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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/SuedOstLink

SuedOstLink

Bedingt durch die Energiewende werden im windreichen Norden des Landes immer größere Mengen Windstrom produziert, während im Süden weiterhin Haushalte und Industrie sicher mit Strom versorgt werden müssen. Der SuedOstLink soll deshalb Strom in Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) vom Nordosten in den Süden Deutschlands transportieren.

Der SuedOstLink ist rund 540 Kilometer lang und reicht von Wolmirstedt bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt bis zum Standort Isar bei Landshut in Bayern. Im SuedOstLink sollen zwei Gleichstromverbindungen realisiert werden (siehe Info-Kasten unten).

Vorhabenträger für den nördlichen Teil des SuedOstLinks ist 50Hertz. Den südlichen, bayerischen Teil verantwortet Übertragungsnetzbetreiber TenneT.

Beide Verbindungen sollen mit 525 Kilovolt Spannung jeweils eine Leistung von 2.000 Megawatt übertragen. Die Stromstärke liegt bei rund 2.000 Ampere. Festlegungen im Bundesbedarfsplangesetz machen die Erdverkabelung für HGÜ-Vorhaben seit 2015 zum Regelfall. Freileitungsabschnitte sind nur noch in eng begrenzten Ausnahmen möglich.

Am 19. Dezember 2024 hat 50Hertz den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt B durch Thüringen und Sachsen erhalten. Ab 2025 beginnen daher die Baumaßnahmen in diesem Abschnitt auf voller Länge.

Für die Abschnitte A1 und A2 durch Sachsen-Anhalt läuft das Planfeststellungsverfahren noch bis ins Frühjahr 2025.

In allen drei Abschnitten laufen seit Frühjahr 2024 einzelne vorgezogene Baumaßnahmen. Diese Maßnahmen waren durch die Bundesnetzagentur  vorab genehmigt worden.

Kurzdarstellung des SuedOstLinks

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  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3414
  • E-Mail:
    axel.happe@50hertz.com

Welche Leitungen sollen im SuedOstLink verlaufen?

Im SuedOstLink zwischen Landkreis Börde und dem Standort Isar entstehen zwei Leitungsverbindungen:

Eine Gleichstromverbindung verläuft zwischen Wolmirstedt bei Magdeburg und dem Standort Isar bei Landshut. Im Bundesbedarfsplangesetz wird diese Leitungsverbindung seit Ende 2015 als „Vorhaben Nr. 5, Höchstspannungsleitung Wolmirstedt-Isar, Gleichstrom“ geführt. Frühere Projektnamen für Vorhaben Nr. 5 waren auch „Gleichstrompassage Süd-Ost“ und „Süd-Ost-Passage“.

Der SuedOstLink enthält außerdem den südlichen, im Landkreis Börde beginnenden Vorhabenteil einer Gleichstromverbindung zwischen Suchraum Klein Rogahn bei Schwerin und dem Standort Isar. Diese Leitungsverbindung ist seit Februar 2021 im Gesetz als „Vorhaben Nr. 5a, Höchstspannungsleitung Klein-Rogahn – Isar, Gleichstrom“ benannt. Die Planungen zum nördlichen Teil zwischen Suchraum Klein Rogahn und dem Landkreis Börde zeigt die Projekt-Internetseite zu SuedOstLink+.

Status

Technik

Im SuedOstLink sollen zwei Leitungsverbindungen mit je 2.000 Megawatt Strom transportieren. Dies entspricht der Leistung von rund 1.400 unter Volllast laufenden Windkraftanlagen. Je Leitungsverbindung kommen zwei kunststoffisolierte Erdkabel zum Einsatz, ausgelegt für eine Spannung von 525 Kilovolt. Die Stromstärke beträgt rund 2.000 Ampere.

Die neue Leitung wird als Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Diese Technik ist besser geeignet, um große Strommengen verlustarm, optimal regelbar und zielgerichtet über große Entfernungen zu übertragen, als dies im konventionellen, vermaschten Wechselstromnetz möglich ist.

Um den Wechselstrom zum Transport in Gleichstrom umzuwandeln, sind an den Netzverknüpfungspunkten sogenannte Stromrichter (auch Konverter genannt) erforderlich. Für Vorhaben Nr. 5 errichtet 50Hertz einen Stromrichter am Umspannwerk Wolmirstedt. Dabei kommt ein sogenannter spannungsgeführter Stromrichter (Voltage Source Converter, VSC) zum Einsatz. Diese Technologie hat, im Vergleich zur früher üblichen Technik, Vorteile für den Gesamtnetzbetrieb – zum Beispiel bei der Erzeugung von Blindleistung oder dem Wiederanfahren nach Stromausfällen.

