Mit ihrer Entscheidung zur Bundesfachplanung für Abschnitt B vom 23. Oktober 2019 und für Abschnitt A vom 2. April 2020 hatte die Bundesnetzagentur in einem ersten Schritt einen 1.000 Meter breiten Trassenkorridorverlauf verbindlich festgelegt.
Karte mit Korridorverlauf des SuedOstLinks
Der zweite und abschließende Schritt im Genehmigungsverfahren war das Planfeststellungsverfahren. Während des Planfeststellungsverfahrens war der genaue Leitungsverlauf innerhalb eines festgelegten 1.000 Meter breiten Korridors ermittelt worden.
Seit dem 31. März 2025 liegen die Planfeststellungsbeschlüsse für alle Abschnitte (A1, A2 und B) im Vorhabenteil von 50Hertz vor. Nach Erhalt der Planfeststellungsbeschlüsse begann der Bau auf voller Länge. Einzelne Arbeiten waren bereits vorab aus Basis von Einzelgenehmigungen gestartet.
Trassenverlauf gemäß Planfeststellungsbeschluss Abschnitt A1
Trassenverlauf gemäß Planfeststellungsbeschluss Abschnitt A2
Trassenverlauf gemäß Planfeststellungsbeschluss Abschnitt B
Vorhaben Nr. 5 (Wolmirstedt – Isar)
Der Verlauf des SuedOstLinks ist in Abschnitte unterteilt. Im Zuständigkeitsbereich von 50Hertz sind dies die Abschnitte A1 (Sachsen-Anhalt Nord), A2 (Sachsen-Anhalt Süd) und B (Thüringen/Sachsen).
Die Planfeststellungsbeschlüsse sind seit Erlass kleinräumig angepasst worden. Gründe hierfür waren u.a. technisch erforderliche Umplanungen. Diese Änderungen sowie der aktuelle Stand des Vorhabens 5 (Wolmirstedt-Isar) sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur nachvollziehbar.
Vorhaben Nr. 5a (Suchraum Klein Rogahn – Isar)
Die Leitungen von Vorhaben Nr. 5a sollen in der bereits im Planfeststellungsverfahren für Vorhaben Nr. 5 entwickelten Trasse verlegt werden. Die Abschnitte A1, A2 und B sind seit 31.03.2025 planfestgestellt und im Bau. Die Abschnitte E und F befinden sich aktuell im Planfeststellungsverfahren. Der aktuelle Stand des Vorhabens Nr. 5a (Suchraum Klein Rogahn – Isar) findet sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Freileitungsprüfungen
Im Rahmen der Bundesfachplanung für Vorhaben Nr. 5 hatten eine Reihe von Kommunen Anträge gestellt, nach denen für ihr Gebiet der Bau des SuedOstLinks als Freileitung geprüft werden sollte. Aus den zwischenzeitlich rund sieben Teilabschnitten verblieben zwei in der Prüfung. Hierbei hat sich der Teilabschnitt von Wolmirstedt bis Niederndodeleben im Landkreis Börde sinnvoll realisierbar dargestellt und ist Teil des vollständigen Antrags auf Planfeststellung von 2023.
Ein weiterer Teilabschnitt zwischen Welsleben und Förderstedt im Salzlandkreis hat sich technisch und wirtschaftlich als nicht sinnvoll realisierbar gezeigt und wurde nicht beantragt.