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Netzanschluss

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50Hertz hat ein ambitioniertes Ziel: Bis 2032 wollen wir den Stromverbrauch in unserem Netzgebiet rein rechnerisch zu 100% aus Erneuerbaren Energien decken. Das ist für alle Stromverbraucher wie Rechenzentren, Chemie-, Metall-, Papier- und Glasindustrie oder Automobilwerke wichtig, die ihre Prozesse und Produktion zügig dekarbonisieren möchten und dafür verlässlich Strom aus Erneuerbaren Energien benötigen. Und damit ausreichend Strom aus Erneuerbaren Energien zu jedem Zeitpunkt verfügbar ist, unterstützen wir Vorhabenträger großer PV- und Windparks sowie großer Batteriespeicher dabei, sich an unser Netz anzuschließen.

Egal, ob Erzeuger oder Verbraucher - machen Sie sich ein erstes Bild rund um den Netzanschluss bei 50Hertz

Erfahren Sie das Wichtigste rund um Grünen Strom im 50Hertz-Netz.

Es ist es uns wichtig, den Netzanschluss für Ihr Vorhaben so schnell wie möglich zu planen und umzusetzen. Dafür stellen wir Ihnen als Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung oder beim Ausbau der Erneuerbaren Energien alle notwendigen Informationen rund um den Netzanschluss bei 50Hertz zur Verfügung: Welche Schritte sind zu gehen? Was muss ich als Verbraucher, Speicher oder Erzeuger an Informationen mitbringen, wenn ich mich an das 50Hertz-Netz anschließen möchte? Welche technischen Voraussetzungen sind zu berücksichtigen? Wo ist es grundsätzlich möglich, sich an das 50Hertz-Netz anzuschließen? Außerdem stellen wir wichtige Dokumente, etwa Musterverträge und technische Anschlusskonzepte zur Verfügung. Wir bei 50Hertz wollen Partner für Sie sein!

Netzanschlussverfahren

Neues Verfahren für Netzanschlussanträge: Das Reifegradverfahren startet zum 1. April 2026

Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW führen ab dem 1. April 2026 ein neues Verfahren für Netzanschlussanträge ein. Künftig werden Anträge auf einen Anschluss an das Übertragungsnetz – beispielsweise für Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher – nach transparenten, diskriminierungsfreien Kriterien bewertet und im Falle der Überzeichnung verfügbarer Kapazitäten auf Basis nachgewiesener Reifegrade der Projekte priorisiert.

Mit dem sogenannten „Reifegradverfahren“ wird das bisherige Windhundprinzip abgelöst, bei dem die Anträge allein nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs bearbeitet wurden. Ziel ist eine effizientere und sachgerechte Vergabe der verfügbaren Netzanschlüsse. 
Bereits erteilte Anschlusszusagen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Für laufende Anträge bitten wir Sie, diese entsprechend den neuen Vorgaben zu überarbeiten und zum festgelegten Stichtag einzureichen. 

Die ausführliche Verfahrensbeschreibung zum Reifegradverfahren finden Sie hier.

Erzeugungsanlagen mit einer Kapazität >100MW werden nach der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) bearbeitet. Für Onshore Anlagen der Erneuerbaren Energienerzeugung findet das Anschlussverfahren nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) Anwendung.

Einen schematischen Überblick über die Dauer eines Netzanschlussvorhabens erhalten Sie hier

Informationsangebote zum Netzanschluss

Unsere interaktive Karte hilft Ihnen bei der Suche nach einem Netzanschlusspunkt

Wir schaffen mehr Transparenz für alle, die den Ausbau der Erneuerbaren voranbringen oder Grünen Strom nachfragen für Ihr Vorhaben. 

Unsere interaktive Karte zeigt Ihnen, an welchen Standorten nach derzeitiger Einschätzung kein Netzanschluss möglich ist, da kein Schaltfeld verfügbar ist. Sie erfahren außerdem, wo ein Netzanschluss möglich wäre, sofern ein Schaltfeld errichtet werden kann.

Karte im neuen Tab öffnen
Karte nicht konfiguriert.

Wichtige Hinweise

Bei den angegebenen Werten der verfügbaren Anschlussleistung handelt es sich um Maximalwerte - die genaue Kapazität kann erst ermittelt werden, wenn die genaue Zusammensetzung aller Anschlussnehmer und ihre Verortung bekannt ist.

