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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Umspannwerk Beetzsee Nord

Umspannwerk Beetzsee Nord

Die weiter fortschreitende Energiewende und die damit einhergehende Erzeugung Erneuerbarer Energien machen den Um- und Ausbau des Übertragungsnetzes notwendig. Dazu gehören auch Umspannwerke, sogenannte Netzverknüpfungspunkte, die der Verbindung unterschiedlicher Spannungsebenen dienen. In der Gemeinde Beetzseeheide plant 50Hertz gemeinsam mit dem regionalen Verteilnetzbetreiber E.DIS ein neues Umspannwerk. Der Standort des neuen Umspannwerks (UW) Beetzsee Nord liegt knapp zwei Kilometer nordwestlich vom Ortsteil Gortz und zweieinhalb Kilometer nördlich von Ketzür, beides Ortsteile der Gemeinde Beetzseeheide im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Mit dem UW Beetzsee Nord entsteht ein weiterer Einspeisepunkt für die bestehende 380-Kilovolt-Freileitung Wolmirstedt-Teufelsbruch/Berlin-Wustermark von 50Hertz und die Anbindung an das Verteilnetz der E.DIS. Das UW ermöglicht die Einspeisung volatiler Wind- und Sonnenenergie aus der Region und vermeidet damit Überlastungen im Übertragungs- und Verteilnetz. Ab 2024 ist der Betrieb des Umspannwerks Beetzsee Nord geplant.

Mehr zum Projekt und dem aktuellen Planungsstand finden Sie im Abschnitt Status.

Aktuelle Meldung

Dirk Manthey
ANSPRECHPARTNER

Dr. Dirk Manthey

Leiter Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-3419
  • E-Mail:
    dirk.manthey@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Das Umspannwerk Beetzsee Nord ist im Gegensatz zu Leitungstrassen eine sogenannte Punktmaßnahme. Ohne Umspannwerke (UW) ist die Aufnahme und Übertragung von Strom im Netz nicht möglich, da sie für das Umspannen auf die richtige Spannungsebene zum Transport der Energie zuständig sind. Sie werden bei den Szenarioberechnungen für den Netzentwicklungsplan (NEP) einbezogen und den Bedarf an Um-, Aus- oder Neubau von Umspannwerken anzumelden. Wird die Maßnahme nach Prüfung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt, beginnt die Genehmigungsphase für den Vorhabenträger – in diesem Fall 50Hertz für den Bereich der Höchstspannungsebene von 220 und 380 Kilovolt (kV). Umspannwerke werden in der Regel nicht allein durch den ÜNB betrieben sondern auch von dem regional zuständigen Verteilnetzbetreiber für die Spannungsebene von 110 kV – hier E.DIS.

Die BNetzA hat erstmalig mit dem Netzentwicklungsplan 2015 (2024) den Bedarf für das Umspannwerk Beetzsee Nord bestätigt. Denn durch den aktuellen und zu erwartenden Zubau von Erneuerbarer-Energie-Anlagen im Verteilnetz innerhalb der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz muss die Punktmaßnahme zwischen dem Transport- und Verteilnetz angepasst werden.
Die Bestätigung des Bedarfs erfolgt nach Prüfung der Szenarien, die im Netzentwicklungsplan (NEP) identifiziert und im Bundesbedarfsplan durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt werden. Alle drei Schritte werden öffentlich konsultiert und die Stellungnahmen berücksichtigt.

Gemeinsames Vorhaben von 50Hertz und E.DIS

Das gemeinsame Vorhaben von 50Hertz und E.DIS besteht aus mehreren Teilvorhaben:

