Die für den 10. November 2020 geplante Antragskonferenz für den Abschnitt Nord der Netzanbindung Südharz wird nicht stattfinden. Die Bundesnetzagentur hat sich angesichts der zugespitzten Gesundheitslage entschlossen, die Konferenz in Halle zum Auftakt der Bundesfachplanung abzusagen. Im März war aus gleichen Gründen auch schon die Antragskonferenz für den Abschnitt Süd entfallen. Sobald die Bundesnetzagentur entschieden hat, wie sie das Verfahren weiterführt, werden wir dazu wieder informieren.
Die Antragskonferenzen dienen der Bundesnetzagentur dazu, regionale und lokale Interessen bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Sie sind gesetzlich im § 9 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) vorgeschrieben. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen erlässt die Behörde anschließend einen Untersuchungsrahmen. Er stellt die Prüfaufträge und notwendigen Untersuchungen zusammen, die 50Hertz im weiteren Verlauf durchführen soll. Die Planungsunterlagen sind im Internet auf den Projektwebseiten der Bundesnetzagentur und von 50Hertz einsehbar.
Der Abschnitt Nord des Vorhabens Netzanbindung Südharz verläuft von Schraplau/Obhausen (bei Querfurt) in Ost-West-Richtung nach Wolkramshausen (bei Nordhausen). Die Bundefachplanung stellt den ersten von zwei Planungsschritten dar. Dabei wird ein geeigneter Korridor zwischen beiden Netzverknüpfungspunkten von 1000 Metern Breite gesucht. Erst im zweiten Schritt (der Planfeststellung) wird eine finale Trasse festgelegt.