Gesetzliche Grundlagen
Neue Höchstspannungs-Leitungen zum Transport des netzüblichen Dreh- oder Wechselstroms werden in aller Regel als Freileitung errichtet. Es gibt allerdings sogenannte Pilotvorhaben, diese sind im im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) definiert, mit denen man weitere Erkenntnisse erhalten möchte. Zudem kommt Kabel dort zum Einsatz, wo eine Freileitung keinesfalls möglich wäre. Die 380-kV-Kabeldiagonale unter Berlin ist so ein Fall – hier wäre eine Freileitung quer durchs Stadtgebiet nicht realisierbar.
Anders bei Gleichstrom: Hier hat der Bundestag Ende 2015 mit dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) die Planungsgrundlage für Höchstspannungs-Gleichstrom-Vorhaben verändert. Anders als im Dreh-/Wechselstrombereich ist hier die Erdverkabelung der Standard. Teilabschnitte als Freileitung bleiben als eng begrenzte Ausnahmen aber möglich. Ein solches Vorhaben ist das Gleichstromprojekt SuedOstLink von Sachsen-Anhalt nach Bayern.
Ebenfalls als Kabeltrassen ausgeführt werden zum Beispiel See-Verbindungen zu anderen Ländern – etwa das Kontek-Gleichstromkabel quer durch die Ostsee. Gleiches gilt für die Anschlüsse von Offshore-Windparks auf See, unabhängig davon, ob sie in Gleich- oder Dreh-/Wechselstromtechnik errichtet werden.
Bautechnik
Freileitungen machen einen Großteil des Verbundnetzes aus. Im Höchstspannungsbereich bestehen sie aus Stahlgittermasten auf einem Fundament, einem oder mehreren Erdseilen zum Blitzschutz sowie den stromführenden Leiterseil-Bündeln. Diese sind über Isolatoren an den horizontalen Mastquerträgern, den Traversen befestigt. Je nach Typ – es gibt Donau-, Einebenen- und Tonnenmaste – und der Anzahl der stromführenden Systeme sind die Freileitungen zwischen 50 bis 70 Meter hoch.
Erdkabel werden in der Regel in offener Bauweise verlegt. Ein Kabelgraben wird ausgehoben, das Kabel in eine Sandschicht hineingelegt und der Graben wieder zugeschüttet. Der ursprüngliche Boden wird wiederverwendet und – wie vorgefunden – nach Schichten getrennt erneut eingebaut.
Die Kabel liegen in rund 1,5 bis 2 Metern Tiefe. Je nach Spannungsebene, Kabeltyp und der Situation vor Ort werden die Erdkabel in ein oder zwei Kabelgräben verlegt. Bedingt durch die auch beim Schwertransport begrenzte Zuladung können voraussichtlich nur bis zu 700 bis 1.000 Meter Kabel am Stück verlegt werden. Die einzelnen Kabelabschnitte werden vor dem Verfüllen des Grabens durch sogenannte Muffen verbunden.
Wirtschaften im Trassenbereich
Bei der Freileitung halten die Leiterseile einen Mindestabstand zum Boden ein und ermöglichen so das Wirtschaften auch unterhalb der Leitung. Vor allem Landwirtschaft ist problemlos möglich. Im Bereich unterhalb sowie seitlich der Leitung bestehen Höhenbeschränkungen, die zum Beispiel Bäume nicht überschreiten dürfen, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Auch beim Erdkabel kann der Trassenbereich im Anschluss an die Bauphase wieder landwirtschaftlich genutzt oder begrünt werden. Einzig dürfen im Bereich über dem Graben sowie rund drei Meter zu beiden Seiten keine tief- und hartwurzelnden Gehölze wachsen, um Beschädigungen der Leitung zu verhindern. Auch ist keine Bebauung unmittelbar über dem Graben möglich.
Kosten
Freileitungen sind günstiger zu errichten als Erdkabel. Ursache sind die höheren Kosten des Kabels, vor allem die erheblich teureren Tiefbauarbeiten. Wie viel teurer, hängt ab vom Untergrund und der Anzahl der Querungen anderer Infrastrukturen wie Autobahnen, Flüssen oder Bahnstrecken. Der Kostenaspekt ist wichtig, da die Kosten des Netzausbaus über die Netzentgelte auf die Stromverbraucher umgelegt werden.