Die Klagefrist für den Planergänzungsbeschluss der Uckermarkleitung vom 12.08.2020 ist beendet. Das Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hatte den Beschluss für den Ersatzneubau öffentlich bekannt gemacht. Aufgrund der unterschiedlichen Zustellung des Beschlusses lief die letzte Einspruchsfrist am 26. November 2020 aus. Fristgerecht wurde vom NABU Landesverband Brandenburg erneut Eilantrag und Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Der Antrag der Klägerin auf einstweiligen Baustopp während des Eilverfahrens wurde vom Gericht aber abgelehnt. 50Hertz hat mit den Bauarbeiten im Bereich der Baulose 4 und 5 begonnen. Diese verlaufen vom Umspannwerk Neuenhagen bis Golzow nördlich von Britz.
Der Ergänzungsbeschluss war nach der vom Bundesverwaltungsgericht teilweise stattgegebenen Klage des NABU Landesverbandes Brandenburg gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss von 2014 notwendig, um Gutachten zu einem möglichen Anprallrisiko von Vögeln zu überarbeiten. Darum untersuchte 50Hertz zwischen 2016 und 2020 über 250 Vogelarten in Einzelgutachten für eine artenspezifische Betrachtung möglicher Risiken der Leitung für die Vogelwelt.