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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Mecklar – Vieselbach

Netzverstärkung Mecklar – Vieselbach

Schon seit einigen Jahren steht fest, dass die Verstärkung der bestehenden 380-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Mecklar (Hessen) und Vieselbach bei Erfurt (Thüringen) erforderlich ist: Denn aus historischen Gründen verbinden bis heute vergleichsweise wenige Leitungen die Übertragungsnetze auf beiden Seiten der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Gleichzeitig findet die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zunehmend im Norden und Osten statt, während Verbrauchsschwerpunkte im Süden und Südwesten der Republik liegen. Entsprechend treten an den Verknüpfungen vermehrt Engpässe auf – so auch an der Leitung zwischen Mecklar und Vieselbach. Anstelle der bisherigen elektrischen Stromstärke von 2.500 Ampere soll die Drehstromleitung daher zukünftig mit 4.000 Ampere betrieben werden, um die hohe Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz weiterhin zu gewährleisten.

Die Netzverstärkung Mecklar – Vieselbach ist ein Gemeinschaftsprojekt. Von der insgesamt 130 Kilometer langen Leitung sind 87 Kilometer im Besitz von 50Hertz. Für diesen Abschnitt zwischen der Landesgrenze Hessen/Thüringen bei Eisenach und dem Umspannwerk Vieselbach bei Erfurt sind ein Austausch der Leiterseile sowie dafür notwendige bauliche Anpassungen an einem Teil der Masten geplant. Auch die Einschleifung in das Umspannwerk Eisenach wird erneuert, die das örtliche Verteilnetz mit dem Übertragungsnetz verbindet. Auf dieser Website informiert 50Hertz über Projektinhalte für diesen Abschnitt.

Der verbleibende, westliche Abschnitt liegt in der Zuständigkeit des Übertragungsnetzbetreibers TenneT, der dort ebenfalls Maßnahmen für eine Erhöhung der Stromstärke umsetzen wird. Auskünfte über diese Planungen finden Sie hier auf der Projektwebseite der TenneT.

Das Vorhaben ist seit 2013 im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nr. 12 enthalten und wurde seitdem in allen Folgeversionen des Gesetzes bestätigt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur in Bonn.

Eine Einführung in das Vorhaben bietet der Projektflyer. Aktuelle Informationen zum Planungsstand entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Status“ weiter unten auf dieser Seite oder unserem Infoletter.

                               Überblickskarte

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Aktuelle Meldung

ANSPRECHPARTNERIN

Marie Bartels

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-2162
  • E-Mail:
    marie.bartels@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Mindestens alle vier Jahre stimmen Bundestag und Bundesrat über den Bundesbedarfsplan ab, in dem die Maßnahmen für ein stabiles und leistungsfähiges Stromnetz in Deutschland festgelegt werden. Die Netzverstärkung zwischen den Umspannwerken Mecklar und Vieselbach ist als Vorhaben Nr. 12 seit 2013 im Bundesbedarfsplangesetz enthalten und wurde in allen folgenden Versionen bestätigt. Damit sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf rechtswirksam festgelegt.

Grundlage dieser Festlegung ist der regelmäßig erstellte „Netzentwicklungsplan Strom“, der den Ausbaubedarf des deutschen Stromnetzes in den kommenden Jahren darstellt. Diese Planungen werden von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern – also auch 50Hertz – gemeinsam erarbeitet, in einem strukturierten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und schließlich von der Bundesnetzagentur bestätigt.

Im Netzentwicklungsplan Strom 2030 (Version 2019) wird das Projekt Netzverstärkung Mecklar-Vieselbach als Projekt P37 geführt und wie folgt begründet:

„In sämtlichen Szenarien für das Jahr 2030 kommt es zu einem deutlichen Überschuss an Energie in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Dies liegt sowohl am Ausbau Erneuerbarer Energien, als auch daran, dass bestehende Braunkohle-Kraftwerke aufgrund geringer Kosten für Brennstoff und CO2-Emissionszertifikate häufig am Markt teilnehmen. Im Gegensatz dazu sind andere Bundesländer, wie z. B. Baden-Württemberg und Bayern von Erzeugungsdefiziten geprägt und importieren Strom. Der wesentliche Grund dafür ist der Ausstieg aus der Kernenergie.

Historisch bedingt sind die Neuen Bundesländer netztechnisch nicht ausreichend mit den Alten Bundesländern verbunden, was einen weiteren Ausbau der Netzinfrastruktur zwischen den beiden Gebieten notwendig macht.

Eine der wesentlichen Maßnahmen zum sinnvollen Umgang mit der beschriebenen Situation ist das Projekt P37, da es im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen in der Region die benötigte Übertragungskapazität für die Hauptflussrichtung von Nordosten/Osten nach Südwesten/Westen (aus der 50Hertz-Regelzone in Richtung der TenneT-Regelzone) sicherstellt.“

Gebündelter Verlauf mit der Südwest-Kuppelleitung bei Obernissa im Landkreis Weimarer Land
Trassenverlauf
 

Die bestehende 380-kV-Freileitung wurde 1994 errichtet. Sie verläuft zwischen den Umspannwerken Mecklar in Hessen und Vieselbach in Thüringen weitgehend in Ost-West-Ausrichtung. Wie die Karte zeigt, wird die Landesgrenze zwischen den beiden Bundesländern dreimal vom Trassenverlauf gekreuzt. Der Übergang zwischen dem Leitungsabschnitt des Übertragungsnetzbetreibers TenneT und dem von 50Hertz liegt am östlichsten der Grenzübergänge bei Eisenach.