Die auf der Netzkarte dargestellten Netzanschlusspunkte basieren auf der zum 31.03.2026 bestmöglichen Einschätzung und Kenntnislage von 50Hertz. Sie stellen eine unverbindliche Darstellung der Anschlussperspektive dar. Alle Angaben sind nur informatorisch und unterliegen fortlaufend Veränderungen. Aus der Veröffentlichung der Netzkarten kann kein Anspruch auf einen Netzanschluss abgeleitet werden.

50Hertz weist darauf hin, dass Netzanschlussvorhaben auf Flächen in unmittelbarer Nähe zu Umspannwerken im Einzelfall zu Konflikten mit geplanten Maßnahmen der Umspannwerke führen können. Für Petenten, die Flächen in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Umspannwerken für ihre Netzanschlussvorhaben sichern möchten, wird eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit 50Hertz empfohlen, um mögliche Konflikte mit geplanten Netzausbauvorhaben frühzeitig zu identifizieren und abzustimmen. 50Hertz steht für entsprechende Rückfragen zur Verfügung.

Nutzen Sie für Anfragen gerne unser Online-Formular

Wir möchten Sie bitten, uns einige Fragen rund um Ihr Vorhaben zu beantworten, so dass eine unverbindliche Netzanschlussprüfung anhand der Anschlusssituation vor Ort durch unsere Mitarbeitenden erfolgen kann. 

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  • Um Sie bestmöglich darin unterstützen zu können, wie ein Anschluss an unser Stromnetz für Sie umgesetzt werden kann, benötigen wir einige Informationen von Ihnen.

  • Was für einen Anschluss planen Sie?

  • Allgemeine Angaben zum Projekt

  • Projektstatus

  • Projektstandort

  • Geokoordinaten

  • Filename
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    Process
    Status
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    • Anschlussleistung und geplante Inbetriebnahme

    • Erstausbau

    • Endausbau

    • Bei Übereinstimmung mit dem Erstausbau können Sie die Angaben zum Endausbau leer lassen.

    • Angaben zum Kontakt

    • Kontaktdaten







    • Kooperation mit anderen Netzanschlussnehmenden

    • Sollte Ihr Projekt in der Region eines weiteren Interessenten liegen, besteht die Möglichkeit einen Kontakt für eine Anschlussbündelung herzustellen. Dadurch können Synergien genutzt, Kosten reduziert und die Anschlussumsetzung beschleunigt werden.

      Hierfür werden folgende Informationen von uns (erst nach Einverständnis aller Beteiligten) für eine Kontaktaufnahme verarbeitet:

      - Kontaktdaten (Name und E-Mail des/der Ansprechpartner:in, Firmenname)
      - Anlagentyp
      - Anschlussleistung

    • Weitere Anmerkungen

    • Filename
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      • Datenschutzhinweise

      • Über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten habe ich mich in der Datenschutzinformation informiert. 

        Ich willige ebenfalls ein, dass ich zu meinem Anliegen (z. B. Bestätigungsmail oder weitere Kontaktaufnahmen) per E-Mail informiert werden darf.

      Netzanschlussantrag

      Ihren Netzanschlussantrag richten Sie bitte an das Postfach netzanschluss-anfragen-antraege@50hertz.com.

      Technische Anschlussbedingungen und -konzepte von 50Hertz

      Mit dem Netzanschluss gehen eine Reihe an technischen Anforderungen einher, die wir hier an dieser Stelle veröffentlichen.

      Technische Anschlussbedingungen von 50Hertz

      VDE AR N 4130 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Höchstspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Höchstspannung)“
      Die vom VDE|FNN erstellte Anwendungsregel VDE AR N 4130 stellt die nationale Umsetzung der Anforderungen an Erzeugungsanlagen des Typ D aus der Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur „Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger“ (NC RfG) und die Anforderungen an Verbrauchsanlagen aus der Verordnung (EU) 2016/1388 der Kommission vom 17. August 2016 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss (NC DCC) dar.

      Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 50Hertz Teil A spezifizieren die Anforderungen der VDE AR N 4130 für Anschlusskunden bei 50Hertz.
      Gemäß § 19 Abs. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 (EnWG) sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, „… unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen und der allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach Absatz 4 für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.“In Wahrnehmung dieser Pflichten veröffentlicht 50Hertz das vorliegende Dokument „Technische Anschlussbedingungen der 50Hertz Transmission GmbH (TAB 50Hertz Teil A)“. Der vorliegende Teil A ersetzt gemeinsam mit den anderen Teilen der TAB 50Hertz die „Netzanschluss und Netzzugangsregeln“ vom Mai 2008.Unsere „Technische Anschlussbedingungen der 50Hertz Transmission GmbH (TAB 50Hertz Teil A)“ gelten sowohl für Netzanschlusskunden, die ihre technischen Anlagen erstmals an das Netz von 50Hertz anschließen, als auch für diejenigen, die ihre bereits angeschlossenen Anlagen ändern. Die Kriterien für eine wesentliche Änderung sind in der TAB 50Hertz Teil A dargestellt.

      Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle TAB derzeit überarbeitet wird.

      Technische Anschlussbedingungen der 50Hertz Transmission GmbH (Gültig ab 01.11.2024)

      Technische Anschlussbedingungen der 50Hertz Transmission GmbH (Gültig bis 31.10.2024)

      Die Positionspapiere der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber legen die zusätzlichen technischen Anforderungen für den Anschluss von Elektrolyseuren und Batteriespeichern fest.

      TABs Elektrolyse

      TABs Batterien

      Offshore-Netzanschlussregel

      Hier finden Sie die Netzanschlussregeln für Erzeugungsanlagen die über Drehstromverbindungen an das 50Hertz-Offshore-Netz verbunden sind, welches über eine Gleichstromverbindung an das kontinentaleuropäische Synchrongebiet angeschlossen ist. Sie werden auch als Erzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung bezeichnet. In diesem Dokument werden die technischen und organisatorischen Anforderungen beschrieben, die für den Aufbau und Betrieb eines seeseitigen Netzanschlusses an das Netz des Übertragungsnetzbetreibers zu erfüllen sind. Weiterhin sind relevante Merkmale und Kenndaten zum Offshore-Netz, Grid-Code-Anforderungen und Schnittstellen in dem Offshore-Netzanschlussregel zur Verfügung gestellt.

      Offshore Netzanschlussregeln

      Anhänge Studien und Modellanforderungen (gültig ab dem 01.08.2025) 

      Anhang Simulationsmodelle und Studien

      Technische AIS-Netzanschlusskonzepte onshore von 50Hertz

      Hier finden Sie unsere standardisierten Anschlusskonzepte

      • für Erzeuger
      • für Verbraucher (z.B. Elektrolyseure)
      • für Verbraucher mit hohen Verfügbarkeitsanforderungen (z.B. Rechenzentren)
      • für Stromspeicher

      Hier finden Sie unsere Anforderungen

      • an Wandler
      • an die Sekundärtechnik
      Hinweise zur Planung im Nahbereich von UWs

      Bei der Planung Ihrer Anlage sind folgende Hinweise zu berücksichtigen.

      Informationen und Unterlagen zu den Netzanschlussverfahren

      Der Anschluss unserer Geschäftspartner und Kunden an das 50Hertz-Netz wird durch einen Vertrag geregelt. Diesen und weitere Unterlagen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

      Der Netzanschlussvertrag regelt die Anbindung der elektrischen Anlagen des Kunden, egal ob Erzeuger oder Verbraucher, an das Übertragungsnetz von 50Hertz. Die damit einhergehenden Rechte und Pflichten umfassen insbesondere Regelungen hinsichtlich der Betriebssicherheit und des Zustandes der Anlagen, Zugang zu den Anlagen und Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

      Erzeugungsanlagen gemäß KraftNAV

      Unterlagen der Antragseinreichung

      • Antragsformular (VDE AR-N 4130; E1 und E6) 
      • Zeitplan
      • Lageplan (als KML-Datei)

      Vertragsmuster

      Die Musterverträge finden Sie hier

      Erzeugungsanlagen gemäß EEG

      Unterlagen der Antragseinreichung

      • Antragsformular (VDE AR-N 4130; E1 und E6) 
      • Zeitplan
      • Lageplan (als KML-Datei)

      Vertragsmuster

      Die Musterverträge finden Sie hier

      Verbraucher und Speicher im Reifegradverfahren

      Um die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten sachgerechter und effizienter zu gestalten, führen die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW zum 1. April 2026 ein neues Verfahren für die Vergabe von Netzanschlüssen ein.

      -Eine unverbindliche Orientierungshilfe zu den Anschlussmöglichkeiten an Bestandsumspannwerken finden Sie auf unserer interaktiven Karte (auf dieser Seite etwas weiter oben).

      -Bitte beachten Sie, dass aufgrund bereits unterbreiteter Reservierungsangebote für Dritte neue Projektstarts bei 50Hertz voraussichtlich erst ab 2029 möglich sind.

      -Die Verfahrensbeschreibung des Reifegradverfahrens finden Sie hier.

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