Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Energiewirtschaftrechtsänderungsgesetz
50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW begrüßen die Möglichkeit, zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem die EU-Energiebinnenmarktrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und ein rechtlicher Rahmen für ein Wasserstoffnetz geschaffen. In ihrer Stellungnahme zu dem umfassenden Gesetzentwurf machen die Übertragungsnetzbetreiber Anpassungsvorschläge, um unter anderem die Erkenntnisse des Branchendialogs zur Anreizregulierung zu berücksichtigen.
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Offshore-Wind-Potential in der Ostsee voll ausschöpfen
Zur Erreichung der angestrebten Klima- und Dekarbonisierungsziele ist der Ausbau von Offshore-Wind unerlässlich. Das gerade diskutierte Windenergie-Auf-See-Gesetz (WindSeeG) sieht für die Deutsche Nord- und Ostsee einen Ausbau von mindestens 20 Gigawatt bis 2030 sowie 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 vor. In der praktischen Umsetzung werden allerdings insbesondere in der Ostsee nicht alle Potentiale ausgeschöpft. In diesem Positionspapier zeigt 50Hertz auf, welche Rahmenbedingungen für einen weiteren Ausbau von Offshore-Wind in der Ostsee gesetzt werden müssen, damit der Ausbau nicht bereits im Jahre 2026 zum Erliegen kommt.
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50Hertz-Stellungnahme zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
Der fortschreitende Ausbau der Erneuerbarer Energien sowie die sukzessive Abschaltung verbleibender Kern- und Kohlekraftwerke erfordern zunehmend den Transport von Strom über weite Strecken. Um Engpässe in der Stromversorgung des deutschen Netzes zu beseitigen und die Voraussetzungen für den zunehmend grenzüberschreitenden Stromhandel zu schaffen, stellt das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) die energiewirtschaftliche Notwenigkeit und den vordringlichen (Ausbau-) Bedarf der in ihm aufgeführten Höchstspannungsleitungen verbindlich fest. Mit der Änderung des BBPlG wird das Gesetz aktualisiert. Es werden u.a. 35 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und acht bisherige Vorhaben geändert. In der Stellungnahme macht 50Hertz Vorschläge für die Ergänzung bzw. Änderung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung.
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Das EEG 2021 leitet Schritte in Richtung einer dekarbonisierten Stromversorgung ein
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 leitet Schritte ein, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 zu erreichen. Zu diesem Zweck regelt die Novelle des EEG u.a. die Ausschreibungsmengen für die einzelnen Erzeugungstechnologien und soll zudem die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren erhöhen. Die vier Übertragungsnetzbetreiber begrüßen die Intention des Gesetzes, gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung des 2030-Ziels zu schaffen und machen Vorschläge zur Ergänzung bzw. Anpassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.
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Offshore-Wind-Potentiale in der Ostsee vollständig nutzen!
Das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) regelt den Ausbau der Windenergie auf See im Interesse des Klimaschutzes. Der Gesetzesentwurf sieht eine kurz- sowie langfristige Anhebung des Offshore-Deckels vor. Außerdem regelt das WindSeeG die Umsetzung der Offshore-Vereinbarung zwischen Bund und Küstenländern und soll zudem ein neues Zuschlagssystem bei der Ausschreibung von Offshore-Windanlagen etablieren. 50Hertz begrüßt insbesondere die im Gesetzesentwurf festgelegten Ausbauziele sowie die geplanten Beschleunigungsmöglichkeiten für Planfeststellungsverfahren und macht darüber hinaus Vorschläge zur Ergänzung bzw. Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
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