Von hier verläuft die Leitung mit ihren 234 Masten durch das Gebiet der Stadt Eisenach, an dessen Umspannwerk sie mit einem System angeschlossen ist, im Wartburgkreis entlang der Autobahn A4 und anschließend durch den Landkreis Gotha. Um den innerstädtischen Bereich Erfurts zu umgehen, beschreibt die Leitung einen südlichen Bogen durch den Ilm-Kreis und den Landkreis Weimarer Land, bevor sie im Umspannwerk Vieselbach in der Stadt Erfurt endet.

Die Leitung wurde mit zwei Systemen und einer Stromstärke von 2.500 Ampere errichtet. Der aktuell verwendete Masttyp ist ein Donaumastgestänge mit einer durchschnittlichen Höhe von 60 Metern. Fast auf ihrer gesamten Länge verläuft die Bestandsleitung neben einer 110-kV-Freileitung der Deutschen Bahn. Auf einem Teilstück nordöstlich von Eisenach wird sie zudem parallel zur Autobahn A4 geführt. Ab Kirchheim im Ilm-Kreis bis zu ihrer Einschleifung in das Umspannwerk Vieselbach steht die Leitung ferner in Bündelung mit der Südwest-Kuppelleitung – ebenfalls eine Freileitung von 50Hertz auf der 380-kV-Höchstspannungsebene.

Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie informiert auf ihrer Seite ebenfalls laufend über den Stand des Verfahrens: www.netzausbau.de/Vorhaben12

Bundesfachplanung

Am 15.03.2021 wurde der Antrag auf Bundesfachplanungsverzicht nach §5a NABEG genehmigt, den 50Hertz im Januar 2021 eingereicht hatte. Die Bundesfachplanung entfällt, weil das Vorhaben nur geringe Änderungen gegenüber der bereits bestehenden Leitung vorsieht. Damit ist der nächste Schritt im Genehmigungsverfahren die Planfeststellung.

Planfeststellung

50Hertz hat den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss am 27. August 2021 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Unterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft und sind seit dem 13. Oktober 2021 auf der Webseite der Behörde und auf dieser 50Hertz-Projektwebseite unter dem Reiter Antragsunterlagen online verfügbar.

Die Bundesnetzagentur hat am 9. November 2021 in Erfurt eine Antragskonferenz durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Hinweise zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen sowie sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen vorgetragen. Auf Grundlage des Antrags und der auf der Antragskonferenz vorgebrachten Informationen hat die Bundesnetzagentur am 28. Januar 2022 einen Untersuchungsrahmen festgelegt. Sie gab damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger nach § 21 NABEG vorzulegen hat. Diese Unterlagen hat der Vorhabenträger anschließend erarbeitet und der Behörde am 31. Juli 2023 übergeben. Seit dem 18. September sind sie online veröffentlicht. Hinweise zu den Planungen nimmt die Bundesnetzagentur bis zum 17. November 2023 entgegen. Hinweise zum Beteiligungsverfahren finden Sie auf der Seite der verfahrensführenden Behörde.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Es ist etablierte Praxis bei 50Hertz, nicht nur über Planungsstände zu informieren, sondern die Beteiligten möglichst frühzeitig in das Verfahren einzubinden. Der Dialog mit politischen Vertreter*innen, Fachverwaltungen und Anwohner*innen aus der Projektregion trägt dazu bei, bessere Planungen vorzulegen und in Konfliktsituationen tragfähige Lösungen zu finden.

Bereits vor der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens hat 50Hertz in verschiedenen Veranstaltungen Hinweise der der lokalen Verwaltungen und Fachbehörden sowie Anlieger*innen gesammelt. Sofern dies planerisch möglich war, wurden die Hinweise bei der Erstellung der Unterlagen berücksichtigt. Zu den Dialogveranstaltungen gehörten insbesondere Konferenzen mit den Verwaltungen der sechs berührten Kreise und Städte im Mai 2021 und öffentliche Infoveranstaltung in den Gemeinden vom 6. bis zum 14. Juli 2021. Stopps dieser DialogMobil-Tour fanden in Erfurt-Hochstedt, Obernissa, Elxleben, Erfurt-Molsdorf, Friemar, Ebenheim, Großenlupnitz, Eisenach-Neukirchen und Krauthausen statt. Umweltverbände und Umweltbehörden waren zudem in die Entwicklung der Untersuchungsmethodik und des Kartierkonzepts eingebunden. Auf Länderebene besteht eine Arbeitsgruppe zum regelmäßigen Austausch mit den Thüringer Fachministerien.

Zudem hatte die Öffentlichkeit auf dieser Webseite frühzeitig und laufend Gelegenheit, Einblick in die Planungen zu nehmen. Hinweise wurden telefonisch, per E-Mail oder über eine elektronische Hinweisplattform entgegengenommen.

Antragsunterlagen einsehen

50Hertz hat für den Abschnitt A zwischen Erfurt-Vieselbach und der thüringisch-hessischen Landesgrenze bei Eisenach am 27. August 2021 einen Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss gestellt. Am 28. Januar 2022 erfolgte die Festlegung des Untersuchungsrahmen durch die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde. 50Hertz hat gemäß dieses Untersuchungsrahmen Planfeststellungsunterlagen erarbeitet und am 3. Juli 023 bei der Behörde eingereicht.

Diese Unterlagen können Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben12a einsehen.

Informationen und Materialien

Ausführliche Informationen zum Projektverlauf sowie weitere Materialien stehen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

  • KARTEN
  • FLYER
  • INFOLETTER
AKTUELL UND UMFASSEND INFORMIERT

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