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Start/Netz/Netzentwicklung/Projekte an Land/SuedOstLink

SuedOstLink

Bedingt durch die Energiewende besteht zunehmender Bedarf, Elektrizität vom Norden in den Süden Deutschlands zu transportieren. Konkret werden im windreichen Norden des Landes immer größere Mengen Windstrom produziert, während im Süden nach und nach die Kernkraftwerke vom Netz gehen. Eine Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) soll den Stromtransport übernehmen.

Der SuedOstLink ist eine geplante Gleichstromverbindung zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern. Sie wird Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Kraftwerksstandort Isar bei Landshut verbinden. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist 50Hertz. Den südlichen, bayerischen Teil verantwortet Übertragungsnetzbetreiber TenneT.

Festlegungen im Bundesbedarfsplangesetz vom 31. Dezember 2015 machen die Erdverkabelung für dieses Projekt zum Regelfall, Freileitungsabschnitte sind nur noch in eng begrenzten Ausnahmen möglich.

Der SuedOstLink ist von der Europäischen Union eingestuft als „Projekt von gemeinsamem Interesse“ (englisch: project of common interest, PCI). Damit ist das Vorhaben entscheidend wichtig für die weitere Verbesserung der Versorgungssicherheit und den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene. Darüber hinaus fördert die Europäische Union das Vorhaben im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“. Hier erhalten Sie weitere Informationen: PCI-Projekte bei 50Hertz.

Aktuelle Meldung

Archäologische Untersuchungen bei einem Erdkabelvorhaben.
10.11.2020 |
Projektmeldung
SuedOstLink erlaubt Blick in die Vergangenheit

Im Zuge der Detailplanung des SuedOstLinks wird der vorgeschlagene Trassenverlauf archäologisch untersucht. An zwei Teilstücken im nördlichen Saalekreis sollen die Arbeiten in wenigen Tagen beginnen.

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Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3414
  • E-Mail:
    axel.happe@50hertz.com

Status

Technischer Ansatz

Der SuedOstLink soll große Mengen Strom rund 540 Kilometer vom grünen Windstrom-Becken Sachsen-Anhalts in den Süden Deutschlands transportieren. Die geplante Leitungskapazität von 2.000 Megawatt entspricht der Leistung von rund 700 unter Volllast laufenden Windkraftanlagen. Es kommen kunststoff-isolierte Erdkabel zum Einsatz, ausgelegt für eine Spannung von 525 Kilovolt.

Die neue Leitung wird als Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Diese Technik ist besser geeignet, große Strommengen verlustarm, optimal regelbar und zielgerichtet über große Entfernungen zu übertragen, als dies im konventionellen, vermaschten Wechselstromnetz möglich ist.

Um den Wechselstrom zum Transport in Gleichstrom umzuwandeln, sind an den Netzverknüpfungspunkten sogenannte Stromrichter (auch Konverter) erforderlich. 50Hertz plant die Errichtung der Anlage am Umspannwerk Wolmirstedt. Dabei soll ein sogenannter spannungsgeführter Stromrichter (Voltage Source Converter, VSC) zum Einsatz kommen. Diese Technologie hat, im Vergleich zu früher üblicher Technik, Vorteile für den Gesamtnetzbetrieb – zum Beispiel bei der Erzeugung von Blindleistung oder dem Wiederanfahren nach Stromausfällen.

Blick auf Betriebsmittel in einem Umspannwerk.
Stand der Netzplanung

In den regelmäßig erstellten Netzentwicklungsplänen hat die Bundesnetzagentur die Notwendigkeit der Gleichstromverbindung wiederholt geprüft und bestätigt – zuletzt im aktuellen, geltenden Netzentwicklungsplan 2030 vom Dezember 2019.

