Die Daten zu den jeweiligen EEG-Jahresabrechnungen finden Sie auf der Homepage www.netztransparenz.de
Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen zur Jahresabrechnung nach §§ 70 bis 74 EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten. Die Angaben und der Bericht müssen einen sachkundigen Dritten in die Lage versetzen, ohne weitere Informationen die ausgeglichenen Energiemengen und Vergütungszahlungen vollständig nachvollziehen zu können.Mit diesem Bericht erfüllt 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG.
Die Daten werden so veröffentlicht, wie von den Verteilnetzbetreibern mitgeteilt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten sowie für Sorgfalt der Recherche und Prüfung dieser Daten durch die Verteilnetzbetreiber übernehmen wir keine Haftung oder Garantie.