Auslegung. Die Frist für Stellungnahmen setzte die Bundesnetzagentur auf den 26. November 2021 fest.

Der Erörterungstermin fand am 03. März 2022 in digitaler Form statt. Am 22. Juni 2022 erteilte die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss gem. § 24 NABEG. Der Beschluss wurde im Juli 2022 öffentlich ausgelegt – in digitaler Form unter Netzausbau - Leitungsvorhaben sowie in der Projektregion.

Abschnitt Ost

Für den Abschnitt Ost stellte 50Hertz am 18. März 2020 den Antrag auf Planfeststellung (§ 19 NABEG). Die Vollständigkeit stellte die Bundesnetzagentur am 31. März 2020 fest. Anstelle der Antragskonferenz fand gemäß § 5 Absatz 6 Plansicherstellungsgesetz ein schriftliches Verfahren statt (Frist 10. Juli 2020). Den Untersuchungsrahmen veröffentlichte die Bundesnetzagentur am 28. August 2020.

Die Unterlagen nach §21 NABEG reichte 50Hertz am 24. November 2021 bei der Bundesnetzagentur ein. Die erklärte am 23. Dezember 2021 die Unterlagen für vollständig. Zwischen dem 17. Januar 2022 und dem 16. Februar 2022 erfolgt die Auslegung. Die Frist für Stellungnahmen setzte die Bundesnetzagentur auf den 16. März 2022 fest. Am 28. September 2022 erteilte die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss gem. § 24 NABEG. Der Beschluss ist in digitaler Form unter Netzausbau - Leitungsvorhaben abrufbar. 

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Vor Antragstellung auf Bundesfachplanung hat 50Hertz in verschiedenen Veranstaltungen im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Hinweise der lokalen Verwaltungen und Fachbehörden sowie Anlieger gesammelt. Diese wurden bereits bei der Erstellung der Antragsunterlagen berücksichtigt. Dazu gehörten unter anderem Konferenzen mit allen vier Kreisverwaltungen und den Städten Gera und Chemnitz im Untersuchungsgebiet, zwei Workshops mit Umweltverbänden und Umweltbehörden zu Untersuchungsmethodik und Kartierungskonzept, vier Infomärkte für interessierte Anlieger in Schleiz, Limbach-Oberfrohna, Crimmitschau und Gößnitz (6.-14. September 2016) und verschiedene lokale Konsultationen. Auf Länderebene tagte regelmäßig eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, in der unter anderem die Fachministerien aus Sachsen und Thüringen vertreten sind.

Zur Erarbeitung der Unterlagen nach §8 NABEG lud 50Hertz zu beiden Abschnitten jeweils zu einem Planungsforum ein, bei dem die Ergebnisse der Korridoruntersuchungen vorgestellt wurden. Eingeladen waren die lokalen und regionalen Fachbehörden, politische Entscheidungsträger sowie Verbände. Für den Abschnitt West fand das Planungsforum am 20. September 2017 in Zeulenroda statt, für den Abschnitt West am 20. November 2018 in Neukirchen/Pleiße.

Im Vorfeld der Erarbeitung des Antrags auf Planfeststellung wurden die Vorschläge für einen konkreten Trassenverlauf erneut einem Planungsforum vorgelegt. 

Für den Abschnitt West fand das Planungsforum am 4. Juli 2019 in Zeulenroda statt. Die allgemeine Öffentlichkeit wurde auf einer Infotour des Dialogmobils in der Woche vom 16. bis 21. September 2019 einbezogen. Das Dialogmobil fuhr neun Stationen an: Weida, Niederpöllnitz, Wiebelsdorf, Muntscha, Burkersdorf (bei Tegau), Schleiz, Grochwitz (bei Schleiz), Pörmitz und Burgk.

Für den Abschnitt Ost fand das Planungsforum am 16. Januar 2020 in Neukirchen/Pleiße statt. Die allgemeine Öffentlichkeit wurde auf einer Infotour mit sechs Infomärkten in der Woche vom 10. bis 15. Februar 2020 über den Trassenvorschlag und mögliche Alternativen informiert. Die Infomärkte fanden jeweils zwischen 16 und 19 Uhr in Zedlitz, Hilbersdorf-Rußdorf (Thüringen), Pleißa (Limbach-Oberfrohna), Wettelswalde und Callenberg statt. Zusätzlich am Samstag (15.2.) zwischen 10 und 13 Uhr in Franken (Waldenburg).

Anstelle der persönlichen, mündlichen Erläuterung auf der entfallenen Präsenzveranstaltung (Antragskonferenz) für den Abschnitt Ost, stellte 50Hertz im Internet Informationen und Erläuterungen zum 50Hertz-Antrag auf Planfeststellung auf einer Sonderseite der Projektwebseite zusammen.

Mit dem DialogMobil informierte 50Hertz zum Abschnitt Ost am 15. und 16. September 2021 in Dürrenuhlsdorf (Waldenburg) und Franken (Callenberg). Gegenstand waren die abgeschlossenen Untersuchungen für die Planfeststellungsunterlagen zum Abschnitt Ost.

Zu Bauanlaufberatungen am 6. September 2022 in Schleiz (Abschnitt West) und am 22. Februar 2023 in Meerane (Abschnitt Ost) hat 50Hertz betroffene Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie Träger öffentlicher Belange und bauausführende Firmen eingeladen. Ziele waren Information und Austausch zu Bauvorbereitung, Baustart und weiterem Bauablauf sowie die Verständigung mit den am Bau beteiligten Institutionen und Unternehmen. Auf der Agenda standen auch Themen wie die ökologische Baubegleitung, der Stand der Dienstbarkeiten, der Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Dokumentation der Wege- und Zustandserfassung.


Zeitstrahl Verfahrensstand Röhrsdorf - Weida - Remptendorf
Stand 07/2022
Antragsunterlagen einsehen

Für beide Abschnitte des Vorhabens stehen die Anträge auf Planfeststellung online als digitaler Planungsordner zur Verfügung. Für den digitalen Planungsordner steht ein Reader bereit. Alternativ können auch pdf-Dokumente genutzt werden. Mit Klick auf die abschnittsbezogenen Anträge gelangen Sie zum jeweiligen Projektserver.


Die Dokumente aus der für beide Abschnitte abgeschlossenen Bundesfachplanung finden Sie weiterhin auf der Projektwebseite der Bundesnetzagentur. Die unten angeführten Links führen direkt dorthin.

  • Planfeststellungsbeschluss nach § 24 NABEG zum Abschnitt Ost
  • Planfeststellungsbeschluss nach § 24 NABEG zum Abschnitt West
  • Unterlagen zur Planfeststellung nach §21 NABEG zum Abschnitt West: Weida – Remptendorf
  • Unterlagen zur Planfeststellung nach §21 NABEG zum Abschnitt Ost: Röhrsdorf – Weida
  • Antrag auf Planfeststellung nach §19 NABEG zum Abschnitt Ost: Röhrsdorf – Weida
  • Antrag auf Planfeststellung nach §19 NABEG zum Abschnitt West: Weida – Remptendorf
  • Antrag und Unterlagen zur abgeschlossenen Bundesfachplanung (§§ 6-12 NABEG), Abschnitt West
  • Antrag und Unterlagen zur abgeschlossenen Bundesfachplanung (§§ 6-12 NABEG), Abschnitt Ost

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

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  • KARTEN
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