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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/NordOstLink

NordOstLink

Der Ausbau erneuerbarer Energien stellt das Stromnetz vor neue Herausforderungen. Im Norden Deutschlands kann viel Strom durch Windkraft erzeugt werden, der im ganzen Land gebraucht wird. Der NordOstLink ist ein wichtiger Baustein des Übertragungsnetzes, der die Energie je nach aktuellem Bedarf flexibel in die Verbrauchszentren transportiert. Er ist daher wichtig für Versorgungssicherheit und Netzstabilität.

Der NordOstLink führt aus dem Raum Heide in Dithmarschen bis in den Suchraum Klein Rogahn bei Schwerin. Er wird als 525-Kilovolt-Erdkabel umgesetzt. In der westlichen Leitungshälfte werden weitere Leitungen aus Offshorewindparks mitgeführt, sodass der NordOstLink zwischen vier und zwölf Gigawatt transportiert. Er wird von der 50Hertz Transmission GmbH und TenneT TSO GmbH gemeinsam geplant und realisiert, da die Leitung die Netzgebiete der beiden Übertragungsnetzbetreiber verbindet.

Der NordOstLink erstreckt sich über etwa 190 Kilometer. Der aktuelle Planungsstand ist auf dieser Webseite in der Rubrik Karten einsehbar. Im Zuge eines mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahrens wird in den kommenden Jahren der genaue Verlauf der Leitung ermittelt und festgelegt. Der Baubeginn ist im Jahr 2028 vorgesehen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn und Cottbus. Auf Ihrer Webseite informiert die Behörde über das Verfahren.

Der NordOstLink wird mit Gleichstrom betrieben. Diese Technologie eignet sich für den effizienten Transport großer Strommengen über lange Strecken. Um die Energie für nachgelagerte Verteilnetze bis hin zu Haushalten nutzbar zu machen, muss der Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt werden. An den Netzverknüpfungspunkten werden dafür Stromrichteranlagen entstehen. Informationen zum Netzverknüpfungspunkt im Suchraum Klein Rogahn bei Schwerin findet Sie auf unserer Webseite zum Energieknotenpunkt.

Informationen unseres Kooperationspartners zum Projekt und den Anlagen im Suchraum Heide und dem Suchraum Pöschendorf finden Sie auf der Webseite von TenneT.

Unterhalb dieses Textes finden Sie weiterführende Informationen zum Vorhaben und stets den aktuellen Planungsstand. Beachten Sie auch die Ausklapp-Fenster unter dem Titel Status. Den Projektflyer zum Projekt und weitere Broschüren finden Sie hier.

Aktuelle Meldungen

ANSPRECHPARTNERIN

Marie Bartels

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0) 30 5150-2162
  • E-Mail:
    marie.bartels@50hertz.com

Status

Bedarf und gesetzlicher Hintergrund

Mindestens alle vier Jahre stimmen Bundestag und Bundesrat über den Bundesbedarfsplan ab, in dem die Maßnahmen für ein stabiles und leistungsfähiges Stromnetz in Deutschland festgelegt werden. Der NordOstLink ist als Vorhaben 81 seit Juli 2022 im Bundesbedarfsplangesetz enthalten und wurde im Juli 2024 mit einer Gesetzesnovelle erweitert. Damit sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf rechtswirksam festgelegt. Das Gesetz ist hier verfügbar.

Grundlage dieser Festlegung ist der regelmäßig erstellte „Netzentwicklungsplan Strom“, der den Ausbaubedarf des deutschen Stromnetzes in den kommenden Jahren darstellt. Diese Planungen werden von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern – also auch von 50Hertz und TenneT – gemeinsam erarbeitet, in einem strukturierten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und schließlich von der Bundesnetzagentur bestätigt.

Im Netzentwicklungsplan Strom 2035 (Version 2021) wird das Vorhaben mit zwei Gigawatt vom Suchraum Heide zum Suchraum Klein Rogahn als Projekt DC31 geführt und wie folgt begründet:

„Für das Szenario B 2035 zeichnet sich für Schleswig-Holstein eine Zunahme der EE-Leistung on- und offshore auf ca. 22,5 GW im Jahr 2035 ab. In Summe wird für 2035 gegenüber Ende 2019 sogar eine Steigerung an installierter EE-Leistung über alle Energieträger von rund 11 GW auf 22,5 GW erwartet, woraus ein zusätzlicher Erzeugungsüberschuss in der Region resultiert. Der Zubau an erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein führt zu kritischen Engpasssituationen im Übertragungsnetz, welche weitere Netzausbauprojekte in dieser Netzregion dringend notwendig machen.

DC31 verbindet die Stromerzeugung aus Onshore- und Offshore-Windenergie an der Westküste Schleswig-Holsteins sowie aus der Nordsee mit Mecklenburg-Vorpommern – mit dem Ziel die Leistungsflussverteilung im deutschen Übertragungsnetz zu vergleichmäßigen. Der Netzausbau zwischen dem Suchraum Heide (Gemeinden Hemmingstedt/Lieth/Lohe-Rickelshof/Wöhrden) und dem Suchraum Klein Rogahn (Gemeinden Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin) erhöht die Übertragungskapazität in nordöstlicher Richtung und wirkt somit entlastend auf die Nord-Süd-Transportachsen zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen, auf die perspektivisch sehr hochausgelasteten Leitungen im Großraum Hamburg sowie auf die AC-Verbindungen [Wechselstrom, Anm.] zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Die Errichtung von DC31 ist eine wesentliche netztechnische Voraussetzung für die Übertragung der erwarteten Leistungszubauten aus den EE-Quellen insbesondere von Offshore-Windenergieanlagen zu den östlichen Nord-Süd-Transportachsen. Dies ist besonders vonnöten, um die Leistung im deutschen Übertragungsnetz gleichmäßig zu verteilen, um auf diese Weise Engpassmanagementkosten zu reduzieren sowie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Für die Übertragungsaufgabe von DC31 stellt die HGÜ-Technik eine technisch/wirtschaftlich effiziente Lösung dar. Ohne die Errichtung dieser HGÜ-Verbindung bestünden zunehmend weitreichende Netzengpässe innerhalb Schleswig-Holsteins sowie von Schleswig-Holstein in Richtung Süden, die zu Einspeiseeinschränkungen erneuerbarer Energien und einer Erhöhung der Engpassmanagementkosten führen würden.“

Zur Erhöhung der Übertragungskapazität werden zusätzliche zwei Gigawatt als Erdkabel auf gleicher Trasse zwischen dem Suchraum Pöschendorf (Gemeinden Pöschendorf, Hadenfeld, Kaisborstel, Agethorst und Mehlbek) bis zum Suchraum Klein Rogahn geführt. Diese Maßnahme hat der Bundestag Anfang Juli 2024 unter der Vorhabennummer 81a in einer vorzeitigen Aktualisierung des Bundesbedarfsplan bestätigt. Gleichzeitig wurden fünf Offshorenetzanbindungen (Vorhaben 81b-f) gesetzlich verankert und sind damit ebenfalls Bestandteil der Planungen zum NordOstLink. Damit sind abschnittsweise zwischen vier und zwölf Gigawatt Übertragungsleistung gesetzlich bestätigt.

Leitungsverlauf

Der Startpunkt des NordOstLinks ist im Raum Heide. Der Suchraum für den dort entstehenden Netzverknüpfungspunkt umfasst die Gemeinden Hemmingstedt, Lieth, Lohe-Rickelshof und Wöhrden. Von dort führt die Leitung über den Suchraum Pöschendorf aus den Gemeinden Pöschendorf, Hadenfeld, Kaisborstel, Agethorst und Mehlbek in den Suchraum Klein Rogahn, bestehend aus den Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin.

Zwischen diesen Punkten hat die Bundesnetzagentur einen fünf bis zehn Kilometer breiten Präferenzraum ermittelt, innerhalb dessen die Netzbetreiber TenneT und 50Hertz einen groben Trassenvorschlag von mindestens 130 Metern Breite erarbeitet haben. In den kommenden Jahren werden die Netzbetreiber einen detaillierten Leitungsverlauf planen und zur Genehmigung vorschlagen.

In einigen Abschnitten kommen mehrere Alternativen in Betracht, die im Zuge der weiteren Planung näher untersucht werden. Detaillierte Karten des aktuellen Planungsstandes sind hier verfügbar. 

An den Netzverknüpfungspunkten entstehen eigene Anlagen. Der Planungsstand im Suchraum Klein Rogahn ist hier beschrieben.

Informationen zur Anlagenplanung im Suchraum Heide und im Suchraum Pöschendorf stehen auf der Projektwebseite des Projektpartners TenneT.

Bau und Technik

Der NordOstLink ist eine Verbindung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Diese Technik ist besser geeignet, um große Strommengen verlustarm, optimal regelbar und zielgerichtet über große Entfernungen zu übertragen, als es im konventionellen, vermaschten Wechselstromnetz möglich ist.

Der NordOstLink wird für eine Übertragungsleistung von vier bis zwölf Gigawatt geplant. Um zwei Gigawatt zu übertragen, sind drei für eine Spannung von 525 Kilovolt ausgelegte Erdkabel vorgesehen. Eins davon ist ein metallischer Rückleiter, der als Reserve im Schadensfall dient.

Im Standardfall werden die Erdkabel in offener Bauweise entweder in Kunststoffrohren oder direkt in den Boden gelegt. Sogenannte Muffen verbinden die Kabelstücke miteinander. Die Kabel liegen in ausreichender Tiefe, sodass Landwirtschaft weiter möglich bleibt. Lediglich tief reichende, hartwurzelnde Gehölze können direkt über dem Kabelgraben nicht mehr gepflanzt werden. Straßen, Flüsse oder besonders empfindliche Areale können alternativ mit Bohrverfahren geschlossen unterquert werden.

Schematische Darstellung eines Kabelgrabens für vier Gigawatt Übertragungskapazität in offener Bauweise

Am Start- und Endpunkt jeder Verbindung wandeln Stromrichter (Konverter) den Wechselstrom in Gleichstrom um bzw. wieder zurück. Bei Heide und Pöschendorf werden sogenannte Multiterminal-Hubs errichtet, die den NordOstLink mit dem örtlichen Wechselstromnetz verbindet. In der Mitte der Leitung entsteht aus technischen Gründen eine Kabelabschnittsstation. Zusätzlich werden kleinere Monitoringstationen benötigt.

Genehmigungsverfahren

Das Verfahren für länderübergreifende Vorhaben wie den NordOstLink regelt das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (kurz: NABEG). Es lässt sich in zwei Phasen unterscheiden. Die erste Phase ist die Präferenzraumermittlung, die von der Bundesnetzagentur durchgeführt wird. Anschließend durchlaufen die Planungen der Netzbetreiber ein Planfeststellungsverfahren. An dessen Ende entscheidet die Bundesnetzagentur über den detaillierten Leitungsverlauf und der Bau kann beginnen.

Was ist der Präferenzraum?

Der Präferenzraum ist ein fünf bis zehn Kilometer breiter Gebietsstreifen zwischen den beiden Endpunkten der Leitung (auch Netzverknüpfungspunkte genannt), der nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur eine besondere Eignung für die Erdkabelführung aufweist. Der Präferenzraum wird anhand von Geodaten ermittelt und fachplanerisch überprüft. So sollen sensible Bereiche wie bestimmte Naturschutzgebiete und Wohnsiedlungen bereits im ersten Planungsschritt ausgeschlossen werden. Wie die Ermittlung und Festlegung des Präferenzraumes durch die Bundesnetzagentur erfolgt, beschreibt das Factsheet Präferenzraumverfahren oder dieses Video.

Am 16. November 2023 veröffentlichte die BNetzA ihren Entwurf des Präferenzraums für den NordOstLink. Bis Ende Januar 2024 bestand die Möglichkeit, Einwände und Stellungnahmen zum Entwurf direkt an die Behörde zu richten. Nach Prüfung aller Hinweise bestätigte die Bundesnetzagentur Ende Mai 2024 den Präferenzraum im Rahmen des Umweltberichts. Weitere Informationen zum Thema bietet die Webseite der Behörde.

Was geschieht während der Planfeststellung?

Das Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich etwa dreieinhalb Jahre dauern und läuft in folgenden Schritten ab:

§ 19 NABEG

Innerhalb des Präferenzraumkorridors ermitteln die Vorhabenträger 50Hertz und TenneT zunächst einen geeigneten Trassenvorschlag und beschreiben das Vorhaben und ihr methodisches Vorgehen bei der weiteren Projektplanung. Diese Informationen bündeln sie gemeinsam mit einem Vorschlag für den Untersuchungsumfang für die Planfeststellung und legen ihn der Bundesnetzagentur im Rahmen des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG vor. Das Planfeststellungsverfahren beginnt.

§ 20 NABEG

Diesen Antrag prüft die Behörde auf Vollständigkeit, veröffentlicht ihn und lädt anschließend zu Antragskonferenz ein. Die Antragskonferenz nach § 20 NABEG stellt die erste formale Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung dar, in der die Bundesnetzagentur Stellungnahmen von Behörden, Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern entgegennimmt. In diesem Verfahrensschritt steht zunächst der zur Prüfung vorgeschlagene grobe Trassenvorschlag zur Diskussion. Weiterhin wird über die Ausgestaltung der Prüfungen beraten, die TenneT und 50Hertz durchführen und vorlegen werden. Anschließend sichtet die Behörde alle vorliegenden Informationen und erlässt einen Untersuchungsrahmen.

§ 21 NABEG

Auf dieser Grundlage erarbeiten die Netzbetreiber eine metergenaue Detailplanung des Leitungsverlaufs. Dies nimmt etwa zwei Jahre in Anspruch. Den Plan und die Unterlagen nach § 21 NABEG enthalten detaillierte Ausführungen zu allen Aspekten des Vorhabens. Auch sie werden der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die Behörde prüft sie auf Vollständigkeit und veröffentlicht sie.

§ 22 NABEG

Im Zuge des Anhörungsverfahren nach § 22 NABEG haben anschließend Bürgerinnen und Bürger, Politik, Behörden und Verbände die Möglichkeit, sich schriftlich zu den Unterlagen zu äußern. Anschließend führt die Bundesnetzagentur einen Erörterungstermin durch, in dem alle Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert werden.

§ 24 NABEG

Das Genehmigungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Darin legt die Bundesnetzagentur unter Abwägung aller relevanten Belange den genauen Verlauf des NordOstLinks fest. Ziel ist ein technisch und wirtschaftlich sinnvoller Verlauf, der gleichzeitig die Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt so gering wie möglich ausfallen lässt. Der Planfeststellungsbeschluss verschafft den Vorhabenträgern das Baurecht.

Eine Beschreibung des Genehmigungsverfahrens finden Sie in diesem Factsheet zum Planfeststellungsverfahren.

Folgende Schritte dieses Verfahrens sind bisher erfolgt:

  • Am 28. Juni 2024 haben 50Hertz und TenneT den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
  • Die Bundesnetzagentur erklärt Ende Juli die Unterlagen als vollständig. Sie sind online auf der Website der Bundesnetzagentur verfügbar.
  • Die Bundesnetzagentur hat am 27. August 2024 in Schwerin und am 29. August 2024 in Wilster Antragskonferenzen für den NordOstLink durchgeführt.
Antragsunterlagen einsehen

Unter folgendem Link ist der Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG einsehbar:Webseite der Bundesnetzagentur.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Planungs- und Genehmigungsverfahren sieht das Gesetz bereits weitreichende formelle Maßnahmen zur Einbeziehung der Öffentlichkeit vor. Darüber hinaus führen TenneT und 50Hertz bereits vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens eine informelle „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung” durch. Sie bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich zunächst niedrigschwellig über das Vorhaben zu informieren, Fragen zu stellen, die eigene potenzielle Betroffenheit einzuschätzen und sich mit dem anstehenden Genehmigungsverfahren vertraut zu machen. Gleichzeitig erlaubt sie TenneT und 50Hertz, ihre ersten Entwürfe des Leitungsverlaufs zur Diskussion zu stellen und sich Rückmeldungen einzuholen. So findet lokales Wissen aus der Region frühzeitig den Weg in den Planungsprozess und trägt zu guten, verträglichen Planungsergebnissen bei.

Zwischen November 2023 und März 2024 wurden Landesbehörden, Kreise, Ämter, Verbände, politische Mandatsträgerinnen und -träger sowie Anwohnende und die interessierte Öffentlichkeit über das Vorhaben, das Verfahren, die Technik und den ersten Trassenvorschlag informiert. Zu den neun angebotenen Infomärkten kamen insgesamt etwa 800 Bürgerinnen und Bürger. Zahlreiche lokale Hinweise wurden an die Vorhabenträger weitergegeben. Sofern es planerisch möglich war, wurden die Hinweise bei der Erstellung der Unterlagen zu § 19 NABEG berücksichtigt oder für die anstehende Detailplanung dokumentiert.

50Hertz wird auch weiterhin Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger zu den Meilensteinen des Projekts informieren, Entwürfe der Feinplanung frühzeitig zur Diskussion stellen und Hinweise dazu in die Planung einfließen lassen. Dialogangebote werden insbesondere auf dieser Webseite, über örtliche Medien, Aushänge sowie über den Projektnewsletter bekanntgegeben. Letzteren können Sie hier mit wenigen Klicks abonnieren.

Informationen und Materialien

  • KARTEN
  • FLYER / BROSCHÜREN
  • DOKUMENTATION VERANSTALTUNGEN
  • FILME
AKTUELL UND UMFASSEND INFORMIERT

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