Für die von Norden kommende und im Landkreis Börde auf den SuedOstLink treffende Leitungsverbindung des Vorhabens Nr. 5a sind Stromrichter im Suchraum Klein Rogahn und Isar erforderlich. Im Landkreis Börde wird es für diese Leitung keinen weiteren Stromrichter geben.

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

In Nordostdeutschland wachsen die Einspeisungen aus erneuerbaren Energien, insbesondere von Windparks an Land und auf See sowie Photovoltaik-Leistung stetig an.

Im Süden Deutschlands entsteht hingegen durch die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im Frühjahr 2023 sowie durch den gesetzlich beschlossenen Ausstieg aus der Kohleverstromung eine systematische Unterdeckung des Versorgungsbedarfs in den Folgejahren.

Gaskraftwerke und der dezentrale Ausbau erneuerbarer Energien ersetzen die Energieproduktion der stillgelegten Kernkraftwerke in Zukunft nicht vollständig.

Der SuedOstLink erschließt die erneuerbaren Energien im Nordosten für die Lastregionen in Süddeutschland und dient gleichzeitig der Deckung der Höchstlast und damit der Versorgungssicherheit in Bayern.

Siehe auch Projektsteckbrief im Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version 2023, 2. Entwurf, Seite 444

Gesetzlich festgelegt ist der Bedarf am SuedOstLink im Bundesbedarfsplangesetz. Die beiden Leitungen im SuedOstLink sind hier als Vorhaben Nr. 5 und 5a enthalten.

Bundesbedarfsplangesetz

Verlauf des SuedOstLinks

Der SuedOstLink beginnt bei Wolmirstedt, nördlich von Magdeburg. Er führt westlich um Magdeburg herum nach Süden und folgt ab Nienburg für rund 60 Kilometer der Autobahn 14. Östlich von Halle verlässt der Korridor die A14 nach Süden und folgt ab Bad Dürrenberg für rund 40 Kilometer der A9. Nördlich von Eisenberg verlässt der Korridor die Autobahnbündelung und verläuft westlich von Gera nach Süden durch das thüringische und sächsische Vogtland. Bei Gefell erreicht der Korridor den Freistaat Bayern.

Diesen Verlauf hatte die Bundesnetzagentur am 23. Oktober 2019Entscheidung zur Bundesfachplanung für Abschnitt B und am 2. April 2020 in der Entscheidung zur Bundesfachplanung für Abschnitt A verbindlich festgelegt. 

Hierbei handelte es sich zunächst um einen 1.000 Meter breiten Korridor. Der genaue Verlauf der Leitung im Korridor ist Gegenstand des anschließenden Planfeststellungsverfahrens.

Karte mit Korridorverlauf des SuedOstLinks

Stände der Genehmigungsverfahren

Der letzte Schritt im Genehmigungsverfahren war das Planfeststellungsverfahren. Während des Planfeststellungsverfahrens war der genaue Leitungsverlauf innerhalb eines festgelegten 1.000 Meter breiten Korridors ermittelt worden.

Auf Basis des Antrags wurde am 19. Dezember 2024 für den Abschnitt B des SuedOstLinks der Leitungsverlauf durch die Bundesnetzagentur verbindlich festgelegt. Entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses beginnt mit Jahresbeginn 2025 den Bau auf voller Länge.

Vorhaben Nr. 5 (Wolmirstedt – Isar)

Der Verlauf des SuedOstLinks ist in Abschnitte unterteilt. Im Zuständigkeitsbereich von 50Hertz sind dies die Abschnitte A1 (Sachsen-Anhalt Nord), A2 (Sachsen-Anhalt Süd) und B (Thüringen/Sachsen).

Während für den Abschnitt B des Vorhaben Nr. 5 bereits seit 19. Dezember 2024 der Planfeststellungsbeschluss vorliegt und der Bau mit Jahresbeginn 2025 gestartet ist, befinden sich die Abschnitte A1 und A2 noch im Planfeststellungsverfahren. Die Anträge werden von der Bundesnetzagentur aktuell geprüft und die Planfeststellungsbeschlüsse für 2025 erwartet. Internetseite der Bundesnetzagentur.