Gesetzlich festgelegt ist die Erforderlichkeit im Bundesbedarfsplangesetz. Mit der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes Ende 2015 wurde das Projekt in seiner Notwendigkeit bestätigt, zugleich wurden die Netzverknüpfungspunkte verändert. Die Verbindung führt nun von Wolmirstedt nahe Magdeburg in Sachsen-Anhalt nach Isar bei Landshut in Bayern. Zuvor waren es Lauchstädt in Sachsen-Anhalt und Meitingen in Bayern.

Auslöser zur Änderung der Anfangs- und Endpunkte war die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahre 2014. Durch die neuen Förderbedingungen wird unter anderem ein regional veränderter Zubau an Windkraftkapazität erwartet.

Mit der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes wurde zugleich die Erdverkabelung für Gleichstromvorhaben auf Höchstspannungsebene zum Regelfall. Freileitungsteilabschnitte sind nur noch in eng definierten Ausnahmen möglich.

Stand der Korridor- und Trassenfindung

Die Planungen für den SuedOstLink als Erdkabelvorhaben haben 2016 begonnen. Zwischen Wolmirstedt und Isar wurde in einem ersten Schritt ein Trassenkorridornetz ermittelt. Dieses Korridornetz war Grundlage für die Anfang 2017 gestartete Bundesfachplanung. In ihren Entscheidungen zur Bundesfachplanung hat die Bundesnetzagentur bis Anfang April 2020 einen durchgehenden Trassenkorridor für die weitere Planung festgelegt.

Der durch die Bundesnetzagentur festgelegte Korridor des SuedOstLinks beginnt bei Wolmirstedt, führt westlich um Magdeburg nach Süden und folgt ab Nienburg für rund 60 Kilometer der Autobahn A14. Östlich von Halle verlässt der Korridor die A14 nach Süden und folgt ab Bad Dürrenberg für rund 40 Kilometer der A9. Nördlich von Eisenberg verlässt der Korridor die Autobahnbündelung und verläuft westlich von Gera nach Süden durch das thüringische und sächsische Vogtland. Bei Gefell erreicht der Korridor den Freistaat Bayern.

In diesem Korridor hat 50Hertz in seinen Anträgen auf Planfeststellungsverfahren eine Vorschlagstrasse und stellenweise Alternativen ermittelt. Die genauen Verläufe und die Ausarbeitung sind Gegenstand der laufenden Verfahren.

Im Rahmen der Bundesfachplanung hatten eine Reihe von Kommunen Anträge gestellt, nach denen für ihr Gebiet der Bau des SuedOstLinks als Freileitung geprüft werden sollte. Aus den zwischenzeitlich rund sieben Teilabschnitten sind aktuell noch zwei Teilabschnitte in der Prüfung. Diese reichen im Landkreis Börde von Wolmirstedt bis Magdeburg-Olvenstedt und im Salzlandkreis von Welsleben bis Förderstedt.

Stand des Genehmigungsverfahrens für die Leitung

Die einzelnen Schritte des Planungs- und Genehmigungsverfahrens sind im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) geregelt. Der Prozess gliedert sich dabei in zwei Teile: die Bundesfachplanung und die Planfeststellung. Beide Verfahren führt die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn. Am Ende der Bundesfachplanung legt die Behörde einen durchgehenden 1.000 Meter breiten Trassenkorridor für die weitere Planung fest. Das daran anschließende Planfeststellungsverfahren definiert u.a. den genauen Leitungsverlauf, die sogenannte Trasse, im festgelegten Korridor.

Die Bundesfachplanung ist für den SuedOstLink zwischenzeitlich abgeschlossen. Aktuell befindet sich das Vorhaben im Planfeststellungsverfahren. Aus praktischen Gründen ist das Vorhaben für die Genehmigung in einzelne Abschnitte unterteilt. 50Hertz ist verantwortlich für die Abschnitte A1 (Wolmirstedt bis Könnern), A2 (Könnern bis Eisenberg) und B (Eisenberg bis Landesgrenze Thüringen/Bayern). Projektpartner TenneT ist zuständig für den bayerischen Teil mit weiteren Abschnitten.

