Maststandorte, Überspannungen und dauerhafte Zuwegungen werden in das Grundbuch eingetragen. Für die Belastung des Grundstücks mit einer Dienstbarkeit steht dem Grundeigentümer ein monetärer Ausgleich, eine Entschädigung, zu. Diese wird individuell, in Abhängigkeit verschiedener wertbeeinflussender Merkmale ermittelt und vergütet. Mehrere Faktoren sind dafür maßgeblich. Zum einen der Wert des betroffenen Grundstücks. Zum anderen die Größe der mit zu nutzenden Fläche. Sowie Art und Maß der künftigen Beeinträchtigung.
Bei der Ermittlung der Grundstückswerte greift 50Hertz regelmäßig auf externe, öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter zurück. Diese ermitteln den durchschnittlichen Wert der betroffenen Grundstücke vergleichbarer Art innerhalb einer Gemarkung. Die Kosten für das Gutachten trägt 50Hertz.
Neben dem Grundeigentümer muss auch der Pächter und/oder Bewirtschafter der Nutzung zustimmen. Diese sogenannte Pächterbewilligung wird mit einem Pauschalbetrag vergütet. Ein weiterer Ausgleich erfolgt mit der Regulierung des sogenannten Flurschadens. Damit sind Schäden gemeint, die während der Bauphase an den betroffenen Flächen und Kulturen entstehen können.
Bei aller Sorgfalt bleibt es jedoch nicht aus, dass Schäden verursacht werden können. Bei der Bewertung der Schäden und eines entsprechenden Ausgleichs orientiert sich 50Hertz an den von den regional zuständigen Landwirtschaftskammern bzw. Bauernverbänden herausgegebenen Entschädigungsrichtsätzen für Flur-und Aufwuchsschäden. Der Flurschaden wird bei einem gemeinsamen Ortstermin zwischen einem Mitarbeiter von 50Hertz und dem Betroffenen gemeinsam bewertet. Soweit Folgeschäden entstehen, werden diese auf Grundlage der Richtlinien der regional zuständigen Bauernverbände berechnet und ausgeglichen.
50Hertz hat ein Merkblatt mit Informationen für Grundstückseigentümer und Pächter herausgegeben. Dieses können Sie hier herunterladen.