Vorhaben Nr. 5a (Suchraum Klein Rogahn – Isar)

Für Vorhaben Nr. 5a hat 50Hertz im Jahresverlauf 2021 die Anträge auf Planfeststellungsverfahren für die Abschnitte A1, A2 und B des SuedOstLinks eingereicht. Die Leitungen von Vorhaben Nr. 5a sollen in der bereits im Planfeststellungsverfahren für Vorhaben Nr. 5 entwickelten Trasse verlegt werden. Die Genehmigungen für Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a erfolgen gemeinsam.
Ein Überblick über den Stand des Vorhabens Nr. 5a (Suchraum Klein Rogahn – Isar) findet sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Freileitungsprüfungen

Im Rahmen der Bundesfachplanung für Vorhaben Nr. 5 hatten eine Reihe von Kommunen Anträge gestellt, nach denen für ihr Gebiet der Bau des SuedOstLinks als Freileitung geprüft werden sollte. Aus den zwischenzeitlich rund sieben Teilabschnitten verblieben zwei in der Prüfung. Hierbei hat sich der Teilabschnitt von Wolmirstedt bis Niederndodeleben im Landkreis Börde sinnvoll realisierbar dargestellt und ist Teil des vollständigen Antrags auf Planfeststellung von 2023.

Ein weiterer Teilabschnitt zwischen Welsleben und Förderstedt im Salzlandkreis hat sich technisch und wirtschaftlich als nicht sinnvoll realisierbar gezeigt und wurde nicht beantragt.

Verfahrensunterlagen für die Leitung einsehen

Verfahrensunterlagen für Vorhaben Nr. 5 (Wolmirstedt – Isar)

Antrag nach § 21 NABEG für Abschnitt A1 (Vorhaben Nr. 5)

Antrag nach § 21 NABEG für Abschnitt A2 (Vorhaben Nr. 5)

Planfeststellungsbeschluss nach § 24 NABEG für Abschnitt B (Vorhaben Nr. 5)

Verfahrensunterlagen für Vorhaben Nr. 5a (Landkreis Börde – Isar)

Antrag nach § 21 NABEG für Abschnitt A1 (Vorhaben Nr. 5a)

Antrag nach § 21 NABEG für Abschnitt A2 (Vorhaben Nr. 5a)

Planfeststellungsbeschluss § 24 NABEG für Abschnitt B (Vorhaben Nr. 5a)

Genehmigungsverfahren für den Stromrichter (Konverter)

Der zuständige Landkreis Börde erteilte 50Hertz im Oktober 2022 die Genehmigung zum Bau des Stromrichters. Die Anlage wurde im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt. Dieses Verfahren stellt u.a. sicher, dass die Anlage im späteren Betrieb alle geltenden gesetzlichen Anforderungen an Geräusche und Felder sicher einhält. Auch die umgebende Begrünung in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist nun verbindlich geregelt. Im März 2023 erfolgte mit dem Spatenstich der Baustart. Ziel ist die Inbetriebnahme des Konverters 2025.

Öffentlichkeitsbeteiligung für die Vorhaben

Im Planungs- und Genehmigungsverfahren sind per Gesetz bereits weitreichende Maßnahmen zur Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgegeben. Doch auch darüber hinaus bezieht 50Hertz abseits des formellen Verfahrens Verwaltungen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger in die Planungen ein.

Noch bevor 50Hertz die Anträge auf Bundesfachplanung abgegeben hatte, diskutierte das Projektteam im Herbst 2016 die Planungen, sammelte mehr als 600 Hinweise ein und überarbeitete daraufhin das Korridornetz. Seitdem war 50Hertz viele Male mit Infomärkten und dem DialogMobil in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, um den Menschen vor Ort die jeweiligen Planungen vorzustellen und ihre Meinungen und Hinweise einzuholen.

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • PLANUNGEN IM ABSCHNITT A1
  • PLANUNGEN IM ABSCHNITT A2
  • PLANUNGEN IM ABSCHNITT B
  • PLANUNGEN ZUM STROMRICHTER (KONVERTER)
  • ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
STELLEN SIE UNS PERSÖNLICH IHRE FRAGEN

Bürger*innentelefon

0800-58952472
Montag bis Freitag in der Zeit von 8-20 Uhr
Für Sie kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz

Weiterführende Links

Bundesbedarfsplangesetz

Netzausbaubeschleunigungsgesetz

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §§11-12)

Erläuterungen der Bundesnetzagentur zu den wichtigsten Energie-Gesetzen

Szenario- und Netzplanung bei der Bundesnetzagentur

Netzentwicklungsplan Strom der Übertragungsnetzbetreiber

Projekt von gemeinsamem Interesse

Vorhaben Nr. 5 im SuedOstLink ist als „Projekt von gemeinsamem Interesse“ (project of common interest, PCI) der Europäischen Union entscheidend für die weitere Verbesserung der Versorgungssicherheit und den Ausbau der Erneuerbaren Energien und erhält Fördermittel.


Die alleinige Verantwortung für diese Veröffentlichung liegt beim Autor. Die Europäische Union haftet nicht für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.


Weitere Informationen zu 50Hertz-Projekten mit europaweiter Bedeutung finden Sie hier:

VORHABEN VON GEMEINSAMEM INTERESSE (PCI)

Stand: September 2024

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