 Ende Dezember 2019 hat 50Hertz für den Abschnitt B den Antrag auf Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens (vgl. § 19 NABEG) bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Anträge für die Abschnitte A2 und A1 folgten Ende April 2020 und Mitte Mai 2020.

Ein Überblick über den Stand der Verfahren für die einzelnen Abschnitte des SuedOstLinks findet sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Antragsunterlagen für die Leitung einsehen
  • Antrag auf Planfeststellungsverfahren nach § 19 NABEG (Abschnitt A1)
  • Antrag auf Planfeststellungsverfahren nach § 19 NABEG (Abschnitt A2)
  • Antrag auf Planfeststellungsverfahren nach § 19 NABEG (Abschnitt B)
Genehmigungsverfahren für den Stromrichter (Konverter)

Für den Standort des Stromrichters (Konverters) am Umspannwerk Wolmirstedt wurde im Rahmen der Korridorentscheidung der Bundesnetzagentur die voraussichtliche Realisierbarkeit festgestellt. Die Abschichtung der alternativen Konverterstandorte wurde durch die BNetzA bestätigt. Der weiteren Planung liegt daher der Standort Wolmirstedt zugrunde.

Die Genehmigung für den Stromrichter (Konverter) wird unabhängig vom Genehmigungsverfahren für die Leitungsverbindung eingeholt. Der Stromrichter soll im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt werden, darin u.a. Lärmgutachten, EMF-Gutachten und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Zuständig ist hierbei der Landkreis Börde. Das Genehmigungsverfahren soll 2021 beginnen.

Öffentlichkeitsbeteiligung für das Vorhaben

Im Planungs- und Genehmigungsverfahren sind per Gesetz bereits weitreichende Maßnahmen zur Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgegeben. Doch auch darüber hinaus bezieht 50Hertz abseits des formellen Verfahrens Verwaltungen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger in die Planungen ein.

Noch bevor 50Hertz die Anträge auf Bundesfachplanung abgegeben hatte, diskutierte das Projektteam im Herbst 2016 die Planungen, sammelte mehr als 600 Hinweise ein und überarbeitete daraufhin das Korridornetz. Seitdem war 50Hertz fünf weitere Male mit Infomärkten und dem DialogMobil in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, um mit den Menschen vor Ort den jeweiligen Planungsfortschritt des SuedOstLinks zu diskutieren.

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • PLANUNGEN IM ABSCHNITT A1
  • PLANUNGEN IM ABSCHNITT A2
  • PLANUNGEN IM ABSCHNITT B
  • PLANUNGEN ZUM STROMRICHTER (KONVERTER)
  • ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
STELLEN SIE UNS PERSÖNLICH IHRE FRAGEN

Bürgertelefon

0800-58952472
Montag bis Freitag in der Zeit von 8-20 Uhr
Für Sie kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz

Welche Bezeichnungen existieren für das Projekt?

In der von der Bundesnetzagentur bestätigten Fassung des „Netzentwicklungsplans Strom 2019-2030“ ist das Projekt als „DC5: HGÜ-Verbindung Wolmirstedt – Isar“ zu finden. In dem im Dezember 2015 novellierten Bundesbedarfsplangesetz wird das Projekt als „Vorhaben Nr. 5, Höchstspannungsleitung Wolmirstedt-Isar, Gleichstrom“ geführt. 50Hertz führte das Projekt bis April 2016 als Gleichstrompassage Süd-Ost/Süd-Ost-Passage. Aktueller Projekttitel ist "SuedOstLink".

Weiterführende Links

Bundesbedarfsplangesetz

Netzausbaubeschleunigungsgesetz

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §§11-12)

Szenario- und Netzplanung bei der Bundesnetzagentur

Netzentwicklungsplan Strom der Übertragungsnetzbetreiber

Leitungsvorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz

Die alleinige Verantwortung für diese Veröffentlichung liegt beim Autor. Die Europäische Union haftet nicht für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.

Weitere Informationen zu 50Hertz-Projekten mit europaweiter Bedeutung finden Sie hier:

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