Umspannwerk
Die Genehmigung und der Bau von Umspannwerken unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und unterscheiden sich dadurch vom Genehmigungsverfahren einer 380-kV-Freileitung.
Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach BImSchG für den Neubau einer 380/110-kV-Freiluftschaltanlage wurde am 14. November 2013 gestellt. Der zuständige Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt, hat die Genehmigung und somit das Baurecht für das Vorhaben am 5. September 2014 erteilt.
Anschluss Freileitung Ragow – Lauchstädt
Im September 2014 hat 50Hertz die Antragsunterlagen für die 380-kV-Freileitung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen hat die Behörde am 28. Januar 2015 einen Verzicht auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die 380-kV-Freileitung beschlossen und den eingereichten Plan bestätigt. Auf der Basis des Einvernehmens mit den lokalen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Grundstückseigentümern hat das Landesverwaltungsamt Halle des Landes Sachsen-Anhalt den von 50Hertz erarbeiteten Antrag für den vorgeschlagenen Trassenverlauf bestätigt. Damit bestand seit Ende Januar 2015 Baurecht für den 380-kV-Netzanschluss.
Anschluss Freileitung Ragow – Förderstedt
Für die compactLine beantragte 50Hertz am 22. Dezember 2016 die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens für die 380-kV-Freileitungsanbindung Ragow – Förderstedt. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle erteilte dazu am 6. April 2017 die Plangenehmigung.