- Die Bundesnetzagentur startet in Kürze die Auslegung der Bundesfachplanungsunterlagen für den Abschnitt A (Wolmirstedt bis Raum Eisenberg) des SuedOstLinks.
- Die Dokumente sind vom 19.06.2019 bis zum 18.07.2019 in Naumburg, Bernburg, Magdeburg, Leipzig und Bonn, im Internet auch längerfristig einzusehen.
- Bis zum 19.08.2019 sind Stellungnahmen und Einwendungen möglich.
Einen vollen Monat, vom 19. Juni bis 18. Juli 2019, liegen die Unterlagen zur Bundesfachplanung für den hauptsächlich Sachsen-Anhalt betreffenden Abschnitt A des SuedOstLinks öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einen weiteren Monat, bis zum 19. August 2019, können Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger Einwendungen an die Bundesnetzagentur richten. Zuvor hatte die Behörde die Vollständigkeit der Ende April 2019 eingereichten Unterlagen bestätigt.
Die Unterlagen zum Abschnitt A umfassen die Korridorplanungen zwischen dem Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt und dem Koppelpunkt im Raum Eisenberg und fokussieren damit auf Sachsen-Anhalt. Von den Planungen zum Abschnitt A sind zudem in Thüringen zwei Kommunen und in Sachsen eine Kommune tangiert.
Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, sind die Unterlagen zu Dienstzeiten an folgenden Orten einsehbar:
- Bernburg: Rathaus II, Schlossgartenstraße 16,06406 Bernburg (Saale)
- Naumburg: Bürgerbüro Markt 1 (Eingang Herrenstraße), 06618 Naumburg
- Magdeburg: Außenstelle BNetzA, Kaiser-Otto-Ring 16, 39106 Magdeburg
- Leipzig: Außenstelle BNetzA, Max-Liebermann-Straße 63, 04157 Leipzig
- Bonn: Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Zudem sind die Unterlagen ab 19. Juni 2019 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/beteiligung5-a abrufbar. Hier bleiben die Unterlagen auch nach Ablauf des Auslegungszeitraums verfügbar.
Einwendungen können über ein Onlineformular an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Auch stehen der Postweg sowie die Möglichkeit einer Niederschrift in den Auslegungsstellen als Alternativen offen.
Die Details zur Auslegung und Beteiligung nennt die formelle Auslegungsbekanntmachung der Bundesnetzagentur.
Insgesamt gliedern sich die Planungen für den SuedOstLink in vier Abschnitte. Ein weiterer Abschnitt liegt ebenfalls in Verantwortung von 50Hertz. Dieser Abschnitt B legt den Fokus auf Thüringen und Sachsen. Er reicht vom Raum Eisenberg bis in den Raum Hof. Die Unterlagen zu diesem Abschnitt wurden bereits ausgelegt. Die Abschnitte C und D des SuedOstLinks liegen in Bayern. Vorhabenträger ist hier Übertragungsnetzbetreiber TenneT.