Der Bedarf für das Gesamtvorhaben zwischen Güstrow und Wolmirstedt sowie des darin enthaltenen 380-kV-Ersatzneubaus Perleberg – Stendal West wurde schon 2012 in den Berechnungen des Netzentwicklungsplans (NEP) nachgewiesen, die Notwendigkeit des Ausbaus wurde im NEP 2013 (Szenario B) bestätigt.
In beiden Abschnitten des 380-kV-Ersatzneubaus Perleberg – Stendal West haben die obersten Raumordnungsbehörden in Brandenburg und Sachsen-Anhalt einen Raumordnungsverzicht erlassen, da es sich auf weiten Strecken nahezu um einen trassengleichen Ersatzneubau in einer Bestandstrasse handelt.
Abschnitt Perleberg – Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt
In Brandenburg wurde das Planfeststellungsverfahren nach Abgabe der initialen Unterlagen für den Abschnitt Perleberg – Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt mit der Auslegung der Unterlagen in der Zeit vom im März 2014 fortgesetzt. Eingegangene Stellungnahmen und Einwendungen wurden ausgewertet. Diese Prüfung ist nun Grundlage für den Ende des Jahres folgenden 1. Planänderungsantrag in Brandenburg. Zuständige Behörde ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe – LBGR Cottbus.
Abschnitt Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg – Umspannwerk Stendal West
In Sachsen-Anhalt wurden die initialen Planfeststellungsunterlagen im Jahr 2014 eingereicht. Mit Auslegung des Antrags im Oktober des gleichen Jahres startete das Landesverwaltungsamt in Halle/Saale das Verfahren. Nach der öffentlichen Auslage der Unterlagen hat die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen geprüft. Daraufhin wurden Planänderungen vorgenommen, diese bezogen sich im Wesentlichen auf umweltfachliche Belange und insbesondere Kompensationsmaßnahmen.
Diese ersten Planänderungsunterlagen für den Abschnitt Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt – Stendal West wurden im August 2018 beim Landesverwaltungsamt eingereicht und im Oktober des gleichen Jahres ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen bilden die Grundlage für den nun folgenden 2. Planänderungsantrag in Sachsen-Anhalt, der Ende des Jahres eingereicht werden soll.
Formelle Beteiligung in Brandenburg und Sachsen-Anhalt
Die Verfahren führenden Behörden in Brandenburg und Sachsen-Anhalt werden die Planänderungsanträge auf Vollständigkeit prüfen. Anschließend wird bewertet, ob die nun erarbeiteten Untersuchungen und Aktualisierungen neue und veränderte Betroffenheiten vor Ort schaffen. Auf dieser Bewertung baut die weitere formelle Beteiligung auf. Wichtig: Alle bisher ins Verfahren eingebrachten Stellungnahmen und Einwendungen behalten ihre Gültigkeit. Mit einem Erörterungstermin im jeweiligen Bundesland beschließen die Behörden das Planfeststellungs-verfahren. Hier ist nur teilnahmeberechtigt, wer sich vorher zur Planung geäußert hat. Anschließend wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen.