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Start/Netz/Netzausbau/Projekte an Land/Vorhaben 51

Vorhaben 51

Das im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ausgewiesene Vorhaben 51 besteht aus zwei Einzel­maßnahmen. Im Abschnitt West zwischen den Umspannwerken Hamburg Nord und Hamburg Ost möchte 50Hertz zur Erhöhung der Über­tragungsleistung die bestehende 380-kV-Freileitung mit Hoch­strom-Leiter­seilen ausrüsten. Im Abschnitt Ost plant 50Hertz vom Umspannwerk Hamburg Ost in östlicher Richtung den Neubau einer zweisystemigen 380-Kilovolt-Freileitung. Diese Freileitung wird in einem ca. 35 Kilometer entfernten Netzverknüpfungspunkt, welcher im Bereich der Ämter Büchen, Breitenfelde und Schwarzenbek-Land (Kreis Herzogtum Lauenburg) ebenfalls neu geplant wird, einbinden.

Im Juli 2022 hat der Gesetzgeber das Vorhaben Nr. 51 im Bundesbedarfsplangesetz beschlossen. Mit dem Vorhaben soll der gewonnene Strom aus Schleswig-Holstein in die Regionen mit hohem Stromverbrauch transportiert werden.

Aktuell bereitet 50Hertz die Antragsunterlagen zur Bundesfachplanung vor, in der mögliche Trassenkorridore für die neue Freileitung ermittelt werden. Im zweiten Quartal 2023 wird 50Hertz diese Korridoralternativen der Öffentlichkeit vorstellen. Auch die Suche nach einem Standort für den neuen Netzverknüpfungspunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg hat begonnen. Die Inbetriebnahme der neuen Freileitung ist bis 2031 geplant.

Die zuständige Genehmigungsbehörde für die 380-kV-Freileitung ist die Bundesnetzagentur mit Sitz in Cottbus.

Mehr zum Projekt und dem aktuellen Planungsstand finden Sie unten im Abschnitt Status.

Aktuelle Meldung

Status

Bedarf und Gesetzlicher Hintergrund

Schleswig-Holstein erzeugt zukünftig etwa dreimal mehr Energie, vor allem aus Windkraft, als in der Region verbraucht wird – so beschreibt es das Szenario B2035 des Netzentwicklungsplans 2035 aus dem Jahr 2021. Das Vorhaben 51 hilft die horizontale Übertragungskapazität zu erhöhen, um die überschüssige Leistung in die Verbrauchszentren zu transportieren.

Im Januar 2022 wurde das Netzausbau-Vorhaben von der Bundesnetzagentur bestätigt und im Juli 2022 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom Gesetzgeber beschlossen.

Suchraum und Korridor

50Hertz plant die Freileitung vom Umspannwerk Hamburg Ost möglichst gradlinig durch die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg zu einem neuen Netzverknüpfungspunkt, dessen Standort in östlicher Richtung im Gebiet der Ämter Büchen, Breitenfelde und Schwarzenbek-Land gesucht wird. Ziel ist, sich so wenig wie möglich Sied­lungen anzunähern und eine Trassenführung mit dem geringsten Eingriff für Natur und Umwelt zu finden. Auch folgt 50Hertz dem Bündelungsgebot: der Korridorverlauf sollte sich an bereits vorhandenen linearen Infrastrukturen orientieren.

Technik

Neue Freileitung zwischen Hamburg Ost und dem Netzverknüpfungspunkt im Bereich der Ämter Büchen, Breitenfelde und Schwarzenbek-Land (Abschnitt Ost)

Die neue 380-kV-Leitung umfasst zwei Stromkreise mit einer Stromtragfähigkeit von je 4.000 Ampere. Sie verbindet das Umspannwerk Hamburg Ost und den neu zu errichtenden Netzverknüpfungspunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg.

Höherauslastung zwischen Hamburg Nord und Hamburg Ost (Abschnitt West)

Zwischen den Umspannwerken Hamburg Nord und Hamburg Ost erhöht 50Hertz bei der bestehende 380-kV-Leitung die Übertragungsleistung - aktuell geplant im sogenannten witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb und zukünftig durch neue Hochtemperaturleiterseile im Rahmen des Vorhabens 51 des Bundesbedarfsplangesetztes. In beiden Varianten wird mehr Strom über die Leitungen transportiert. Obwohl sich dadurch die magnetische Flussdichte erhöht, werden alle Grenzwerte nach Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) eingehalten.

Was ist witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb? Fließt Strom durch die Leitung erhitzt sich das Material, dehnt sich aus und lässt die Leiterseile stärker durchhängen. Wenn der Mindestabstand zum Boden erreicht ist, muss der Stromfluss reduziert werden. In der kalten Jahreszeit erlauben die klimatischen Bedingungen eine höhere Auslastung der stromführenden Leiterseile, ohne ihre Betriebstemperatur von maximal 80°C zu überschreiten.

Was bedeutet Umbeseilung? Hochstrom-Leiterseile halten viel höhere Temperaturen aus, ohne wesentlich durchzuhängen. Somit kann mehr Strom unabhängig von der Außentemperatur transportiert werden.

Netzverknüpfungspunkt

Im Bereich der Ämter Büchen, Breitenfelde und Schwarzenbek-Land suchen die Vorhabenträger 50Hertz und TenneT nach einem geeigneten Standort für einen neuen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt. Geplant ist eine von 50Hertz betriebene Schaltanlage und ein von TenneT betriebenes Umspannwerk.

Neben dem Vorhaben 51 werden in den zukünftigen Netzverknüpfungspunkt die vorhandene Freileitung von Güstrow-Krümmel (50Hertz, BBPLG-Vorhaben 85), die neue Freileitung Elbe-Lübeck (TenneT, BBPLG-Vorhaben 58 und 84) sowie verschiedene 110-kV-Freileitungen der Schleswig-Holstein Netz einbinden.

Genehmigung, Information und Beteiligung

Nachdem das Vorhaben im Juli 2022 im Bundesbedarfsplangesetz beschlossen wurde, befindet sich 50Hertz aktuell in der Vorbereitung der Bundesfachplanung. Ziel dieses Genehmigungsschrittes ist es, einen durchgehenden, bis zu 1.000 Meter breiten, Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt des Vorhabens zu finden. Bei der Entwicklung der Trassenkorridore werden die Gegebenheiten vor Ort, vorhandene Siedlungsflächen, Naturschutzbelange, Ziele der Raumordnung und andere Infrastrukturen berücksichtigt.

Im Verlauf des Verfahrens detailliert und vertieft 50Hertz die Planungen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde. Während des Verfahrens beziehen Behörde und Vorhabenträger die Öffentlichkeit mehrfach ein. Der am Ende der Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur festgelegte Trassenkorridor ist verbindlich für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.

Im zweiten Quartal 2023 wird 50Hertz die erarbeiteten Korridoralternativen der Öffentlichkeit vorstellen. Mitte 2023 wird 50Hertz den Antrag auf Bundesfachplanung bei der BNetzA als zuständige Genehmigungsbehörde einreichen. Die Bundesfachplanung wird voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen.

Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren wird innerhalb des im Ergebnis der Bundesfachplanung festgelegten Trassenkorridors der konkrete Trassenverlauf ausgearbeitet. Dazu gehören auch die konkrete Planung der Masttypen und -standorte sowie naturschutzfachlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ziel ist ein technisch und wirtschaftlich sinnvoller Verlauf mit gleichzeitig möglichst geringen Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt.

Auch hier bezieht die Genehmigungsbehörde mit Antragskonferenz, Auslegung und Erörterungstermin die Öffentlichkeit mehrmals ein. Nach Abwägung aller Fakten und Argumente erteilt im Ergebnis die Bundesnetzagentur mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses die Bauerlaubnis.

Der Planfeststellungsbeschluss ist die Voraussetzung für den Baubeginn. Die Inbetriebnahme soll bis 2031 erfolgen.

ANSPRECHPARTNER

Klemens Lühr

Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Tel:
    +49 (0)30 5150-4065
  • E-Mail:
    klemens.luehr@50hertz.com

Informationen und Materialien

  • Projekt-Flyer zum Herunterladen (1 MB)
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