Um die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten sachgerechter und effizienter zu gestalten, führen die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW zum 1. April 2026 ein neues Verfahren für die Vergabe von Netzanschlüssen ein.
Der einheitliche Stichtag für die Antragseinreichung im ersten Zyklus des Reifegradverfahrens ist der 30. Juni 2026.
- Eine unverbindliche Orientierungshilfe zu den Anschlussmöglichkeiten an Bestandsumspannwerken finden Sie auf unserer interaktiven Karte (auf dieser Seite etwas weiter oben).
- Im Zuge der Planung der Anschlussmöglichkeiten möchten wir Sie auf unsere Standard-Anschlusskonzepte aufmerksam machen (zu finden unter „Technische Anschlussbedingungen und -konzepte von 50Hertz“). Diese bieten Ihnen unter anderem einen Überblick über die benötigte Anzahl von Schaltfeldern für Ihren Anschluss sowie weitere wichtige Informationen.
- Bitte beachten Sie, dass aufgrund bereits unterbreiteter Reservierungsangebote für Dritte neue Projektstarts bei 50Hertz voraussichtlich erst ab 2029 möglich sind.
Wir weisen nochmals auf folgende Regelungen hin:
- Laufende Anträge müssen entsprechend der neuen Vorgaben überarbeitet und bis spätestens 23:59 Uhr am 30.06.2026 erneut eingereicht werden. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die neuen Zahlungspflichten angerechnet.
- Sollten Sie sich entscheiden, Ihren Antrag vor dem Stichtag zurückzuziehen, wird die Antragspauschale zurückerstattet.
- Laufende Anträge, die zum 30.06.2026 nicht neu eingereicht werden gelten als zurückgezogen. Siehe auch 5.7 in denFAQs. Die Antragspauschale wird Ihnen dann ebenfalls zurückerstattet.
Sie können selbstverständlich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines der folgenden Zyklen des neuen Verfahrens erneut einen Antrag stellen.
Update (27.04.2026): In der Version 1.1 der Verfahrensdokumentation wurde eine redaktionelle Anpassung in Tabelle 11 vorgenommen (Klarstellung des Kriterium C1 als reine Mindestanforderung, keine Vergabe von Reifegradpunkten).
Update (26.05.2026): Bitte beachten Sie, dass das Formular F.1 (Mantelformular) in der Version 1.1 vom 22.05.2026 sowie das F.5 (Colocation-Formular) in der Version 1.2 vom 22.05.2026 bereitgestellt wurden. Die aktualisierten Versionen enthalten Klarstellungen zu den anzugebenden Leistungswerten bei Colocation-Anträgen, insbesondere zur Angabe der Gesamtanschlussleistung des Colocation-Vorhabens sowie der jeweiligen Leistungen der Teilprojekte je Petent.
Update (16.06.2026): In der Version 1.2 der Verfahrensdokumentation wurden Klarstellungen zu verschiedenen Kriterien sowie zum Prozessablauf vorgenommen:
- Kriterium C3 (Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit): Klarstellung, dass ein Punkt im Kriterium C3 auch mittels einer Verpfändung eines Kontoguthabens in Höhe der Realisierungskaution erreicht wird.
- Kriterium C2 (Beschaffungszeitplan): Klarstellung, dass die Mindestanforderung eines Beschaffungszeitplans durch die Angabe von Terminen direkt im Formular F.4 erbracht wird.
- Prozessablauf: Klarstellung des genauen Ablaufs der Phase 3 (Angebotsphase).
Antragseinreichung
Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig als .zip-Datei in der vorgegebenen Ordnerstruktur ein.
Download Ordnerstruktur (ZIP, 2.82 MB)
Beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise zur Antragserstellung innerhalb der Ordnerstruktur, insbesondere zur korrekten Benennung der einzelnen Dateien. Bei fehlerhaften Dateinamen kann es dazu kommen, dass Ihre Unterlagen nicht bearbeitet werden können.
- Maximale Größe der .zip-Datei: 25 MB
- Sollte Ihre Datei größer sein, teilen Sie diese in zwei separate E-Mails auf.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse:
netzanschluss-anfragen-antraege@50hertz.com