Für das Neubauvorhaben Umspannwerk (UW) Beetzsee Nord erfolgte ein intensives Suchraumverfahren, um einen geeigneten Standort zu finden. Dabei wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt, u.a. planerische Restriktionen wie die netztechnische Anbindung, also der Anschluss ans Leitungsnetz. Aber auch natur- und umweltschutzfachliche Belange sowie Siedlungsabstände galt es zu untersuchen und zu betrachten. Dabei hat der jetzt gewählte Standort die besten Voraussetzungen aufgewiesen, verbunden mit den geringsten Auswirkungen auf das Umfeld.
Umspannwerke werden in der Regel von einem Übertragungs- (ÜNB) und einem Verteilnetzbetreiber (VNB) betrieben. In diesem Fall vom ÜNB 50Hertz gemeinsam mit dem VNB E.DIS. Für das gemeinsame Vorhaben, das neben der Schaltanlage auch die Anbindung an das jeweilige Leitungsnetz, die sogenannte Einschleifung umfasst, wurde bei der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg erfragt, ob die Pflicht zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) besteht. Das heißt, es wird geprüft, ob das geplante Vorhaben mit den Zielen der Landesraumordnung im Einklang steht. Für das UW Beetzsee Nord, inkl. aller Bestandteile, gab es keine entgegenstehenden landesplanerischen Belange wie Straßenbau oder Ausweisung von Schutzgebieten, sodass ein Raumordnungsverzicht erteilt wurde.
Für Umspannwerke, mit ihren verschiedenen Bestandteilen, treffen gleich mehrere rechtliche Vorgaben zu. Deshalb gilt es, die einzelnen Bestandteile in verschiedenen Genehmigungsverfahren zu beantragen.
Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Für den Neubau des Umspannwerkes Beetzsee Nord muss gesetzlich keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Somit läuft das Verfahren nach BImSchG ohne formale Öffentlichkeitsbeteiligung. 50Hertz wird dennoch eine nicht-förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen (weitere Informationen finden Sie hier). Die Dauer des Verfahrens beträgt voraussichtlich etwa sechs Monate.
Genehmigungsverfahren der Einschleifung nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG)
Für die erforderliche, sogenannte Einschleifung entscheidet das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) auf Planfeststellung. Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet eine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit sowie eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung und nimmt bis zu 12 Monate Zeit in Anspruch.
Beide Vorhabenträger, 50Hertz und E.DIS , haben sich dazu entschieden, anstatt einer Vorprüfung direkt eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und neben der Einschleifung auch alle anderen Bestandteile des Umspannwerks zu betrachten. Dabei werden unter anderem mögliche Auswirkungen auf alle sogenannten Schutzgüter wie Mensch, Natur oder Boden, untersucht. Dieses Vorgehen ermöglicht es beiden Vorhabenträgern umfassend und sorgsam mit den Voraussetzungen dieses Standortes umzugehen und die Besonderheiten, etwa den Vogelschutz, zu berücksichtigen. Die Ergebnisse dieser freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung fließen in das Planfeststellungsverfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ein und werden so berücksichtigt.
Ist die Genehmigung erteilt, beginnt die Phase der Umsetzung, des Baus.
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