  1. Umspannwerk
    Im künftigen Umspannwerk Beetzsee Nord wird der Strom durch den Verteilnetzbetreiber E.DIS mit einer Spannung von 110 Kilovolt (kV) eingespeist und  auf 380 kV umgespannt. So kann er über das  Übertragungsnetz von 50Hertz weiter zu den Verbrauchszentren in Deutschland transportieren werden. 50Hertz ist für den 380-kV-Anlagenteil, E.DIS für den 110-kV-Anlagenteil verantwortlich. Das Umspannwerk wird auf einer rund elf Hektar großen Fläche etwa zwei Kilometer nordwestlich von  Gortz und zweieinhalb Kilometer nördlich von Ketzür im Landkreis Potsdam-Mittelmark errichtet. Nach erteilter Genehmigung sind rund zwei Jahre für den Bau geplant.
  2. Zuwegung zum Umspannwerk (50Hertz/E.DIS)
    Um den Bau und Betrieb des neuen Umspannwerks zu ermöglichen ist eine Zuwegung von dem Umspannwerk bis zur Anbindung an die Landesstraße 911 geplant.
    Für die Zuwegung sind 50Hertz und E.DIS gemeinsam verantwortlich. Die Zuwegung bleibt auch nach dem Ende des Baus erhalten um den Zugang zum Umspannwerk zu gewährleisten. Mögliche Baustraßen werden nach Abschluss des Projekts zurückgebaut und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.
  3. Einschleifung der 380-kV-Freileitung (50Hertz)
    Die 380-kV-Freileitung Wolmirstedt-Teufelsbruch/Berlin-Wustermark wird durch eine sogenannte Einschleifung an das Umspannwerk angebunden - sie verknüpft Umspannwerk und Leitung miteinander. Wie ein Abzweig bei einer Autobahn werden Maste zwischen UW und Leitung gebaut. Dabei werden die neuen Masten die Höhe der heute Bestehenden von etwa 50 Metern nicht überschreiten.
  4. Anbindung des 110-Kilovolt-Netz (E.DIS)
    Für die Anbindung des 110-Kilovolt (kV)- Netzes sorgt der Verteilnetzbetreiber E.DIS. Geplant ist, die 110kV-Leitung von Premnitz nach Rathenow direkt als Erdkabel in das UW Beetzsee zu führen. Derzeit verzweigt sich diese Leitung mit jener 110kV-Leitung von Kirchmöser nach Wustermark.
Genehmigung

Für das Neubauvorhaben Umspannwerk (UW) Beetzsee Nord erfolgte ein intensives Suchraumverfahren, um einen geeigneten Standort zu finden. Dabei wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt, u.a. planerische Restriktionen wie die netztechnische Anbindung, also der Anschluss ans Leitungsnetz. Aber auch natur- und umweltschutzfachliche Belange sowie Siedlungsabstände galt es zu untersuchen und zu betrachten. Dabei hat der jetzt gewählte Standort die besten Voraussetzungen aufgewiesen, verbunden mit den geringsten Auswirkungen auf das Umfeld.

Umspannwerke werden in der Regel von einem Übertragungs- (ÜNB) und einem Verteilnetzbetreiber (VNB) betrieben. In diesem Fall vom ÜNB 50Hertz gemeinsam mit dem VNB E.DIS. Für das gemeinsame Vorhaben, das neben der Schaltanlage auch die Anbindung an das jeweilige Leitungsnetz, die sogenannte Einschleifung umfasst, wurde bei der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg erfragt, ob die Pflicht zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) besteht. Das heißt, es wird geprüft, ob das geplante Vorhaben mit den Zielen der Landesraumordnung im Einklang steht. Für das UW Beetzsee Nord, inkl. aller Bestandteile, gab es keine entgegenstehenden landesplanerischen Belange wie Straßenbau oder Ausweisung von Schutzgebieten, sodass ein Raumordnungsverzicht erteilt wurde.

Für Umspannwerke, mit ihren verschiedenen Bestandteilen, treffen gleich mehrere   rechtliche Vorgaben zu. Deshalb gilt es, die einzelnen Bestandteile in verschiedenen Genehmigungsverfahren zu beantragen.

Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
Für den Neubau des Umspannwerkes Beetzsee Nord muss gesetzlich keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Somit läuft das Verfahren nach BImSchG ohne formale Öffentlichkeitsbeteiligung. 50Hertz wird dennoch eine nicht-förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen (weitere Informationen finden Sie hier). Die Dauer des Verfahrens beträgt voraussichtlich etwa sechs Monate.

Genehmigungsverfahren der Einschleifung nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG)
Für die erforderliche, sogenannte Einschleifung entscheidet das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) auf Planfeststellung. Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet eine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit sowie eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung und nimmt bis zu 12 Monate Zeit in Anspruch.

Beide Vorhabenträger, 50Hertz und E.DIS , haben sich dazu entschieden, anstatt einer Vorprüfung direkt eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und neben der Einschleifung auch alle anderen Bestandteile des Umspannwerks zu betrachten. Dabei werden unter anderem mögliche Auswirkungen auf alle sogenannten Schutzgüter wie Mensch, Natur oder Boden, untersucht. Dieses Vorgehen ermöglicht es beiden Vorhabenträgern umfassend und sorgsam mit den Voraussetzungen dieses Standortes umzugehen und die Besonderheiten, etwa den Vogelschutz, zu berücksichtigen. Die Ergebnisse dieser freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung fließen in das Planfeststellungsverfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ein und werden so berücksichtigt.  

Ist die Genehmigung erteilt, beginnt die Phase der Umsetzung, des Baus.

 Aktuelles erfahren Sie über unseren anlassbezogenen Newsletter.

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

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